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Urlaubsanspruch bei Kündigung

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DerDickkof
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

ich habe bereits diese frage gestellt doch finde ich sie nicht wieder, hat man sie gelöscht???

Frage: Ein MA hat gekündigt und ist nur noch bis ende August 09 im Betrieb, steht Ihm der volle Urlaub zu? Der GL hat gesagt nein, da der Manteltarifvertrag von NRW Wuppertal/ Dortmund gelten würde, steht in seinen Arbeitsvertrag, wir sind aber in Bayern! Was stimmt jetzt, wer kann mir sagen wo man diesen Tarifvertrag findet?

Danke für eure Hilfe DD

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Community-Antworten (14)

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Lotte

14.07.2009 um 13:14 Uhr

Dickkof, wenn es einen Bezug zu einem TV gibt, dann gilt dieser. Welcher MTV ist denn gemeint? Auf jeden Fall gibt es ihn bei der zuständigen Gewerkschaft.

D
DerDickkof

14.07.2009 um 13:17 Uhr

Angeblich der TV von Wuppertal/ Dortmund Ich suche Ihn im Netz bin/ werde aber nicht fündig!

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pitsieben

14.07.2009 um 13:18 Uhr

@ DerDickkof, nach § 5 Abs. 1c Bundesurlaubsgesetz hat der Kollege vollen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr. Nach § 13 Abs. 1 BUrlG darf in einen TV nicht zu ungunsten des AN abgewichen werden.

L
Lotte

14.07.2009 um 13:32 Uhr

pitsieben, wenn Du dann aber den § 6 BUrlG berücksichtigst... Und auch im TVöD findest Du: "b) Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG bleibt unberührt. "

K
Kriegsrat

14.07.2009 um 13:35 Uhr

interessante frage Bundesurlaubsgesetz § 4 Wartezeit Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

allerdings bezieht sich das auf den gesetzlichen mindestanspruch

für darüber hinausgehende ansprüche gelten dann wiederum die tariflichen bestimmungen

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Oluscha

14.07.2009 um 13:38 Uhr

@ pitsieben Genau, deswegen gilt, Gesamturlaubsanspruch des Kalenderjahres mal gearbeitete Monate geteilt durch 12 Monate minus bereits erhaltene Urlaubstage = verbleibender Urlaubsanspruch

Das ist das Minimum, was dem Kollegen zusteht. Es kann durch den besagten TV nur mehr werden. (leider kenne ich den auch nicht)

H
HarryPopper

14.07.2009 um 14:04 Uhr

Mal eine ganz dumme Frage; Wieso habt Ihr in Eurem BR Büro keinen Ausdruck der gültigen Verträge? Notfalls einfach mal Euren Gewerkschaftssekretär anrufen ;)

P
pitsieben

14.07.2009 um 14:11 Uhr

@ alle, im § 5 Teilurlaub Abs. 1 steht: "Anspruch auf ein zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der AN, a).... b).... c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."

Im Umkehrschluss heißt das für mich, wenn ich im Juli mein Arbeitsverhältnis beende, habe ich Anspruch auf meinen vollen Urlaubsanspruch.

K
Kriegsrat

14.07.2009 um 14:17 Uhr

@ pit sieben

stimme mit dir überein, wer nach dem ersten halbjahr ausscheidet, hat den vollen urlaubsanspruch im sinne des bundesurlaubsgesetzes, d.h. bezüglich des gesetzlichen mindestanspruchs.............

darüber hinausgehende ansprüche, wenn z.b. laut tarifvertrag mehr urlaub zusteht als im "mindesturlaubsgesetz" fallen dann unter die regelungen des tarifvertrags (evtl. teilweise anrechnung bei ausscheiden innerhalb des urlaubsjahres)

wie gesagt, interessante frage............ und nicht ganz unstrittig....

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pirat

14.07.2009 um 14:19 Uhr

@pitsieben, orakel mal.....hätte ich zu Anfang des Jahres meinem kompletten Urlaub schon genommen.... ;-)

K
Kriegsrat

14.07.2009 um 14:22 Uhr

@ pirat

dann hat der AG pech gehabt.............

§ 5 Teilurlaub (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden

P
pirat

14.07.2009 um 14:27 Uhr

@ kriegsrat, siehste......einwandfrei! grins

O
Oluscha

14.07.2009 um 14:31 Uhr

@ pirat ...hättest du, wenn du nicht gekündigt worden wärest, 6 Monate durchschuften müssen!!! ;-)

D
derDickkof

14.07.2009 um 16:17 Uhr

Hallo an alle,

ich habe mit einen BR Kollegen in NRW Tel. folgend seine Aussage:

Dem MA stehen bei selbst Kündigung nur die Tage zu welche er bis zum verlassen des Unternehmen hat, haben würde Urlaub/ 12x Monate bis zum Ausscheiden, sollte er mehr Urlaub genommen haben ist das ein Problem des Arbeitgeber, hier sollte der Arbeitgeber dem MA ein Schein ausstellen wo drin steht das er in diesem Jahr xx Tage Urlaub bereits erhalten hat!

Wie denkt Ihr...seht Ihr das genau so...?

Grüße DD

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