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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Habe ich nach Kündigung in der Probezeit und Freistellung Urlaubsanspruch

R
Rausgeschmissen
Dez 2022 bearbeitet

Hallo, meine Probezeit wurde vorzeitig beendet. Ich bin noch 2 Wochen freigestellt. Habe ich für diese 2 Wochen Urlaubsanspruch? Danke

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Community-Antworten (3)

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enigmathika

22.12.2022 um 10:45 Uhr

äh, wie bitte?

G
GabrielBischoff

22.12.2022 um 11:11 Uhr

Verstehe auch nicht so ganz worauf du hinauswillst. Schreibe hier deine Situation etwas konkreter.

Das Jahr ist in zwei Wochen zu Ende, also geht es nicht um deinen restlichen Anspruch für das Jahr. Ansonsten vereinbart man häufig, dass in der Freistellung der Urlaub aufgezehrt wird, ausbezahlt wird dir also weniger was. Was steht denn dazu im Papierwerk?

R
Relfe

22.12.2022 um 11:37 Uhr

wenn du unwideruflich freigestellt bist, hast Du natürlich keinen Urlaubsanspruch für diese 2 Wochen. Auch wird i.d.R. dann der erworbene Urlaubsanspruch eingerechnet.

Bei widerruflicher Freistellung ist eine Einrechnung des bereits erworbenen Urlaubes gem BAG unzulässig. Desweiteren erwirbt man einen Urlaubsanspruch nur, wenn auch Arbeitspflicht besteht, was bei wideruflicher Freistellung der Fall sein dürfte, da man jederzeit wieder "angefordert werden kann"

https://www.hensche.de/freistellung-unter-anrechnung-von-urlaub-bag-5-azr-578-18-12.06.2020-18.33.html https://www.lohn-ag.de/blog/2019/11/neues-zum-urlaubsrecht.html

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