Urlaubsanspruch - bei Kündigung?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage an euch und hoffe ihr könnt sie mir beantworten. Ich habe meine Kündigung zum 30.09.2007 erhalten, habe ich Anspruch auf meinen vollen Urlaub (30 Tage)? Wir sind nicht Tarifgebunden aber lehnen uns an der Tarifvertrag Metall und Elektroindustrie Nordbaden-Nordwürttemberg an!
Gruß
Nobi
Community-Antworten (2)
23.03.2007 um 11:33 Uhr
Ja, hast du. wenn du länger als 6 Monate beschäftigt bist, hast du anspruch auf den gesammten Jahresurlaub. Der AG kann natürlich Deinen Urlaubswunsch ablehnen aus wichtigen Gründen. Dann muss er den Urlaub aber ausbezahlen. Solltest du eine Folgebeschäftigung haben, wäre es aber auch ratsam, sich den Resturlaub vom AG bescheinigen zu lassen, dann kannst du ihn zum neuen AG mitnehmen. Aber egal ob so oder so, du hast den vollen Urlaubsanspruch.
MFG
23.03.2007 um 14:33 Uhr
Danke für die schnelle antwort!!!!
Gruß
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