Urlaubsanspruch nach Krankheit - bei einvernehmlicher Kündigung?
Hallo an alle, mein Kollege hat seinen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Firma einvernehmlich gekündigt. Dabei erhält er eine Abfindung. Vorausgegangen ist eine längere Krankheitsgeschichte des Kollegen. Er hat dieses Jahr immer nur sehr kurze zeit gearbeitet. Er bekam auch über längere Zeit Krankengeld von der GKV. Nun meine Frage: Der Arbeitgeber will ihm den Anspruch auf Vergütung des angefallenen Urlaubsanspruch (halbes Jahr) verwähren. In der Abfindung ist dies auch nicht vereinbart. Hat er nun Anspruch auf Vergütung des Urlaubes oder nicht. Auf interresante Antworten bin ich gespannt.
Community-Antworten (4)
04.07.2006 um 17:18 Uhr
Ich kann nicht erkennen, warum er keinen Anspruch haben soll. Ich bin mir nicht sicher, mit seiner Abfindung wird er vermutlich auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet haben, entsprechend KSchG 1a, was aber mit seinem Urlaubsanspruch nicht zu tun hat.
Auch wenn explizit nichts mit der Abfindung gekoppelt ist, müßte geprüft werden, ob im Aufhebungsvertrag etwas formuliert wurde, das mit der Zahlung der Abfindung jegliche gegenseitige Ansprüche abgegolten sind.
Im Zweifelsfall müßte der MA sich mit den Unterlagen einmal an einen Arbeitsrechtler wenden.
04.07.2006 um 17:59 Uhr
Da der Arbeitsvertrag durch Abschluß eines Aufhebungsvertrages einvernehmlich beendet wurde kann selbstverständlich keine Kündigungsschutzklage erhoben werden!
Sofern in dem Aufhebungsvertrag nicht vereinbart wurde dass mit der Abfindung auch der Urlaub abgegolten wurde (und dafür reicht die Formulierung "sämtliche Ansprüche abgegolten" nicht!), so ist der Urlaub zu gewähren oder abzugelten, sofern der AN bis zum 31.03. des Folgejahres wieder arbeitsfähig ist.
04.07.2006 um 18:04 Uhr
Danke für die Antworten,
der letzte Satz von Ramses dem 2. verstehe ich aber nicht. Der MA ist doch gar nicht mehr in der Firma. Wenn ich eure Antworten richtig verstehe, bedeutet dass, das letztlich jemand das ganze Jahr Krank sein kann, und trotzdem Anspruch auf Urlaub hat??!!
04.07.2006 um 18:08 Uhr
Wertigo,
wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, so bleibt natürlich nur noch die Abgeltung!
Arbeitsunfähigkeit verhindert nicht das Entstehen des Urlaubsanspruchs.
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