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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geh doch zum Arzt - darf der Arbeitgeber sprich Chef solche Aussagen treffen?

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pinky
Jan 2018 bearbeitet

moin moin leute ich habe eine anfrage. in unserer abteilung gibt es auf grund jahrelanger körperlicher schwerer tätigkeit in teilweiser zwangshaltung und des fortschreiden des alter´s einige ma´s die einfach schwierigkeiten haben ihre arbeit in vollem umfang weiter zu verrichten. das wirft natürlich fragen der personal planung auf. nach dem vor tragen bei unserer obrigkeit kam dann die antwort wenn die leute nicht mehr können sollen sie sich krank schreiben lassen. aber die leute sind ja arbeitswillig nur eben geht die eine oder andere tätigkeit nicht mehr. die obrigkeit macht es sich da meiner meinung etwas leicht und ich denke dass man da aufpassen muss dass es nicht heist dass auf grund der langen fehlzeiten der kollege nicht mehr tragbar ist. (gerade in der momentanen zeit) darf der arbeit geber sprich chef solche aussagen treffen wenn nein gibt es da einen paragrafen gegen den er verstößt. der bertiebsrat hält sich da bei der problemlösung meiner meinung nach etwas zurück

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Community-Antworten (1)

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pit47

04.02.2009 um 11:13 Uhr

Hallo pinky, trete dem BR auf die Füsse und weise sie auf den § 91 BetrVG hin.

Auch der AG hat Meinungsfreiheit!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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