Darf der Arbeitgeber zum Arzt schicken
Ich bin noch nicht so lange dabei und bei dem Gundlagenseminar wurde das Thema nicht behandelt.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, wenn er glaubt ein AN ist nicht arbeitsunfähig, obwohl der einen gelben Schein vorgelegt hat. Darf er ihn zum Arzt schicken? Welche gesetzliche Grundlage gibt es da? Oder vielleicht auch Urteile?
Community-Antworten (3)
24.06.2013 um 11:29 Uhr
§275 SGB V besagt unter anderem: "Der Arbeitgeber kann verlangen, daß die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt."
Der Rest der Fragen laut Sesamstrasse (Wer? Wie? Was? Wieso? Weshalb? Warum?) steht ebenfalls im angegebenen Paragraphen.
24.06.2013 um 12:06 Uhr
Vielen Dank für den Hinweis. Der hat mir weitergeholfen.
24.06.2013 um 13:33 Uhr
Vergiss dabei nur nicht, wessen Interessenvertreter du bist
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