ALKOHOL am Arbeitsplatz - wie weit darf der BR gehen?
Hallo, ich würde nochmals gerne eure Meinung hören,oder wie ihr euch verhalten würdet als Betriebsrat. Alkohol am Arbeitsplatz.Wir haben ein paar MA die regelmäßig während der Arbeitszeit trinken.Ich als BR weiss davon,habe diese MA auch schon angesprochen,aber ein Ohr rein anderes wieder raus. 2 dieser MA fahren auch teilweise mit Firmen-Kfz,unter Alkohol. Wie weit würdet ihr jetzt gehen,soll ich diese MA namentlich melden?? als Betriebsrat?? Was ist wenn etwas passiert,und ich habe davon gewusst,das sie etwas getrunken haben?? Auch andere Vorgesetzte wissen davon,sehen aber drüber hinweg.
Community-Antworten (11)
28.02.2006 um 17:02 Uhr
Hallo,
gar nicht so einfach... Ich stelle mir gerade vor, wie das wäre, wenn man solche Leute nicht meldet und die mangeln dann bei nächster Gelegenheit jemanden um. Kein gutes Gefühl...
Zunächst einmal finde ich das Verhalten der Vorgesetzten grob fahrlässig. Wenn ihnen bekannt ist, dass da Alkohol getrunken und dann obendrein noch betrunken gefahren wird und sie schreiten nicht ein, tragen sie zumindest eine Mitschuld, wenn etwas passiert.
Mir fällt jetzt als BR nur ein, dass ich das Problem im gesamten BR diskutieren würde - aber vielleicht bist du ja Einzelkämpfer. Ich glaube, ich würde schon ein Gespräch mit der Geschäftsleitung führen und auf das Problem hinweisen, damit Maßnahmen ergriffen werden. Und dabei aber auch gleich auf die Vorgesetzten hinweisen, die großzügig über die Sauferei hinwegsehen.
Vielleicht kannst du den betreffenden Kollegen auch ein Ultimatum stellen: Wenn ihr nicht damit aufhört, werdet ihr gemeldet!
Ich hatte gerade auch überlegt, dass man die Kollegen vielleicht nicht melden muss, sondern mit der Geschäftsleitung spricht, um ein komplettes Alkoholverbot für den Betrieb durchzusetzen - wobei die sich dann natürlich fragen wird, wie der BR nun gerade darauf kommt.
Vielleicht haben andere Forumsteilnehmer bessere Ideen.
28.02.2006 um 17:05 Uhr
Aber Hallo, die Antwort gibt einem doch schon der gesunde Menschenverstand. Lies mal §80 Abs.1 Pkt. 2 und 9. In Bezug auf Pkt. 2 könnte die Argumentation lauten....zum Schutze der Mitarbeiter vor den Gefahren ...Sucht etc.. In Bezug auf Pkt. 9 ist das ein Thema für den Arbeitsschutz. Fahrzeug betrieblich genutzt, Mittel zum Zweck. Wird den alkoholisierten Fahrer nicht nur seinen Deckel kosten sondern auch seine Arbeitsplatz wenn ihr nicht bald tätig wird. Nehmt die Geschäftsleitung mit ins Boot, die werden ihn dann wohl nicht gleich entlassen wenn Sie in die Suchtprävention mit eingebunden werden. Vorgesetze haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern, insofern machen die sich mit strafbar wenn man drüber wegsieht.
Ice
28.02.2006 um 17:45 Uhr
Vielen Dank CeDe und Ice,das lass ich mir heute abend nochmal durch den Kopf gehen.Ich bin kein Einzelkämpfer,wir sind 9 im Gremium,klar das ich die mit einbeziehen werde.Das kann und werde ich nicht alleine entscheiden was wir tun.
28.02.2006 um 20:54 Uhr
Alkohol (Drogen) am Arbeitsplatz...das wäre ein Thema über das sich wirklich seitenweise trefflich was sagen liesse.
Da ich ja nun nicht ganz unbeleckt bin, kann ich jedem BR nur empfehlen so schnell als wie möglich eine BV in die Wege zu leiten. Der Clou daran ist, dass beide Seiten (AG und AN) davon Vorteile hätten.
Was die Fürsorgepflicht betrifft, sehe ich das hinsichtlich der AN-Fürsorge nicht ganz so rosig. Da wird in der Regel eher eine arbeitsrechtliche Thematik draus als eine hilfreiche Unterstützung eines betroffenen AN.
28.02.2006 um 21:38 Uhr
@ Kölner
BV vereinbaren, das ist die eine Sache. Die Frage ist, ob der BR von DocPille nicht unmittelbar handeln muss?
@ DocPille lies mal §89 BetrVG Habt ihr eine Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit)? Die muss den AG bei bekanntem Handlungsbedarf hinsichtlich Arbeitsschutz beraten. Redet doch mit dem. Darüberhinaus kann die SiFa (oder heute FaSi) die Vorgesetzten in Bezug auf deren Pflichten und Verantwortung beraten. Die sind dann nämlich mit im Boot, wenn etwas passiert. Die meisten Vorgesetzten begreifen leider nicht, dass sie in diesem Fall Handlungsbedarf im eigenen Interesse haben.
Gruesse w-j-l
28.02.2006 um 22:19 Uhr
Jawohl, da stimme ich Dir zu. Hatte ich im Eifer des Gefechts übersehen!
28.02.2006 um 22:43 Uhr
Hallo Kölner. an meinem Namen, kannst Du erkennen, ob ich eine liebe bin? Danke. Ich weiss, als Fasi stehe ich im Hintergrund in einer beratenden Funktion. Man kann vieles in einer BV regeln,wenn man sie hat!In jedem Betieb gibt es irgend einen Beauftragten für irgendwas: Brandschutzbeauftragen, Umweltbeauftragen, Sicherheitsbeauftragen (Sibe), den von Dir genannten Suchtbeauftragen (wenn man ihn hat), die Fasi und viele mehr. Mir wurde zum zB. in meiner Ausbildung dieses Wissen, der Umgang mit Alkoholerkrankten, vermittelt. Da ich als einzige diesen Beruf in meinem Betrieb ausübe, bin ich auch die einzige Person mit diesen speziellen Kenntnissen an die sich die Mitarbeiter wenden können. Die einzige Person die mir Anweisungen geben kann, wäre mein Chef. Wenn ein Alkoholabhängiger, der auch im Betrieb trinkt, von seinen Kollegen gedeckt wird, indem sie seine Arbeit mitmachen, sein Trinken tolerieren, ihn Heim schicken wenn er blau ist, machen sie sich zum Co-Abhängigen (obwohl man in der Psychologie da eher den Freundeskreis und Familienkreis des Trinkers meint). Und in wie weit ist einem krankhaften Trinker geholfen, wenn ihm alle betüdeln und ihm so vermitteln, dass er noch weiter trinken darf und es sie nicht stört? Es ist nun mal so, so hart es klingen mag, dass der Alkoholiker eine Gefahr darstellt im Betrieb. Im Betrieb wird nicht nur mit Wattebällchen geschmissen und mit Federn gekitzelt, da wird auch mit Maschinen, Gefahrstoffen gearbeitet. In der Pathologie durfte meine Tochter die schönsten Arbeitsunfälle begutachten, die unteranderen von Trinkern verursacht worden sind. Sehr unschön, habe ich mir sagen lassen. Wollen wir in Zukunft also die Alkoholiker von Ärzten in die Trinker-Kategorie einordnen lassen? Nur noch Pegel-Trinker an die Maschinen, da die zu der Trinker-Kategorie gehören die mit einem mindestmaß an Alkohol funktionieren und so sehr unauffällig sind? Dann sollten wir das vielleicht sogar dem Staat vorschlagen. Nur noch Pegel-Trinker ans Steuer. Auch im Staat ist es allgemein so: Alkohol hinterm Steuer verboten. Und so sollte es auch im Betrieb sein. Alkohol im Betrieb verboten. Und zudem ist es leider so, dass ein Alkoholiker nur rafft was sein Problem ist, wenn er mal gehörig auf die Schnauze fällt. Und warum sollte die FaSi sich nicht nur um die Sicherheit kümmern, wenn sie doch die Methoden vermittelt bekommen hat wie man einen Alkoholabhängigen wieder voll in den Betrieb integrieren kann, ohne das dieser seine Arbeit verliert. Das habe ich ja bestimmt nicht umsonst lernen müssen. Was ich damit sagen will: Natürlich ist die Fasi nicht der Betriebspsychologe, aber sie kann den Anfang machen und muss es sogar, da ein Alkoholiker, wie nun mehrfach gesagt, schlicht eine Gefahr darstellen kann. Was spricht also dagegen, dass sie es tut? Dannach die sozialen Einrichtungen zu nutzen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, denn dafür sind sie da. Um zu helfen. Genau wie die Fasi.
mit Grüßen,
Akira
Antwort 5 Erstellt am 10.11.2005 - 13:47 Uhr von Akira
Sorry wollte die ganze Latte nicht nochmal runter hämmeren Gruss Akira hallo
28.02.2006 um 22:46 Uhr
hallo Kölner Hoffe man fühlt sich jetzt nicht angegriffen. Gruss Akira
28.02.2006 um 22:53 Uhr
Genau das wollte ich in meiner vorsichtigen Art auch andeuten. Das Problem keinesfalls unter der Decke halten.
28.02.2006 um 23:11 Uhr
Nö, da sehe ich - trotz des alten threads - keinen Angriff...
01.03.2006 um 07:58 Uhr
Guten Morgen,
vielen Dank für die ausführliche Diskussion,wird uns auf jedenfall weiterhelfen. Termin mit der Sicherheitskraft habe ich gestern abend noch gemacht.
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