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Sicherheitsbegehungen - darf der Arbeitgeber die ohne Betriebsrat vornehmen?

ES
E. Schlindwein
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber Sicherheitsbegehungen ohne Betriebsrat vornehmen?

4.50003

Community-Antworten (3)

R
Rollie

15.05.2006 um 12:59 Uhr

Warum sollte er das nicht dürfen ?

Es steht ja dem Betriebsrat frei, ggf. an der Begehung teilzunehmen.

ES
E. Schlindwein

15.05.2006 um 13:34 Uhr

Ich meinte damit natürlich auch dass der BR gar nicht informiert wird.

F
Fayence

15.05.2006 um 22:12 Uhr

E. Schlindwein,

ein Blick in den § 89 Abs.2 BetrVG gibt Dir die Antwort!

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