Erstellt am 15.05.2006 um 10:59 Uhr von Rollie
Warum sollte er das nicht dürfen ?
Es steht ja dem Betriebsrat frei, ggf. an der Begehung teilzunehmen.
Erstellt am 15.05.2006 um 11:34 Uhr von E. Schlindwein
Ich meinte damit natürlich auch dass der BR gar nicht informiert wird.
Erstellt am 15.05.2006 um 20:12 Uhr von Fayence
E. Schlindwein,
ein Blick in den § 89 Abs.2 BetrVG gibt Dir die Antwort!