Sicherheitsbegehungen - darf der Arbeitgeber die ohne Betriebsrat vornehmen?
Darf der Arbeitgeber Sicherheitsbegehungen ohne Betriebsrat vornehmen?
Community-Antworten (3)
15.05.2006 um 12:59 Uhr
Warum sollte er das nicht dürfen ?
Es steht ja dem Betriebsrat frei, ggf. an der Begehung teilzunehmen.
15.05.2006 um 13:34 Uhr
Ich meinte damit natürlich auch dass der BR gar nicht informiert wird.
15.05.2006 um 22:12 Uhr
E. Schlindwein,
ein Blick in den § 89 Abs.2 BetrVG gibt Dir die Antwort!
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