Sicherheitsbegehungen - darf der Arbeitgeber die ohne Betriebsrat vornehmen?
Darf der Arbeitgeber Sicherheitsbegehungen ohne Betriebsrat vornehmen?
Community-Antworten (3)
15.05.2006 um 12:59 Uhr
Warum sollte er das nicht dürfen ?
Es steht ja dem Betriebsrat frei, ggf. an der Begehung teilzunehmen.
15.05.2006 um 13:34 Uhr
Ich meinte damit natürlich auch dass der BR gar nicht informiert wird.
15.05.2006 um 22:12 Uhr
E. Schlindwein,
ein Blick in den § 89 Abs.2 BetrVG gibt Dir die Antwort!
Verwandte Themen
Seminar zum Thema zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem
ÄlterIch bin Betriebsratsmitglied in einem Unternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern in Deutschland. Vor einem Jahr hat unser Betriebsrat entdeckt, dass wir ein nach OHSAS 18001:2007 zertifiziertes Arb
Vorteile eines Betriesrates - für Arbeitgeber Für Arbeitnehmer bzw. für Für Arbeitgeber
ÄlterGuten Morgen Betriebsrat-Community, Ich bin Praktikant in unserer Firma und hätte da eine Frage an euch. Ihr habt schon, wie ich in den letzten paar Wochen mitbekommen habe, Erfahrung, was den Bet
Arbeitgeber beleidigt Betriebsrat vor Belegschaft / keine Einmischung in wichtigen Prozess?
ÄlterHallo, ich bin 1-köpfiger Betriebsrat. Nachdem vor einem 3/4 Jahr 20% der Mitarbeiter-/innen betriebsbedingt gekündigt wurden (angeblich wegen Wirtsch.- u. Finanzkrise), haben wir nun einen Proz
Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf SGB IX § 164
ÄlterHallo zusammen, laut § 164 SGB IX ist der Arbeitgeber ja verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arb
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun