Erstellt am 15.07.2008 um 14:50 Uhr von Mona-Lisa
@kybi,
er könnte, aber ich rate ihr davon ab.........
Solche Gespräche verlassen dann gern die Plattform (Betriebsrat!) und geraten ganz schnell in private Auseinandesetzungen!
Besser ein emotional nicht beteiligtes BR-Mitglied.....
Erstellt am 15.07.2008 um 14:58 Uhr von uhu
@kybi
wäre nicht sehr klug vom Ehemann, da dieser vom GF sicher nicht als BR gesehen werden würde; besser anderes BRM, wirkt dann auch "BR-amtlicher"
Erstellt am 15.07.2008 um 15:16 Uhr von mainpower
Hallo,
es währe dringend abzuraten.Vor Gericht nennt man so etwas "befangen". Der Ehemann sieht das mit ganz anderen Augen als ein neutraler Betriebsrat.
Erstellt am 15.07.2008 um 19:20 Uhr von peters
Eine Befangenheit im juristischen Sinn würde ich hier nicht sehen, denn der "Begleitschutz" hat ja keine Entscheidungsbefugnis. Somit kann die Kollegin durch die Parteilichkeit ihres Ehemannes keine Vorteile ziehen.
Die Frage war ja: "DARF der Ehemann... teilnehmen." Antwort schlichtweg ja. Juristisch gesehen.
Ob es emotional ratsam wäre, kann man meines Erachtens nicht beurteilen, wenn man die Akteure nicht kennt.
Vielleicht fühlt sich die Kollegin viel sicherer damit, als mit einem völlig fremden BR und das wirkt sich positiv auf das Gespräch aus.
Erstellt am 15.07.2008 um 22:04 Uhr von Der alte Heini
kybi
Ist der Arbeitgeber denn überhaupt mit der Hinzuziehung eines BR Mitgliedes einverstanden?
Wenn nicht, müsste man sich über die Teilnahme des Ehemannes oder eines anderen BR Mitgliedes
keine Gedanken machen.
Erstellt am 16.07.2008 um 07:00 Uhr von kybi
Hat ein Mitarbeiter nicht generell das Recht, zu solchen Gesprächen ein BR-Mitglied mitzunehmen? Zumal der GF ja auch mit seinem Personaler aufkreuzt ...
Erstellt am 16.07.2008 um 07:29 Uhr von Mona-Lisa
@kybi,
er hat! :-)
die Begründung - ein Personaler im Schlepptau mit der GL - ist keine, aber das weisst du sicherlich selber.....
Aber im § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG steht sie. Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
Es geht bei Krankenrückkehrgesprächen nicht um die Arbeitsleistung oder änlichem.
Erstellt am 16.07.2008 um 07:33 Uhr von pirat
@kybi,
naturamente...da war Hein auf dem falschen Dampfer.
Die Rechtslage zu Krankenrückkehrergesprächen ist klar: Ohne den Betriebsrat läuft nix....
BAG, Beschluss vom 08.11.1994 – 1 ABR 22/94
Erstellt am 16.07.2008 um 15:49 Uhr von kybi
@alle
Mittlerweile hatte die Kollegin das Gespräch. Ohne BR-Beistand und nicht beim GF, sondern bei der Stationsleitung (arbeitet als Krankenschwester). Richtig kurzfristig (auf die Schulter geklopft, jetzt reden wir mal...). Es wurde ihr dann die Krankheitstage vorgerechnet und ob sie nicht Teilzeit mache wolle bei soviel krank. Und auf der anderen Seite wird gejammert, dass keine Pflegekräfte da wären und auch nicht im benötigten Maße rekrutiert werden können (Aussage GF).
Nur wenn ich die Erkrankungen betrachte 3 Wochen weil Fehlgeburt (inklusive Krankenhausaufenthalt) und 3 Wochen, weil 3 Zehen gebrochen waren (und dies ist der Stationsleitung beides bekannt gewesen!), kann man den Sinn der ganzen Maßnahme nicht wirklich nachvollziehen.
Erstellt am 21.07.2009 um 13:01 Uhr von Besserwisser
@alle
Bisher ist immer noch nicht geklärt, ob der Betriebsrat seine Zustimmung zu diesen Krankenrückkehrergesprächen gegeben hat, also sprich ob es eine BV gibt, was Bestandteil dieser BV ist, usw.
Sollte das nämlich nicht der Fall sein, so war dieses Gespräch ein Gesetzesverstoß und der BR kann und sollte tätig werden.
Schließlich kann doch ein BR nicht untätig zusehen, wenn MAI unter Druck gesetzt werden.