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Arbeitgeber sucht Arzt des Mitarbeiters auf!

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Zigarette
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann uns helfen, wir haben eine Beschwerde eines Mitarbeiters erhalten. Grund der Beschwerde: Der Leiter eines Arbeitsbereiches hat den Arzt des Mitarbeiters in der Praxis aufgesucht und ihn mit den Krankmeldungen des Mitarbeiters konfrontiert. AG Vertreter befragten den Arzt nach der Richtigkeit der Unterschrift des Arztes als der Arzt die Unterschrift als seine identifizierte, machte man dem Arzt den Vorwurf von Gefälligkeitsgutachten/Krankmeldungen. Wer hat einen Vorschlag, wie wir als BR nun damit umgehen?

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Community-Antworten (12)

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wölfchen

16.12.2010 um 18:25 Uhr

. . . über die Berechtigung der Beschwerde beraten und wenn Ihr sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber vorstellig werden und darauf drängen, dass er seinen Kettenhund zurückpfeift. Kann natürlich auch sein, dass dieser aus Eigeninitiative so gehandelt hat, oder aus vorauseilendem Gehorsam, aber auch dann ist der Arbeitgeber derjenige, der ihm solches untersagen kann. An Stelle des Arztes hätte ich den Kerl einfach rausgeschmissen . . .

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paula

16.12.2010 um 18:32 Uhr

obwohl die Frage nach der Echtheit der Unterschrift zulässig war... Es kann somit nur um den 2. Teil gehen

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wahlvst

16.12.2010 um 18:53 Uhr

Wo bitte steht, dass das Verhalten des Leiters eines Arbeitsbereiches oder auch AG rechtswidrig ist???

Also, als AG würde ich den BR genau dieses fragen.

Bleibt also nur Teil s von W.

Der AG könnte auch bei der Krankenkasse vorsprechen, dann gäbe es noch nicht einmal Teil 2.

Bliebe also nur, dass der Arzt ggf. prüft ob er wegen des Vorhaltes des Leiters eines Arbeitsbereiches hier rechtlich handeln könnte und wollte

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Lotte

16.12.2010 um 19:08 Uhr

wahlvst, ich gehe eine Wette ein, dass unser AG bei einem solchen Auftreten eines Vorgesetzten in der Öffentlichkeit, handeln würde. Und der Vorgesetzte dabei nicht allzuviel zu lachen hätte.

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wahlvst

16.12.2010 um 19:20 Uhr

Lotte

..kann ja sein, dass es AG gibtr welche solches Handeln nicht für gut empfinden. Dann würden diese auch mit eigenständige Vorgesetzten reden. Doch liegt immer noch kein Rechtsverstoß vor.

L
Lotte

16.12.2010 um 20:00 Uhr

wahlvst, Du meinst also, dass jeder Abmahnung ein Rechtsverstoß zu Grunde liegen muss? Ich behaupte mal, dass ein offizielles Auftreten im Namen der Firma bei einem Arzt in derart beschriebener Weise für eine Abmahnung reicht, die auch vor Gericht stand hält, wenn sie formal korrekt ist.

W
wahlvst

16.12.2010 um 20:12 Uhr

Lotte

kann man ohne Glaskugel nicht sagen. Es kommt darauf an welche Rechte diese Führungskraft hat und was u.U. vorher im Betrieb ablief. Also ggf. AU mit Ansage odr sehr auffällige AU usw.Sie kann ja ggf. dann ja argumentieren berechtigte Zweifel.

Doch auch dieses ist ja eigentlich nicht etwas was gegen meine erste Aussage steht. Ich habe ja geschrieben, der Leiters eines Arbeitsbereiches oder auch AG welche so handeln, handeln nicht rechtswidrig.

Keiner von uns weis auch, ob der AG etwas gegen das Handeln des Leiters hat.

W
wölfchen

16.12.2010 um 20:24 Uhr

. . . wenn es einen Rechtsanspruch gäbe, brauchte man schließlich nicht den Beschwerdeweg nehmen, denn eine bei der Beschwerde mögliche Einigungsstelle verhandelt nicht über Ansprüche, die auf dem Rechtsweg durchzusetzen sind. Und es geht, wie ich der Frage entnehme auch nicht darum, dass die Frage nach der Richtigkeit der Unterschrift verboten wäre, sondern eher darum, dass mich mein Hausarzt schon künftig etwas schräg anschauen würde, wenn mein Vorgesetzter bei ihm derart auftreten würde - mit dem Hintergedanken "wer weiß, was das für ein betrügerischer Vogel ist". Damit kann man auch jemanden locker in Mißkredit bringen, ohne dass er was dazu kann und die Berechtigung dazu spräche ich einem Abteilungsleiter ab. Und weiter entnehme ich der Frage, was der BR in dieser Sache unternehmen könne, dass dieser BR auch was unternehmen möchte . . .

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rainerw

16.12.2010 um 20:42 Uhr

Stellt sich mir jedoch die Frage ob er hier nicht dem § 275 SGB des 5. Sozialgesetzbuches vorgreift? Bin da von folgendem Link ausgegangen. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0527500

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wahlvst

16.12.2010 um 20:55 Uhr

rainerw

..der §§ ist schon ok. Doch er dieser untersagt nicht AG oder Leitern/ Führungskräften den Arzt anzusprechen. Der Arzt kann sie ja aus der Praxis verweisen. Also BR kann hier slebstverständlich dem AG sein Unverständnis aussprechen. Doch der AG kann es dann in die "Rundablage" stecken.

Weiter bei einer solchen Frage, kann der AG sehr schnell daraif zurück schließen wem er diese "zu verdanken" hat. Da haben dann Fürhunsgkräfte und AG ein sehr "gutes Langzeitgedächnis". So besagen, der AN steht dann ab sofort im Fokus. Bedeutet beim nächste angreifbaren Verhalten des AN, wird zugregriffen.

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Lotte

16.12.2010 um 21:29 Uhr

wahlvst, Du schreibst "Weiter bei einer solchen Frage, kann der AG sehr schnell daraif zurück schließen wem er diese "zu verdanken" hat. Da haben dann Fürhunsgkräfte und AG ein sehr "gutes Langzeitgedächnis". So besagen, der AN steht dann ab sofort im Fokus. Bedeutet beim nächste angreifbaren Verhalten des AN, wird zugregriffen."

und wirfst mir vor, dass ich eine Glaskugel benutze?

Wieso sollte ein AG auch nicht wissen, von wem die Beschwerde ist? Wenn Du derartige Erfahrungen mit Eurem AG gemacht hast, heißt das ja nicht, dass es überall so sein muss.

Wenn ein BR meine Beschwerde zurückweisen würde nach einem derartigen Vorkommniss wie es hier geschildert wurde mit Deiner Begründung, könnte ich das sicher nicht verstehen.

Aber egal, letztendlich entscheidet es Zigarette.

R
rainerw

16.12.2010 um 22:05 Uhr

wahlvst, sehe ich auch so wie Lotte

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