Erstellt am 16.12.2010 um 17:25 Uhr von wölfchen
. . . über die Berechtigung der Beschwerde beraten und wenn Ihr sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber vorstellig werden und darauf drängen, dass er seinen Kettenhund zurückpfeift. Kann natürlich auch sein, dass dieser aus Eigeninitiative so gehandelt hat, oder aus vorauseilendem Gehorsam, aber auch dann ist der Arbeitgeber derjenige, der ihm solches untersagen kann. An Stelle des Arztes hätte ich den Kerl einfach rausgeschmissen . . .
Erstellt am 16.12.2010 um 17:32 Uhr von paula
obwohl die Frage nach der Echtheit der Unterschrift zulässig war... Es kann somit nur um den 2. Teil gehen
Erstellt am 16.12.2010 um 17:53 Uhr von wahlvst
Wo bitte steht, dass das Verhalten des Leiters eines Arbeitsbereiches oder auch AG rechtswidrig ist???
Also, als AG würde ich den BR genau dieses fragen.
Bleibt also nur Teil s von W.
Der AG könnte auch bei der Krankenkasse vorsprechen, dann gäbe es noch nicht einmal Teil 2.
Bliebe also nur, dass der Arzt ggf. prüft ob er wegen des Vorhaltes des Leiters eines Arbeitsbereiches hier rechtlich handeln könnte und wollte
Erstellt am 16.12.2010 um 18:08 Uhr von Lotte
wahlvst,
ich gehe eine Wette ein, dass unser AG bei einem solchen Auftreten eines Vorgesetzten in der Öffentlichkeit, handeln würde. Und der Vorgesetzte dabei nicht allzuviel zu lachen hätte.
Erstellt am 16.12.2010 um 18:20 Uhr von wahlvst
Lotte
..kann ja sein, dass es AG gibtr welche solches Handeln nicht für gut empfinden. Dann würden diese auch mit eigenständige Vorgesetzten reden. Doch liegt immer noch kein Rechtsverstoß vor.
Erstellt am 16.12.2010 um 19:00 Uhr von Lotte
wahlvst,
Du meinst also, dass jeder Abmahnung ein Rechtsverstoß zu Grunde liegen muss? Ich behaupte mal, dass ein offizielles Auftreten im Namen der Firma bei einem Arzt in derart beschriebener Weise für eine Abmahnung reicht, die auch vor Gericht stand hält, wenn sie formal korrekt ist.
Erstellt am 16.12.2010 um 19:12 Uhr von wahlvst
Lotte
kann man ohne Glaskugel nicht sagen. Es kommt darauf an welche Rechte diese Führungskraft hat und was u.U. vorher im Betrieb ablief. Also ggf. AU mit Ansage odr sehr auffällige AU usw.Sie kann ja ggf. dann ja argumentieren berechtigte Zweifel.
Doch auch dieses ist ja eigentlich nicht etwas was gegen meine erste Aussage steht. Ich habe ja geschrieben, der Leiters eines Arbeitsbereiches oder auch AG welche so handeln, handeln nicht rechtswidrig.
Keiner von uns weis auch, ob der AG etwas gegen das Handeln des Leiters hat.
Erstellt am 16.12.2010 um 19:24 Uhr von wölfchen
. . . wenn es einen Rechtsanspruch gäbe, brauchte man schließlich nicht den Beschwerdeweg nehmen, denn eine bei der Beschwerde mögliche Einigungsstelle verhandelt nicht über Ansprüche, die auf dem Rechtsweg durchzusetzen sind. Und es geht, wie ich der Frage entnehme auch nicht darum, dass die Frage nach der Richtigkeit der Unterschrift verboten wäre, sondern eher darum, dass mich mein Hausarzt schon künftig etwas schräg anschauen würde, wenn mein Vorgesetzter bei ihm derart auftreten würde - mit dem Hintergedanken "wer weiß, was das für ein betrügerischer Vogel ist". Damit kann man auch jemanden locker in Mißkredit bringen, ohne dass er was dazu kann und die Berechtigung dazu spräche ich einem Abteilungsleiter ab. Und weiter entnehme ich der Frage, was der BR in dieser Sache unternehmen könne, dass dieser BR auch was unternehmen möchte . . .
Erstellt am 16.12.2010 um 19:42 Uhr von rainerw
Stellt sich mir jedoch die Frage ob er hier nicht dem § 275 SGB des 5. Sozialgesetzbuches vorgreift?
Bin da von folgendem Link ausgegangen.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0527500
Erstellt am 16.12.2010 um 19:55 Uhr von wahlvst
rainerw
..der §§ ist schon ok. Doch er dieser untersagt nicht AG oder Leitern/ Führungskräften den Arzt anzusprechen. Der Arzt kann sie ja aus der Praxis verweisen. Also BR kann hier slebstverständlich dem AG sein Unverständnis aussprechen. Doch der AG kann es dann in die "Rundablage" stecken.
Weiter bei einer solchen Frage, kann der AG sehr schnell daraif zurück schließen wem er diese "zu verdanken" hat. Da haben dann Fürhunsgkräfte und AG ein sehr "gutes Langzeitgedächnis". So besagen, der AN steht dann ab sofort im Fokus. Bedeutet beim nächste angreifbaren Verhalten des AN, wird zugregriffen.
Erstellt am 16.12.2010 um 20:29 Uhr von Lotte
wahlvst,
Du schreibst
"Weiter bei einer solchen Frage, kann der AG sehr schnell daraif zurück schließen wem er diese "zu verdanken" hat. Da haben dann Fürhunsgkräfte und AG ein sehr "gutes Langzeitgedächnis". So besagen, der AN steht dann ab sofort im Fokus. Bedeutet beim nächste angreifbaren Verhalten des AN, wird zugregriffen."
und wirfst mir vor, dass ich eine Glaskugel benutze?
Wieso sollte ein AG auch nicht wissen, von wem die Beschwerde ist?
Wenn Du derartige Erfahrungen mit Eurem AG gemacht hast, heißt das ja nicht, dass es überall so sein muss.
Wenn ein BR meine Beschwerde zurückweisen würde nach einem derartigen Vorkommniss wie es hier geschildert wurde mit Deiner Begründung, könnte ich das sicher nicht verstehen.
Aber egal, letztendlich entscheidet es Zigarette.
Erstellt am 16.12.2010 um 21:05 Uhr von rainerw
wahlvst,
sehe ich auch so wie Lotte