Hallo,

im Rahmen des Sabine Sturms wurde in der Firma unser Dach abgedeckt. Der Arbeitgeber schickte dann verschiedene Arbeitnehmer nach Hause (einige Bereiche waren nicht davon betroffen und arbeiteten normal weiter).
Am darauffolgenden Tag hieß es von der Geschäftsleitung, dass die verlorene Arbeitszeit von den Überstunden abgezogen wird.
Wir (ich bin BR Mitglied) als Betriebsrat wollen dies so nicht stehen lassen, kennen aber die genaue Rechtsgrundlage nicht. darf der AG AN nach Hause schicken und dies dann über Überstunden abgelten?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!