Erstellt am 17.02.2020 um 10:10 Uhr von Alani
Würde ich so nicht hinnehmen. Stichwort Arbeitgeberrisiko: BGB § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Erstellt am 17.02.2020 um 10:15 Uhr von Pickel
Was Alani stehen lassen würde ist erst einmal irrelevant. Man müsste eure BV zu Zeitkonten kennen um das Weisungsrecht des AG zum Abbau der Stunden zu beurteilen.
Erstellt am 17.02.2020 um 10:20 Uhr von Matze
Pickel: Woher weißt Du, dass es eine BV "Zeitkonten" in diesem Betrieb gibt? Ich kann davon nichts erkennen.
Erstellt am 17.02.2020 um 10:22 Uhr von Kratzbürste
Wenn der BR in der BV Arbeitszeit nicht seine Mitbestimmung aus der Hand gegeben hat, hätte der Chef die Arbeitszeit nicht einfach ändern dürfen.
(§ 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG)
Erstellt am 17.02.2020 um 10:53 Uhr von Pickel
Matze. Wenn es BR und Zeitkonten aber keine BV dazu gibt hat der BR ganz andere Probleme. Auch das wäre aber eine Info die entscheidend ist
Erstellt am 19.02.2020 um 12:17 Uhr von BR_198705
Hallo,
@Pickel, es gibt wohl keine Regelung zu Zeitkonten.
Erstellt am 19.02.2020 um 13:15 Uhr von Dummerhund
@BR_198705
https://www.dr-bellinger.de/blogdetail/Unwetter.html