Erstellt am 19.06.2005 um 21:18 Uhr von delle
ist es richtig bis zu 30 minuten umsonst zu arbeite
Erstellt am 19.06.2005 um 21:47 Uhr von Rollie
@delle, war Deine Antwort als Frage oder Antwort zu verstehen ??
Erstellt am 19.06.2005 um 23:39 Uhr von otto
Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Gibt es dort eine Klausel wie z.B. "Der Mitarbeiter ist bereit, bei Bedarf Überstunden zu machen." enthalten, kann der Arbeitgeber das vom Mitarbeiter verlangen. Dann ist die Weigerung auch ein Kündigungsgrund (Arbeitsverweigerung!).
Gibt es eine derartige Klausel im Arbeitsvertrag nicht ("Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden." ohne jeden weiteren Zusatz), kann der Arbeitgeber die Ableistung von Überstunden nicht verlangen. Dann wäre die Verweigerung von Überstunden auch kein Kündigungsgrund.
Die meisten Arbeitsverträge enthalten aber Klauseln, durch die sich der Arbeitnehmer zum Ableisten von Überstunden verpflichtet hat.
In jedem Fall gilt: Die Anordnung von Überstunden bedarf der Genehmigung durch den BR (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Hat der BR die Überstunden nicht genehmigt, darf der Arbeitgeber sie auch nicht verlangen. Eine Weigerung des Arbeitnehmers wäre in diesem Fall kein (!) Kündigungsgrund.
Erstellt am 19.06.2005 um 23:45 Uhr von Rollie
Es haben Gerichte aber einer AG-seitigen Kündigung schon stattgegeben, weil der AN sich mehrfach weigerte Überstunden zu leisten.
Nach Auffassung des Gerichtes hätte sich der AN nur den Überstunden verweigern können, wenn Überstunden im Vertrag ausgeschlossen wären.
Erstellt am 24.06.2005 um 17:57 Uhr von Fuchs
Überstunden haben vom Arbeitnehmer auf Anweisung des AG bei betrieblicher Erfordernis geleistet zu werden(Weisungsrecht), es sei den, arbeitsvertraglich wurde eine andere Regelung getroffen. Verweigerung stellt ein Verstoss gegen geltendes Recht dar(Arbeitsverweigerung). Es können natürlich auch persönliche Gründe(wichtiger, schwer zu bekommender Arzttermin etc.)dagegenstehen, welches man als Verweigerungsgrund anführen kann.
Erstellt am 24.06.2005 um 18:36 Uhr von bifavi
Am einfachsten wäre wenn der Mitarbeiter behindert wäre. Denn nach § 124 SGB IX ist ein behinderter Mensch auf Verlangen von Mehrarbeit zu befreien und man braucht dazu noch nicht mal eine Begründung.
Am besten schriftlichen Antrag stellen.