Muss ein Arbeitnehmer Überstunden machen
Bei uns in der Firma ist eine große unterschiedliche Meinung aufgetreten.
MUSS ein MA Überstunden machen bzw. kann er vom AG gezwungen werden?
Wenn ein MA Überstunden ablehnt, ist dies ein Kündigungsgrund??
Wer kann Helfen - Danke - Dringend Hilfe
Community-Antworten (6)
19.06.2005 um 23:18 Uhr
ist es richtig bis zu 30 minuten umsonst zu arbeite
19.06.2005 um 23:47 Uhr
@delle, war Deine Antwort als Frage oder Antwort zu verstehen ??
20.06.2005 um 01:39 Uhr
Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Gibt es dort eine Klausel wie z.B. "Der Mitarbeiter ist bereit, bei Bedarf Überstunden zu machen." enthalten, kann der Arbeitgeber das vom Mitarbeiter verlangen. Dann ist die Weigerung auch ein Kündigungsgrund (Arbeitsverweigerung!). Gibt es eine derartige Klausel im Arbeitsvertrag nicht ("Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden." ohne jeden weiteren Zusatz), kann der Arbeitgeber die Ableistung von Überstunden nicht verlangen. Dann wäre die Verweigerung von Überstunden auch kein Kündigungsgrund. Die meisten Arbeitsverträge enthalten aber Klauseln, durch die sich der Arbeitnehmer zum Ableisten von Überstunden verpflichtet hat. In jedem Fall gilt: Die Anordnung von Überstunden bedarf der Genehmigung durch den BR (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Hat der BR die Überstunden nicht genehmigt, darf der Arbeitgeber sie auch nicht verlangen. Eine Weigerung des Arbeitnehmers wäre in diesem Fall kein (!) Kündigungsgrund.
20.06.2005 um 01:45 Uhr
Es haben Gerichte aber einer AG-seitigen Kündigung schon stattgegeben, weil der AN sich mehrfach weigerte Überstunden zu leisten.
Nach Auffassung des Gerichtes hätte sich der AN nur den Überstunden verweigern können, wenn Überstunden im Vertrag ausgeschlossen wären.
24.06.2005 um 19:57 Uhr
Überstunden haben vom Arbeitnehmer auf Anweisung des AG bei betrieblicher Erfordernis geleistet zu werden(Weisungsrecht), es sei den, arbeitsvertraglich wurde eine andere Regelung getroffen. Verweigerung stellt ein Verstoss gegen geltendes Recht dar(Arbeitsverweigerung). Es können natürlich auch persönliche Gründe(wichtiger, schwer zu bekommender Arzttermin etc.)dagegenstehen, welches man als Verweigerungsgrund anführen kann.
24.06.2005 um 20:36 Uhr
Am einfachsten wäre wenn der Mitarbeiter behindert wäre. Denn nach § 124 SGB IX ist ein behinderter Mensch auf Verlangen von Mehrarbeit zu befreien und man braucht dazu noch nicht mal eine Begründung. Am besten schriftlichen Antrag stellen.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Überstunden mit Zuschlägen bei flexibler Arbeitszeit
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit zu erarbeiten. Ein großer Streitpunkt zwischen BR und Geschäftsführung sind Überstunden mit Zuschlägen. Die Geschäftsf
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt