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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss ein Arbeitnehmer Überstunden machen

M
Mike
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns in der Firma ist eine große unterschiedliche Meinung aufgetreten.

MUSS ein MA Überstunden machen bzw. kann er vom AG gezwungen werden?

Wenn ein MA Überstunden ablehnt, ist dies ein Kündigungsgrund??

Wer kann Helfen - Danke - Dringend Hilfe

1.32006

Community-Antworten (6)

D
delle

19.06.2005 um 23:18 Uhr

ist es richtig bis zu 30 minuten umsonst zu arbeite

R
Rollie

19.06.2005 um 23:47 Uhr

@delle, war Deine Antwort als Frage oder Antwort zu verstehen ??

O
otto

20.06.2005 um 01:39 Uhr

Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Gibt es dort eine Klausel wie z.B. "Der Mitarbeiter ist bereit, bei Bedarf Überstunden zu machen." enthalten, kann der Arbeitgeber das vom Mitarbeiter verlangen. Dann ist die Weigerung auch ein Kündigungsgrund (Arbeitsverweigerung!). Gibt es eine derartige Klausel im Arbeitsvertrag nicht ("Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden." ohne jeden weiteren Zusatz), kann der Arbeitgeber die Ableistung von Überstunden nicht verlangen. Dann wäre die Verweigerung von Überstunden auch kein Kündigungsgrund. Die meisten Arbeitsverträge enthalten aber Klauseln, durch die sich der Arbeitnehmer zum Ableisten von Überstunden verpflichtet hat. In jedem Fall gilt: Die Anordnung von Überstunden bedarf der Genehmigung durch den BR (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Hat der BR die Überstunden nicht genehmigt, darf der Arbeitgeber sie auch nicht verlangen. Eine Weigerung des Arbeitnehmers wäre in diesem Fall kein (!) Kündigungsgrund.

R
Rollie

20.06.2005 um 01:45 Uhr

Es haben Gerichte aber einer AG-seitigen Kündigung schon stattgegeben, weil der AN sich mehrfach weigerte Überstunden zu leisten.

Nach Auffassung des Gerichtes hätte sich der AN nur den Überstunden verweigern können, wenn Überstunden im Vertrag ausgeschlossen wären.

F
Fuchs

24.06.2005 um 19:57 Uhr

Überstunden haben vom Arbeitnehmer auf Anweisung des AG bei betrieblicher Erfordernis geleistet zu werden(Weisungsrecht), es sei den, arbeitsvertraglich wurde eine andere Regelung getroffen. Verweigerung stellt ein Verstoss gegen geltendes Recht dar(Arbeitsverweigerung). Es können natürlich auch persönliche Gründe(wichtiger, schwer zu bekommender Arzttermin etc.)dagegenstehen, welches man als Verweigerungsgrund anführen kann.

B
bifavi

24.06.2005 um 20:36 Uhr

Am einfachsten wäre wenn der Mitarbeiter behindert wäre. Denn nach § 124 SGB IX ist ein behinderter Mensch auf Verlangen von Mehrarbeit zu befreien und man braucht dazu noch nicht mal eine Begründung. Am besten schriftlichen Antrag stellen.

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