Überstunden
An das Forum, wir sind ein fast komplett neu gewählerter Betriebsrat, mit mir als neuer Vorsitzenden. Leider hat unser alter BR ziemliche Böcke geschossen u.a. hat er nämlich einer Betriebsvereinbarung zugestimmt, dass alle Mitarbeiter, die bei uns ein Festgehalt bekommen, unentgeldlich 2,5h/Woche bzw 10h/Monat Überstunden zu leisten haben. Nachdem das für mich nicht das gleiche ist, habe ich direkt versucht, diese BV anzufechten und habe scheinbar auch Erfolg. Jetzt brauche ich aber Tipps. Wir haben am Freitag die nächste Sitzung mit unseren Chefs und wollen da über die neue BV verhandeln. Was muss ich beachten? Was sollte drin stehen? Was auf gar keinen Fall? Vielen Dank für jede Hilfe
Community-Antworten (8)
06.07.2022 um 09:50 Uhr
06.07.2022 um 10:11 Uhr
"Was muss ich beachten?" als neu gewähltes Gremium ist es ziemlich mutig direkt eine solche BV anzupacken. Chapeau! Was da drin stehen sollte und was nicht kann von Betrieb zu Betrieb durchaus recht unterschiedlich sein und ist auch ohne viele weitere notwendige Informationen hier sicher nicht gut genug klärbar. Holt euch Sachverstand in Form eines Anwaltes oder, falls ihr denn organisiert seid, zumindest von der Gewerkschaft.
06.07.2022 um 10:59 Uhr
erstmal, das alle Überstunden bezahlt werden und zwar mit einem Aufschlag von xx%
06.07.2022 um 12:46 Uhr
Die BV sollte unwirksam sein. Der BR hat lediglich über Bedinn und Ende der Arbeitszeit und nicht über die Wochenarbeitszeit mitzubestimmen.
06.07.2022 um 12:51 Uhr
Was meinst Du mit "anfechten"? Ungültig erklären wegen der Differenz Monat/Woche? Wenn es sich um eine Höchstgrenze handelt, könnte das durchaus Sinn machen (höchstens 2,5 Stunden/Woche, aber höchstens 10 Std/Monat, so dass die angebrochene 5. Woche nicht mitzählt)
Ansonsten könnt Ihr sie per Beschluss kündigen und eine neue verhandeln. Je nach Vereinbarung könnte die alte BV dann bis zum Abschluss der neuen fortwirken.
PS: mitunter lohnt es sich, in Erfahrung zu bringen, warum so eine auf den ersten Blick nachteilige Vereinbarung abgeschlossen wurde.
06.07.2022 um 12:56 Uhr
@ catweazle:
"§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
[...]
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;"
Aber Du hast Recht: Wenn in der BV nicht "bis zu" steht, wäre das eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit und kein Fall für die betriebliche Mitbestimmung.
06.07.2022 um 13:03 Uhr
Wie rtjum schon richtig sagt: "als neu gewähltes Gremium ist es ziemlich mutig direkt eine solche BV anzupacken" und entsprechend birgt es natürlich auch ein ordentliches "Gefahrenpotential". Das Du "scheinbar Erfolg mit dem Anfechten dieser BV hast", wird wohl eher nicht daran liegen, dass Euer AG plötzlich Bock hat Überstunden zu bezahlen. Es besteht die reale Gefahr, dass der AG sich denkt: "Uh, neues und unerfahrenes Gremium! Die zieh ich so schnell über den Tisch, dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden und dann habe ich eine BV die mir sogar noch mehr Vorteile bringt!" Daher wäre meine Empfehlung, versucht nicht das Rad neu zu erfinden! Sucht Euch die 2 oder 3 Punkte raus, die Ihr als besonders negativ empfindet (oder auch nur den einen mit den Überstunden) und stellt von Anfang an klar, dass über den ganzen Rest gar nicht verhandelt wird. Versucht nicht von Grund auf eine neue BV zu erstellen, sondern versucht die vorhandene BV in Eurem Sinne "nachzubessern". Wenn Ihr dann ein paar Erfahrungen und Schulungen hinter Euch gebracht habt, könnt Ihr das Ding immer noch komplett in die Tonne treten und was ganz Neues verhandeln.
06.07.2022 um 13:19 Uhr
Ich schließe mich rtjum und §§reiter an, RESPEKT das ihr euch da gleich so rein knien wollt aber habt ihr tatsächlich alles bedacht? Wie §§reiter schreibt gibt es da sehr viele Stolpersteine denn eine GL ist NIE darauf aus etwas für sich schlechteres anzunehmen ohne dabei etwas gewinnen zu wollen. Auch solltet ihr euch ganz sicher sein das die BV um die es euch geht nicht an "Zugeständnisse" einer anderen BV gekoppelt ist denn anders kann ich mir so eine durch BV beschlossene, nachträglich unengeltliche Mehrbelastung der Mitarbeiter beim besten Willen nicht erklären ...
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