Erstellt am 31.01.2009 um 11:45 Uhr von Kölner
@PanTau
Es gibt auch so etwas wie ein Rumpfmandat - aber in der Regel nur bei wirklich fristrelevanten Dingen.
Erstellt am 31.01.2009 um 12:01 Uhr von Uschi66
@Kölner
Rumpfmandat/ Rumof-BR kenne ich aber nur i.V. mit § 13. In Verbindung mit einer Grippewelle ist dieses mir neu. Ich kenne auch keine Kommentierung oder Urteil welche hier etwas anderes aussagt.
Hier hat der BR dann das Pech der zuwenigen EBRM
Ich denke nicht, dass hier die betroffenen BRM ihre Mandate niederlegen um den § 13 zu aktivieren.
Erstellt am 31.01.2009 um 12:04 Uhr von peanuts
"Das Problem ist, dass ein BRM persönlich betroffen ist und in diesem Fall nicht eingeladen wurde."
Und warum wurde dieses BRM nicht zur Sitzung eingeladen, in welcher augenscheinlich noch mehr Tagesordnungspunkte auf dem Programm stehen?
"Aufgrund der Krankenlage haben wir schon eine Fristverlängerung der Themen beantragt, kann die Fristverlängerung verlängert werden?"
Um was für Themen geht es überhaupt? Fristen begegnem einem BR allgemeinhin nur im Bereich §§ 99-103 BetrVG.
"Rumpfmandat/ Rumof-BR kenne ich aber nur i.V. mit § 13. "
Der Blick in eine Kommentierung zum § 22 BetrVG wird Dich eines Besseren belehren. Der 22er greift auch dann, wenn ein BR vorübergehend unterbesetzt ist.
Erstellt am 31.01.2009 um 12:04 Uhr von Uschi66
@PanTau
Die erkranken BRM sind ja nicht zwingend gehindert ihre Mandate wahrzunehmen. AU ist kein zwingender Verhinderungsgrund. Also sollte vielleicht die Koll. einmal prüfen ob es nicht doch geht für die kurze Zeit der Sitzung, den Koll. zu liebe
Erstellt am 31.01.2009 um 12:11 Uhr von peanuts
"AU ist kein zwingender Verhinderungsgrund. Also sollte vielleicht die Koll. einmal prüfen ob es nicht doch geht für die kurze Zeit der Sitzung, den Koll. zu liebe"
Würde der AG ein solches Ansinnen äußern, würde dieses Forum zur Hochform auflaufen und diesen AG verteufeln und verdammen ...
Erstellt am 31.01.2009 um 12:16 Uhr von Uschi66
@peanuts
....Würde der AG ein solches Ansinnen äußern, würde dieses Forum zur Hochform auflaufen und diesen AG verteufeln und verdammen ...
was willst Du uns damit sagen? Sollen ggf. lieber AN wegen der Grippewelle Nachteile erleiden, weil der BR ihre Rechte nicht vertreten kann?
Erstellt am 31.01.2009 um 12:29 Uhr von DonJohnson
Oh peanuts...
Ist dieses Forum nciht immer in Hochform? Das nur so nebenbei. AU ist tatsächlich kein Verhinderungsgrund - siehe dazu einschlägige Kommentierungen. Also wirklich, dass du gegen jeden und alles schießt sollte mir zu denken geben wenn ich ein Hirn dazu hätte... Du bist eigentlich ein guter, aber gehst immer nur ins Forum wenn du deinen Ärger abbauen willst, so kommt es mir vor. Und wenn du noch einmal meine Uschi so anschreihst, dann sage ich das meiner Mama und die bewirft dich dann mit Dreck! Ätsch!
Erstellt am 31.01.2009 um 12:31 Uhr von Uschi66
@Don Johnson
Ach mein DJ >>>>>>> knutschhh mein Ritter ;-))
Erstellt am 31.01.2009 um 12:33 Uhr von Kölner
@Uschi66
Wenn Du als altes ägyptisches Fabelwesen mir schon keinen Glauben schenkst, dann solltest Du wenigstens 'peanuts' zuhören!
Übrigens solltest Du Deine Kommetierungen aktualisieren.
Erstellt am 31.01.2009 um 12:38 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Ätsch du hast "vielleicht" Recht in diesem Falle, aber ich habe die holde Dame!!!! Ätsch!!! lach
@Uschi
AAAAHHHHHHHHH - angekommen - dicken Knutschi zurück (aber mal unter uns, eine Grippe... Hmmm, wenn das mal kein Grund zum fern bleiben ist...) Aber Pssssst, das hat gar niemand gehört, ok? ;-)
Oh, aber vielleicht wäre es ein Grund die Sitzung ans Krankenbett zu verlegen.... Hmmm wollen wir darüber bitte sinnieren? Und dann hat meine Knutschi Uschi wohl mal wieder nicht so Unrecht, oder?
Danke bitte gern geschehen...
Erstellt am 31.01.2009 um 12:40 Uhr von pirat
@DJ,
IMHO...."AU ist kein zwingender Verhinderungsgrund" eine Grippe schon...wobei ich zwischen harmloser Erkältung oder Grippe schon differenzieren möchte....ansonsten muss ich der Nuss recht geben!
@PanTau,
wie Kölner schon schrieb...bei wirklich fristrelevanten Dingen....ansonsten spricht nichts gegen eine Verlängerung der Verlängerung..
Erstellt am 31.01.2009 um 12:45 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Dann wünsche ich Dir von Herzen für die Verbindung viel Glück! Du wirst es ganz sicher brauchen...
Erstellt am 31.01.2009 um 12:47 Uhr von Uschi66
@Kölner
dann nenne mir doch bitte einmal eine Quelle. ALso in welchem Kommentar § 7 Rn ode rgar Urteil finde ich dieses "Rumpf-BR als Möglichkeit bei AU des BR dieses anwenden zu können"
Vielleicht sogar eine Zitierung des § / Rn hier. Ich habe ja nicht bestritten, dass es möglich sien sollte ich kenne es bisher nur "leider" nicht.
Auch das Web hilft hier leide rnicht weiter obwohl man via google ja auch viele Kommentierungen inhaltlich findet.
Erstellt am 31.01.2009 um 12:51 Uhr von DonJohnson
@Seemann
Sag mal, sagte ich das nicht? Lies mal bitte.... Aber so oder so, ich war ncoh immer nciht unter der Dusche, die meines Erachtens eindeutig männlich ist (ich schweife vom Thema ab). Vielleicht hat das ja auch echt niemand ghört - hihi - oder du hast nciht richtig gelesen, was eindeutig jedem mal passieren kann - selbst peanuts oder kriegsrat (der leider wohl wieder Nachtschicht hat).
@all
Ok, ich werde wieder vernünftig (war ich das überhaupt je? Aber das ist ne andere Baustelle)! Kann denn so eine "Kaffeerunde (im Amtsdeutsch auch Betriebsratssitzung genannt) nicht in schwerwiegenen Fällen am Frankenbett abgehalten werden? (eine Fristverlängerung bei Kündigung aus Krankheitsgründen verlängern zu können, da das Gremium nciht Beschlußfähig ist - nunja, gewagte These). Hier kommen wir also wieder zu Uschis Meinung. Ein BRM ist nciht zwangsläufig an der Ausübung dieses Ehrenamtes gehindert. Also was wollt ihr mehr?
@Seemann
Gehst du mit mit da konform?
Erstellt am 31.01.2009 um 12:52 Uhr von peanuts
"AU ist tatsächlich kein Verhinderungsgrund - siehe dazu einschlägige Kommentierungen. "
Habe ich das behauptet? N E I N !
"Also wirklich, dass du gegen jeden und alles schießt sollte mir zu denken geben wenn ich ein Hirn dazu hätte... "
Mir gibt eher zu denken, dass Du scheinbar nicht in der Lage bist, erfassen zu können, was ich mit "Würde der AG ein solches Ansinnen äußern, würde dieses Forum zur Hochform auflaufen und diesen AG verteufeln und verdammen" gemeint habe ...
Als AG würde ich eine solche Steilvorlage "meines" BRs jedenfalls nutzen und ggf. "meine" AN fragen wollen, ob sie sich nicht trotz AU (AN muss nicht das Bett hüten) den KollegInnen zuliebe nicht für ein paar Stündchen in´s Büro kommen könnten ... weil doch akuter Personalmangel herrscht und dringende Terminsachen zu erledigen sind ...
Erstellt am 31.01.2009 um 12:57 Uhr von DonJohnson
Oh peanuts.
Was bitte schön heißt denn AU? Und nun schau dir bitte an, was BR Arbeit ist!!! Na fallen die Groschen wenn auch Pfennig weise? Oh sorry, die 10 Cent Stücke wenn auch Cent weise?
Was um alles in der Welt könnte ein BRM abhalten, eine BR Sitzung die bei sich stattfindet nciht beizuwohnen oder anders gefragt, warum sollte ein solcher Beschluß nciht rechtens sein? Die AU zählt nciht dazu. Der Genesungsprozess wird nciht unterbrochen und die Situation verlangt ein soches Vorgenen - nu du bitte!!!!!
Erstellt am 31.01.2009 um 12:59 Uhr von peanuts
"Vielleicht sogar eine Zitierung des § / Rn hier."
§ 22, Fitting, RN 7: Ferner gilt die Vorschrift entsprechend, wenn der BR wegen ZEITWEILIGER VERHINDERUNG von BRM, die auch nicht durch Ers.Mitgl. vertreten werden können, vorübergehend beschlussunfähig ist.
Gleiche Aussage im DKK in RN 6
Erstellt am 31.01.2009 um 13:01 Uhr von DonJohnson
@peanuts
AU ist nicht zwangsläufig eine ZEITWEILIGE VERHINDERUNG! Ätsch
Erstellt am 31.01.2009 um 13:11 Uhr von peanuts
"Der Genesungsprozess wird nciht unterbrochen ..."
Aha ... die Wahrnehmung eines Ehrenamts ist also ungeeignet, einen Genesungsprozess womöglich verzögern zu können ...
Du solltest langsam aber sicher gemerkt haben, dass solch pauschale Aussagen völlig daneben sind.
Ein AN hat sich während seiner AU so zu verhalten, dass eine zügige Genesung nicht beeinträchtigt wird. Und wenn einem AN z.B. Bettruhe verordnet worden ist und er nimmt an einer BR-Sitzung teil, sehe ich diese Teilnahme auch im arbeitsrechtlichen Sinn als sehr kritisch...
"warum sollte ein solcher Beschluß nciht rechtens sein? "
Mach doch bitte nicht schon wieder eine neue Baustelle auf! Ich habe ebenfalls mit keinem Buchstaben darauf abgehoben, dass ein Beschluss womöglich deshalb unwirksam sein könnte, weil ein BRM trotz AU an einer BR-Sitzung teilgenommen hat.
Erstellt am 31.01.2009 um 13:17 Uhr von Immie
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BRM
"führt zwar in der Regel",
jedoch nicht zwangsläufig dazu, das es auch sein Amt nicht ausüben kann.
Ob ein Verhinderungsfall iSd. §25 vorliegt, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Selbst wenn sich ein BRM krank meldet und sich später herausstellt das es "unberechtigt" der Arbeit fernblieb, liegt eine zeitweilige Verhinderung vor.
Erstellt am 31.01.2009 um 13:23 Uhr von ridgeback
@all,
Funktionsfähigkeit des Betriebsrats, findet man unter google Suchbegriff:S_1779_1865 1779..1865
Ab Rn. 34ff
Erstellt am 31.01.2009 um 14:01 Uhr von Uschi66
@ridgeback
Danke, super Hinweis. Besonders das was man unter der Rn 37 findet wäre hier ggf. wichtig. Aber auch Rn 38.
PS: @all bsonders @Kölner, muss eingestehen, dass ich meine Kommentierung nicht weit genug gelsen habe. Auch in meinem steht das Thema "zeitweilige Verhinderung und § 22", also Asche über mein Haupt. Hatte halt in den sehr sehr langen Mandatszeit dieses Thema in diesem Zusammenhang noch nie. Vielleicht auch weil wir immer große Ersatzlisten hatten.
Doch ich habe gelernt und dazu ist es nie zu spät.
Aber die pdf-File aus dem Hinweis von "ridgeback" ist schon gespeicher und göhrt ab sofort dazu. ;-)
Erstellt am 31.01.2009 um 16:18 Uhr von PanTau
@ridgeback
das war echt eine wahre Hilfe.
@peanuts
das betroffene BRM wurde eingeladen, aber in diesem Punkt, in der eine Umsetzung dieses BRM geplant ist, kann er nur angehört werden aber nicht mitabstimmen.
@all
die 3 BRM sind so krank, dass es keinem zuzumuten ist an einer Sitzung teilzunehmen.
Erstellt am 31.01.2009 um 16:27 Uhr von Karl-heinz
@all
leider ist eine Videokonferenz via Internet keine Option, ich finde das BetrVG sollte überarbeitet werden.
Hoch lebe die Technik.
Erstellt am 31.01.2009 um 16:30 Uhr von Schlaubi Schlumpf
Besteht der BR aus nur einer Person erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern
Erstellt am 31.01.2009 um 17:43 Uhr von peanuts
"das betroffene BRM wurde eingeladen, aber in diesem Punkt, in der eine Umsetzung dieses BRM geplant ist, kann er nur angehört werden aber nicht mitabstimmen."
War dem ersten Beitrag nicht zu entnehmen, dass dieses BRM nur für diesen TOP von der Sitzungsteilnahme ausgeschlossen werden sollte. Anhörung ja, dass BRM darf aber auch an der Beratung vor der Beschlussfassung nicht teilnehmen.
"Besteht der BR aus nur einer Person erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern"
Und wenn der BR aus 3 oder mehr BRM besteht, muss nach Geschlechtern getrennt werden? Wie ist das zu verstehen?
Erstellt am 31.01.2009 um 17:53 Uhr von Schlaubi Schlumpf
@peanuts
Falsches Thema
das war bei der BR-Wahl...
Erstellt am 31.01.2009 um 18:10 Uhr von Karl-heinz
@Schlaubi Schlumpf
ich glaube du bist im falschen Forum, das steht bei der Personalrat-Listen-Wahl
Erstellt am 31.01.2009 um 18:47 Uhr von rainer w
Hätte man Immi´s Antwort als erstes gelesen, hätte man sich die ganze restl. Diskusion sparen können. Aber ich bin mal wieder ganz verzückt das manche irgendwelche Anomüsitäten gegen andere hier wieder offen austragen müssen. Denn wenn ihr mal genau lest, merkt ihr das jeder ein Stück von denm Richtigen geschrieben hat. Haut ihr auf eure Kollegen auch immer gleich so verbal ein, wenn dieser sich nicht gleich nach eurer Meinung nach richtig Ausdrückt?
Erstellt am 31.01.2009 um 19:50 Uhr von peanuts
"Hätte man Immi´s Antwort als erstes gelesen, hätte man sich die ganze restl. Diskusion sparen können. "
Die Aussage
"Selbst wenn sich ein BRM krank meldet und sich später herausstellt das es "unberechtigt" der Arbeit fernblieb, liegt eine zeitweilige Verhinderung vor."
bezieht sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf das Urteil, in welchem es um den nachwirkenden Kü´schutz eines E-BRM ging und ein Richter festgestellt hat, dass dieser auch dann besteht, wenn sich im Nachhinein heraus stellen sollte, dass die rechtliche Verhinderung eines BRM nicht auch tatsächlich gegeben war.
Die Aussage ist aber sicher nicht geeignet begründen zu können, dass "eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BRM zwar in der Regel, jedoch nicht zwangsläufig dazu führt, dass das es auch sein Amt nicht ausüben kann. "
Erstellt am 01.02.2009 um 15:02 Uhr von Krokodile Dundee
Welcher AG würde es sich ohne Kommentar anschauen, wenn ein BRM wegen Grippe krankgeschrieben ist und trotzdem zur BRSitzung geht. Vor allem, wenn die Grippe ansteckend ist und am Ende der Woche weitere Ausfälle zu beklagen sind.
Ich vermute mal ganz strark, dass ein Bein oder Armbruch vielleicht ein Grund für eine AU ist aber ein ganz hartes BRM trotzdem zu Sitzungen kommen wird. Und selbst da möchte ich das Gesicht der GL sehen, wie die reagiert, wenn das BRM diese Zeit dann bezahlt haben möchte...
Erstellt am 01.02.2009 um 15:51 Uhr von Schlaubi Schlumpf
@Krokodile Dundee
vielleicht gibt es eine Liste, in der aufgeführt ist, welche Krankheiten von BR-Sitzungen abhalten und welche nicht.
Erstellt am 01.02.2009 um 15:54 Uhr von DOC Holliday
Vielleicht kann man eine BV erstellen, in der die Krankheiten aufgeführt werden, die einem BRM von einer BR-Sitzung abhalten oder nicht abhalten.
Erstellt am 01.02.2009 um 15:56 Uhr von PanTau
Was ist eigentlich, wenn ein BRM trotz AU zur BR-Sitzung erscheint?
Ist diese Zeit dann Arbeitszeit = Überstunden (weil die AU ja schon 8 Stunden beeinhaltet)
Erstellt am 01.02.2009 um 15:59 Uhr von Schlaubi Schlumpf
@PanTau
BR-Sitzungen sollen währende der Arbeitszeit stattfinden, also dürfte das keine Überstunden bedeuten.
Erstellt am 01.02.2009 um 16:01 Uhr von DonJohnson
@DOC
Hmmm interessante Idee... muß man dann sagen was man hat im Krankheitsfalle? Das würde den AG sicherlich freuen...
@PanTau
Sag mal, diese Frage meinst du nicht ernst, oder?
Erstellt am 01.02.2009 um 16:01 Uhr von Immie
Das habe ich nach ..."wenn das BRM diese Zeit dann bezahlt haben möchte"...
erwartet.
@Pan Tau
Nein. Weil dann müsste sich das BRM ja nach der Sitzung eine neue AU besorgen.