BR-Sitzung: Ersatzmitglied in Arbeitnehmerüberlassung
Für unsere nächste BR-Sitzung ist ein Ersatzmitglied zu laden. Das nächste zu ladenden Ersatzmitglied ist jedoch momentan befristet in Arbeitnehmerüberlassung bei einer anderen Firma tätig. Ist dieses Ersatzmitglied trotzdem zu laden oder das nächst folgende? Wo finden wir die entsprechende Grundlage? Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (6)
29.08.2016 um 16:29 Uhr
Ist dieses BRM objektiv verhindert ? Da es nicht einfach zu Euch fahren kann ... JA !
29.08.2016 um 16:47 Uhr
So objektiv verhindert sehe ich hier nicht. Sonst könnten ja Verleihbetriebe nie einen BR haben.
29.08.2016 um 17:36 Uhr
Ach ja ... seit wann besteht ein Verleihbetrieb NUR aus "zu verleihenden" Personen ?
29.08.2016 um 17:46 Uhr
Aber aber. ... seit wann gibt es Beschränkungen welche AN kandidieren dürfen.
29.08.2016 um 17:50 Uhr
@ celestro
"Ist dieses BRM objektiv verhindert ? Da es nicht einfach zu Euch fahren kann ... JA !"
Diese Antwort muss und kann man einfach nur als völligen Dummfug abhaken, zumal ja noch nicht einmal bekannt ist, wie weit diese Fremdfirma entfernt ist!!!
@ herschel
Es greifen die selben Regeln, wie für die Verhinderung eines ordentlichen BRM. Mehr dazu kann in jeder Kommentierung zum § 25 BetrVG nachgelesen werden.
Aber das BetrVG macht keinerlei Unterschiede, was die Rechte/Pflichten eines z.B. betriebsansässigen oder eines "verliehenen" BRM/E-BRM betrifft.
29.08.2016 um 18:36 Uhr
Tach auch herschel, Frage :
- Ist euere Firma eine Verleihbude ?
- Wenn nein, hat sie eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ? oder
- Handelt es sich um Konzernüberlassung ?
Unabhängig davon, wie die o.g. Fragen zu beantworten sind, ist Euer EM meiner Auffassung objektiv nicht VERHINDERT, so daß es zu laden ist.
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