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Minderheitenquote - Ersatzmitglied für BR-Sitzung?

C
Controller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben ein Problem mit den Ersatzmitgliedern für eine BR-Sitzung. Wir sind 15 Mitglieder im BR Gremium (Listenwahl/Verhältniswahl). Die Minderheitenquote ist auf das weibliche Geschlecht gefallen (4 Frauen). Eines der weiblichen Mitglieder ist für eine Sitzung tatsächlich verhindert und eine Frau wur-de als Ersatzmitglied fristgerecht eingeladen. Dieses Ersatzmitglied arbeitet 3-Schichtig und hat aber angekündigt nicht an der Sitzung teilzunehmen. Da Schichtarbeit aber keine Tat-sächliche Verhinderung ist sind wir nicht sicher ob wir dann eine andere Frau einladen müs-sen. Dafür müsste dann ein weiteres männliches Mitglied ausgeladen werden. Im Voraus Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (10)

U
uhu

06.09.2007 um 15:15 Uhr

Da das Ersatzmitglied nicht objektiv verhindert ist sondern offensichtlich selbst entschieden hat nicht zur BR Sitzung zu erscheinen, darf kein anderes Ersatzmitglied geladen werden. Das Ersatzmitglied feht unentschuldigt und verletzt somit sogar seine Pflichten als BRM.

C
Controller

06.09.2007 um 15:24 Uhr

Das kein Ersatzmitglied geladen wird ist klar. Es gibt dann nur 14 Mitglieder bei dieser Sitzung Meine Frage ist die ob trotzdem die Minderheitenquote unter allen Umständen einzuhalten ist? Sprich ob eines der männlichen der verbleibenden 14 Mitglieder durch eine Frau zu ersetzen ist. Danke und Gruss

U
uhu

06.09.2007 um 15:44 Uhr

nein, bei der Zusammensetzung des Gremiums bleibt es bei den bestehenden "ordentlichen 14 BRM".

D
DonJohnson

06.09.2007 um 18:12 Uhr

Leider muß ich mich einmischen. Die Quote MUß auf jeden Fall erfüllt werden, ansonsten könnt ihr zwar eine Sitzung machen, aber könnt nichts beschließen! Redet mit dem Ersatzmitglied und gibt ihm zu verstehen, dass es seine / ihre Pflicht ist u erscheinen. Sollte sie extra deshalb zur Firma kommen müssen ist die Wegezeit = Arbeitszeit!

P
pirat

06.09.2007 um 18:28 Uhr

@Controller, es gibt noch eine Möglichkeit, wenn sie nicht will, soll sie ihr Mandat abgeben und Basta!

C
Controller

06.09.2007 um 18:34 Uhr

Und welches männliche Mitglied muss ausgetaucht werden? Das männliche Mitglied welches ale letztes in den BR gewählt wurde (geringstes Teilergebnis bei Verhhältniswahl)?

Das bringt mich noch zu einer anderen Frage:

Wenn ein BR Mitglied permanent aus dem BR auscheidet, übernimmt dann das nachrückende Ersatzmitglied das Teilergebnis des Ausscheidenen oder behält es sein ursprüngliches (geringeres) Teilergebnis?

C
Catweazle

06.09.2007 um 21:35 Uhr

@Don Johnson,

die Quote wird mit der Einladung erfüllt. Der BR bleibt trotzdem beschlussfähig.

@Controller,

zuerst wird ein männliches BRM derselben Liste ausgeladen. Wenn nicht mehr vorhanden, das BRM von einer anderen Liste mit der niedrigsten Teilzahl.

Ein Nachrücker rückt mit allen Rechten und Pflichten nach und übernimmt die höhere Teilzahl.

D
DonJohnson

06.09.2007 um 22:22 Uhr

stimmt nicht Catweazle! Die Beschlußfähigkeit wird nciht nach Einladung bestimmt, sondern durch Teilnahme. Drum muß der BRV die Beschlußfähigkeit bei jeder Sitzung mit Beschluß feststellen. Tut mir leid, ist aber so!!!

K
Kölner

06.09.2007 um 23:03 Uhr

@Don Johnson Klasse: "[...] Drum muß der BRV die Beschlußfähigkeit bei jeder Sitzung mit Beschluß feststellen. Tut mir leid, ist aber so!!!".

Quatsch! Lies Dir mal § 33 BetrVG durch, dann würdest auch Du feststellen, dass eine Beschlussfähigkeit lediglich festgestellt wird. Wenn Du hier den Korinthenmann spielen willst, dann auch richtig!

RH
Robin H

07.09.2007 um 15:27 Uhr

Don Johnson,

nun sehe ich, dass Du in diesem Thread den gleichen Quatsch verbreitest.

Du solltst Dir wirklich mal im Fitting die Randnummern 11 bis 19 zum § 33 durchlesen. NUR diese sind relevant für die Beschlussfähigkeit.

Alles was Du zitierst gilt immer nur für die Zusammensetzung des BR, aber nicht für die Beschlussfähigkeit. Versuche das einfach auseinander zu halten.

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