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Vorbereitungszeit BR - Sitzung als Ersatzmitglied

U
umitti
Jan 2018 bearbeitet

hallo, bin ersatzmitglied im br, da ich mitlerweile fast regelmäßig zu den br- sitzungen muss habe ich eine frage dazu. ich bekomme meine einladung ja meist später, da ja erst ein mitglied absagen muss. bis dahin ist alles klar. ein ordentliches mitglied hat eine vorbereitungszeit, die laut gesetz angemessen seien muss. wie ist es mit ersatzmitgliedern haben sie keine vorbereitungszeit oder auch. ein br - mitglied sagte mir ich könne mich ja zu hause auf die sitzung vorbereiten. bin ich nicht berechtigt oder sogar verpflichtet mich mit den tagesordnungspunkten auseinanderzusetzen? jedes br - mitglied hat das recht sich die unterlagen anzusehen wie ist das mit mir? mir wurde das verwehrt. was kann ich tun um solche handlungsweisen zu unterbinden.

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Community-Antworten (2)

V
Valdi Akzeptiert

23.03.2012 um 01:31 Uhr

Hallo, BetrVG Paragraph 25, da kannst du nachlesen ueber Rechte und Pflichten des ErsatzBRlers. Und diese Rechte informiere dich, kopiere sie und lese sie unter Verschiedenes mit der Bitte um Einhaltung der Gesetze vor. Den ansonsten sind eure Beschluesse nicht koscher. Hole dir Rechtsauskunft bei deiner Gewerkschaft. Viel Spass, errinnert mich an meine Anfaengerjahre. Gruss Valdi

S
skargen

22.03.2012 um 20:03 Uhr

Jeder Teilnehmer einer BR-SItzung muss Vorab über die Themen informiert werden. Auch Ersatzmitglieder! Mit der Nachbestellung der Ersatzmitgl. ist das so eine Sache. Viele BRs wissen garnicht, dass Ersatzmitgl. nur dann nachbestellt werden dürfen, wenn das ordentl. Mitglied krank, im Urlaub oder tot ist. Zumindest was Urlaub angeht, weiß man das i.d.R. vorher. So spricht nichts dagegen, Dich mind. 3Tage vor der Sitzung vernünftig einzuladen!

Durchsetzen kannst Du das natürlich nur, falls das Gespräch nix bringt, per Gericht. Aber ob das so sinnvoll ist?

MfG

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