In unserem Unternehmen wurden bestimmte Serviceleistungen bereits vor Jahren outgesourct. Seit kurzem wurde der Vertrag mit dem Serviceunternehmen gekündigt und ein anderer Anbieter gewählt. Die in unseren Häusern eingesetzten Servicemitarbeiter wurden vom neuen Anbieter übernommen, allerdings ohne Anerkennung ihrer bisherigen Betriebszugehörigkeit. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Jetzt wurden einige mit einer Frist von 5 Tagen angeblich „fristgerecht“ während der Probezeit gekündigt.

Lt. § 622 BGB gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen innerhalb der Probezeit. Wenn ich mich richtig an mein erstes Seminar erinnere, kann doch eine abweichende Regelung per Tarifvertrag nicht ungünstiger für den Arbeitnehmer ausfallen als die gesetzliche Regelung – oder habe ich bei der Behandlung des Themas gerade geschlafen?