Hallo ,
bevor ich morgen einem Kollegen was Falsches sage, hätte ich ne Frage zur Kündigungsfrist bei Arbeitnehmer(!)kündigung in folgendem Fall:

Dauer des Beschäftigungsverhältnis: 12 Jahre
Kündigungfrist im AV : 3 Monate
kein TV

Abweichend von der Bestimmung in §622 (1) BGB ist vom Kollegen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (AV-Regelung gilt hier als "günstiger" als Regelung im BGB - ich meine mich an eine BAG-Entscheidung vor vielen, vielen Jahren zu erinnern) einzuhalten?!?
(Die Staffelung nach §622 (2) BGB gilt ja nur bei AG-Kündigung.)

Oder lieg ich hier daneben?

Darüberhinaus steht der Kollege auf der bereits vom WV bekanntgemachten Vorschlagsliste (Personenwahl) für die BR-Wahl Anfang April.
Da hier eine AN-seitige Kdg. vorliegt, ist vermutlich der erweiterte Kdgs-schutz für Wahlbewerber (6 Monate) unerheblich?

Danke für die Auskünfte.