Erstellt am 27.01.2009 um 12:54 Uhr von Uschi66
@jean
Nein, dass darf er nicht. Aus Gründen der Mandatsausübung dürfen keine Nachteile abe rauch keine Vorteile entstehen § 78 BetrVG.
Wenn im ArbV eine solche feste/genaue Art der Tätigkeit festgeschrieben ist bedarf es wie Du richtig erkannt hast einer Änderungskündigung. Dieses ganz besonders wenn es sich auch monitär auswirken würde. Würde eine solche Änderung ein Verlust des BR-Mandates nach sich ziehen müsste der AH auch den § 103 BetrVG beachten/anwenden. Achtung aber bei einer Änderungskündigung, die Ablehnung zieht in der Regel eine Beendigungskündigung nach. Also, wenn dann unter Vorbehalt annehmen und eine Änderungskündigungsschutzklage innerhalb 3 Wochen erheben.
Erstellt am 27.01.2009 um 18:16 Uhr von kriegsrat
@ jean
hast du gemerkt ?
dein arbeitgeber bittet dich nachdrücklich, die Seminare Arbeitsrecht Teil 1-3 unverzüglich zu besuchen !
dieses angebot würde ich ohne zu zögern annehmen....
Erstellt am 27.01.2009 um 19:21 Uhr von DonJohnson
@all
Boah hey, ihr seid mutig...
@jean
Steht in deinem Vertrag diese eigentlich schon übliche Klausel, dass du auch zu anderen Arbeiten herangezogen werden kannst? Ist der "neue" Arbeitsplatz nach Lohngruppe oder so eingestuft, die dann eine andere beinhalten würde, oder vielleicht sogar höher eingruppiert, was die Heruntersetzung deiner Wochenarbeitszeit zur Folge hätte?
@all
Diese Fragen scheinen anfangs nciht einleuchtend, dazu komme ich aber ncoh später!
@neskia
Was ist wenn in dem AV ausschließlich diese Stelle beschrieben ist, handelt es dann noch immer um eine Versetzung?
@Uschi
1. Wo steht, dass der Arbeitsplatz ein neuer sein soll wegen der Tätigkeit als BRM?
2. Wenn der Tätigkeitsbereich so explizit im AV verankert ist (wovonh ich schon fast nciht ausgehe), dann handelt es sich hier um eine Änderungskündigung. Da es sich um eine Kündigung handelt, kann der AG (alle andere Sachen bedacht) einseitig aussprechen. Der AN muß damit nciht einverstanden sein. Im Rest gebe ich dir Recht.
@kriegsrat
Jo, den Spassfaktor hast du mit deiner Meinung gehabt, leider entbehrt es nicht einer gewissen Komik, dass du in diesem Fall die Seminare AR1 bis 3 ansprichst. Das was hier gefragt ist ist der sichere Umgang mit BR1 bis 3 Seminaren - aber da du schon 17 Seminare alleine bei der WAF gemacht hast, wirst du sicherlich den Überblick verloren haben. Ist ja nciht schlimm - echt nciht. Schade nur, dass deine "Weissheit" zur Lösung DIESES Problems nicht hilft, sondern lediglich der Lösung ähnlicher Fälle in der Zukunft - weil egal ob Versetzung oder Änderungskündigung - die Zeit reicht nciht mal für 2 geschweige denn 3 Seminare...
@all
"ich habe fertig!"
Gruß
DJ
Erstellt am 27.01.2009 um 20:14 Uhr von kriegsrat
@ dj
schlage folgende lösung vor :
der brv beruft eine außerordentliche sitzung ein mit dem tagesordnungspunkt "Erwirkung einer einstweiligen Verfügung mit dem Antrag, dem Arbeitgeber aufzugeben, die o.a. personelle Maßnahme bis zur Zustimmung des Betriebsrats zu unterlassen"
und dann wird vom br ein anwalt beauftragt, diesen beschluß umzusetzen
zufrieden, alter nörgler ?
Erstellt am 27.01.2009 um 20:45 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
So ja - bin im übrigen kein Nörgeler, sondern nehme die Fragen in diesem Forum zu mehr als 99,99 % ernst. Darum sollte man bemüht sein als Antworter auch Antworten zu geben und nciht polemisch zu werden - oder?
Erstellt am 27.01.2009 um 21:38 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Ich halte es hier tatsächlich auch mehr mit den Seminarinhalten von Arbeitsrecht I und II - den Dritten Teil halte ich regelmäßig für überflüssig.
Erstellt am 27.01.2009 um 21:50 Uhr von Lotte
Uschi,
wie kommst Du zu der Annahme, dass eine Änderungskündigung nur dem § 103 unterliegt, wenn diese den Verlust des BR-Mandats nach sich zieht?
Dazu darf ich Dir den Däubler unter § 103 BetrVG nahelegen:
RN 65: "Die Vorschrift zielt in erster Linie auf Versetzungen, zu denen der AG kraft seines Direktionsrechts arbeitsvertraglich berechtigt ist. Versetzungen, die nur mittels einer Änderungskündigung durchgesetzt werden können, unterfallen § 15 KSchG: Sie sind grundsätzlich unzulässig bzw. nur bei Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung gemäß § 15 Abs. 4 und 5 KSchG zulässig"
Erstellt am 27.01.2009 um 21:52 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Ok, die Beschreibung der Seminarinhalte von BR und AR sind nicht gaaaanz weit voneinander. Dennoch denke ich dass diese Problematik sich auf die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts (99 oder 103 in diesem Falle) beschäftigt. Selbstredend werden diese Themen auch in AR Seminaren behandelt. Vermutlich kann man sogar eine einheitliche verquickung der Seminargruppen BR und AR sehen (was ich auch mache). Die Sichtweise ist eine andere, aus diesem Grund habe ich das geschrieben. Ich halte es für sinnvoller diese Problematik im Bereich BR1 bis 3 zu suchen. Das ist allerdings meine Meinung. So wie ich auch der Meinung bin, dass als erstes die BR Semionare besucht werden sollten bis man zu den AR Seminaren geht. Aber wie gesagt, das ist lediglich meine Meinung.
Wenn ich provokant wäre würde ich sagen, dass ich auf meinen ar semis nicht viel neues gelernt habe außer eine neue Sichtweise der Dinge und neue Wege die ich gehen kann als BRM Aber das ist doch schon was, oder?
Was hingegen überflüssig ist (vom Seminarinhalt) sollte meines Erachtens jedes BRM für sich selber entscheiden. Die Interessengebiete können unter Umständen voneinander abweichen.
Erstellt am 27.01.2009 um 22:12 Uhr von Immie
@Don Johnson
"Was hingegen überflüssig ist (vom Seminarinhalt) sollte meines Erachtens jedes BRM für sich selber entscheiden."
Das würde ja bedeuten, das auf Seminaren "überflüssiges" Wissen vermittelt wird. Und schon ist dieser schöne Satz ...dieses Seminar ist nach §37 Abs 6 erforderlich...dahin.
Ich hatte bis jetzt auf keinem meiner Seminare das Gefühl mit überflüssigem Wissen gefüttert zu werden.
Irgendwann ist es immer für etwas gut. Aber das ist jetzt nur meine Meinung.
Erstellt am 27.01.2009 um 22:27 Uhr von kriegsrat
...es liegt wohl öfters an der einstellung des teilnehmenden zu seinem amt, ob ein seminar überflüssig ist, als an den vermittelten inhalten....
Erstellt am 27.01.2009 um 22:38 Uhr von DonJohnson
@Immi
Du klagst mich gerade wegen einer Äußerung von Kölner an - ich habe diese in deinem Sinne erläutert, dass jedes BRM entscheiden soll für sich ob es überflüssig ist. Das ist keine kollektive sondern eine individuelle Bewertung für jeden einzelnen. Ich finde z.B. für mich die Rechtsschreibung überflüssig, sehe die BR Arbeit als absolut notwendig an! Ein Deutschlehrer sieht das vermutlich anders. Das meinte ich damit. Also mach nicht mich an, sonder Kölner! Danke!!!
Erstellt am 27.01.2009 um 22:46 Uhr von DonJohnson
@Immi
Nein das soll lediglich bedeuten, dass jedes BRM es für sich entsheiden soll und muß, ob es sinnvoll, nötig oder überflüssig für ihn oder sie ist. Zu meiner "Ehrenrettung" Ein "normales" BRM kann es am durchaus für unnötig halten ein Seminar Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter nach 37,6 zu belegen. Das ArbGericht wird seiner Argumentation folgen können. Siehst du das anders? Wenn ja könnten wir hingegen die Benennung "Spezialseminare" ad akta legen und sagen dass das alles Grundlagenseminare sind!
Gibst du mir zumindest bei dieser These Recht?
Erstellt am 27.01.2009 um 22:50 Uhr von DonJohnson
@all
Ist immer schön auch mal "du hast Recht DJ" zu leden. Keine Notwendigkeit, aber schön allemal
Erstellt am 28.01.2009 um 08:44 Uhr von uhu
Erstellt am 28.01.2009 um 08:49 Uhr von Mona-Lisa
@grosser Nachtvogel,
vielleicht hat er/sie ein Defizit an Selbstwertgefühl.... ;-))
Erstellt am 28.01.2009 um 09:06 Uhr von uhu
@ML
vermutlicher Volltreffer
Erstellt am 28.01.2009 um 12:41 Uhr von Immie
@Don Johnson
Ich klage niemanden an...das liegt mir nicht.
Vielleicht habe ich dich ja auch falsch verstanden. Aber wenn ich mir Seminare aussuche, mache ich das unter der Vorgabe etwas zu lernen und besser zu werden.
Das das nicht immer bei allen BRM der Fall ist...geschenkt.
Auf der anderen Seite gibt es dann BRM die sogar Seminarbetrug betreiben, weil sie so "wissbegierig" sind.
Für mich gibt es da sehr viele Facetten.
Das es hier immer wider zu Missverständnissen kommt, da dieses Forum die Diskusion von Angesicht zu Angesicht nun mal nicht ersetzen kann, wissen wir alle.
Erstellt am 28.01.2009 um 16:53 Uhr von DonJohnson
@Immi
Es ist jetzt schwer, dazu die passenden Worte zu finden. Ich versuche es dennoch. Wegen des Wortes "überflüssig" hast du dich aufgeregt. Verständlich. Aber so habe ich es ja auch nciht verwendet. Die Erklärung habe ich schon gegeben. Wenn ich ein Seminar für überflüssig halten würde, würd ich es erst gar nciht besuchen - darum ging es, da Kölner schrieb, dass er den Seminarinhalt von AR3 regelmäßig für überflüssig hält. Sei es drum - meine Meinung habe ich mitgeteilt, dass jeder für sich sagen oder entscheiden muß, was er benötigt oder was für IHN oder SIE überflüssig erscheint. Letztendlich sind wir also einer Meinung...
@ML und uhu
Das ist mir zu blöd, dazu sag ich nichts!!!
Erstellt am 28.01.2009 um 18:03 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Ich entschuldige mich! Aber ich konnte Deinen Satzkonstruktionen in der ein oder anderen Antwort zuvor erst jetzt folgen.
Aber...
...wir haben hier beim Fragesteller zunächst mal ein rein individualrechtliches Problem (AR I):
Der AG will ihm eine neue Arbeit zuweisen.
Dagegen muss der AN, der zufällig auch BRM ist zustimmen oder es sein lassen oder/und einer Änderungskündigung entgegen sehen. Das ist m.E. eher alles noch individuelles Arbeitsrecht und der BR käme diesbezüglich nur hinsichtlich seiner Beratungstätigkeit aktiv werden.
Deswegen konnte ich tatsächlich dem von uns allen geschätzten 'kriegsrat' sehr gut zustimmen.
Zugegeben:
Der BR sollte schon gehört werden (BR II oder III)angesichts der geplanten Versetzung - aber diesen Umstand halte ich für den Fragesteller für zweitrangig.
Erstellt am 28.01.2009 um 18:18 Uhr von Lotte
Kölner,
das BRM muss einer Änderungskündigung entgegensehen? Aber ich nehme doch an, mit einem Lächeln im Gesicht...
Erstellt am 28.01.2009 um 18:29 Uhr von Kölner
@Lotte
Puh, ich dachte schon, dass ich mal wieder zu kryptisch gewesen sei...
...vermutlich war ich das.
Vielleicht hätte ich schreiben sollen, dass der 'AN, der zufällig auch BRM ist [...] GELASSEN einer Änderungskündigung entgegen sehen kann'.
Erstellt am 28.01.2009 um 18:32 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Ich gebe dir in soweit recht, als dass der AV explizit so festgelegt wurde. Dann sehe ich auch dort ein vorrangig ein Individuarecht. Aber wird in den BR Seminaren nciht gelehrt, dass man als BRM immer versuchen sollte ein Kollektivrecht in Anwendung zu bringen zum Schutz des AN? Geben wir mal meiner "verrückten These" Recht, sollte ein Grmium zur Beantwortung dieser Frage BR1 haben, das sollte langen. Und um ehrlich zu sein fand ich den nützlicher als den AR1 liegt aber vielleicht am Veranstalter - hey keine Angst, war nciht die WAF lach! Echt nciht - aber auch kein GEW Seminar!
@Lotte
Jo, so sehe ich es auch, und aus diesem Grund finde ich in diesem Zusammenhang die BR Seminare sinnvoller zur Klärung der Tatsache, als die AR Seminare. Aber zu Kölners Meinung bezüglich des AR3 sollte gesagt sein, dass das Themengebiet sich echt nicht von den BR Seminaren unterscheidet. Nunja, für überflüssig halte ich es dennoch nciht, da je nach Anbieter hier sehrt wohl neue Sichtweisen gezeigt werden.... Aber darüber könnte man streiten...
Erstellt am 28.01.2009 um 18:34 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Okay. Du hast tatsächlich mehr recht als ich zunächst verquer und hin und her gedacht habe.