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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschluss über Einstellung steht, AG reicht veränderte Fassung ein...

M
MasterPit
Feb 2019 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

folgende Situation:

Arbeitgeber reicht zur Mitbestimmung die Einstellung eines Azubi nach der Ausbildung - unbefristet ein. Wir stimmen zu und teilen dies dem AG mit. Dann für die nächste Sitzung reicht der AG wieder dieselbe Person ein, diesmal aber mit einem auf ein Jahr befristeten Vertrag. Dazu die Anmerkung: "dem Mitarbeiter ist bisher der Vertrag noch nicht zugegangen".

Ist nun der erste Beschluss gültig? Oder ist das "sauber"? Im Gremium sind wir nicht einig... :)

Liebe Grüße und schonmal ein schönes WE! M.

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Community-Antworten (4)

M
Mercyful

15.02.2019 um 09:15 Uhr

Der erste Beschluss ist gültig in der Form wie die Einstellungsmeldung bei Euch beantragt wurde, kann aber aufgrund der veränderten Bedingungen nicht auf die befristete Einstellung angewandt werden.

Für eine nun befristete Einstellung bedarf es demnach einen neuen Beschluss.

K
Kjarrigan

15.02.2019 um 09:18 Uhr

Der AG handelt doch sehr korrekt. Er teilt Euch die Änderung mit und biettet um eine neue Zustimmung. Und ja er kann seine Meinung ändern. Die Anhörung ist ja "nur" die Absichtserklärung jemanden einzustellen. Wenn der BR zustimmt hat der AG keine Verpflichtung daraus das auch umzusetzen. Und er hat es sich halt anders überlegt, Ihr must neu beschließen. Wenn Ihr Widerspruchsgründe findet, könnt ihr ja jetzt nicht zustimmen oder halt wieder zustimmen.

K
kratzbürste

15.02.2019 um 09:23 Uhr

Ist schon korrekt- wenn der Azubi nicht gerade JAV ist. Sprecht doch mal mit dem Azubi, was er so weiß.

M
MasterPit

15.02.2019 um 11:39 Uhr

Azubi weiß noch gar nichts. Haben nachgefragt. :)

Danke!

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