Erstellt am 15.02.2019 um 08:15 Uhr von Mercyful
Der erste Beschluss ist gültig in der Form wie die Einstellungsmeldung bei Euch beantragt wurde, kann aber aufgrund der veränderten Bedingungen nicht auf die befristete Einstellung angewandt werden.
Für eine nun befristete Einstellung bedarf es demnach einen neuen Beschluss.
Erstellt am 15.02.2019 um 08:18 Uhr von Kjarrigan
Der AG handelt doch sehr korrekt. Er teilt Euch die Änderung mit und biettet um eine neue Zustimmung.
Und ja er kann seine Meinung ändern. Die Anhörung ist ja "nur" die Absichtserklärung jemanden einzustellen. Wenn der BR zustimmt hat der AG keine Verpflichtung daraus das auch umzusetzen. Und er hat es sich halt anders überlegt,
Ihr must neu beschließen. Wenn Ihr Widerspruchsgründe findet, könnt ihr ja jetzt nicht zustimmen oder halt wieder zustimmen.
Erstellt am 15.02.2019 um 08:23 Uhr von Kratzbürste
Ist schon korrekt- wenn der Azubi nicht gerade JAV ist.
Sprecht doch mal mit dem Azubi, was er so weiß.
Erstellt am 15.02.2019 um 10:39 Uhr von MasterPit
Azubi weiß noch gar nichts. Haben nachgefragt. :)
Danke!