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Zustimmung Kündigung

S
Saft
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo,

Wie findet ihr es wenn euer Gremium einer Kündigung zustimmt?

Begründung, es gibt keine Gründe Bedenken zu äußern.

451015

Community-Antworten (15)

D
DummerHund

16.03.2023 um 19:28 Uhr

Wir haben in 10 Jahren in dem ich im BR war nie einer Kündigung zugestimmt

C
Challenger

16.03.2023 um 19:36 Uhr

Auch wenn keine Gründe vorliegen, Bedenken zu äußern, ergibt sich daraus nicht zwangsläufig, dass der BR deshalb einer Kündigung zugestimmen muss, oder sollte.

K
Kampfschwein

16.03.2023 um 19:40 Uhr

Um was für eine Kündigung handelt es sich denn ? Betriebs-, personen-, oder verhaltensbedingt ?

S
Saft

16.03.2023 um 19:42 Uhr

Ja, denke auch so. Allerdings konnte ich Gremium nicht überzeugen.

Verdacht . Tat. Kündigung

C
celestro

16.03.2023 um 21:24 Uhr

"Wie findet ihr es wenn euer Gremium einer Kündigung zustimmt?

Begründung, es gibt keine Gründe Bedenken zu äußern."

Total bescheuert fände ich das. Wenn ich zustimme, dann muss ich Gründe dafür haben, zuzustimmen ... und nicht nur keine Gründe, Bedenken zu äußern.

M
Moreno

16.03.2023 um 21:49 Uhr

Interessiert die Richter ziemlich wenig ob ein BR zustimmt oder die Zeit verstreichen lässt!

S
Saft

17.03.2023 um 07:01 Uhr

Moin,

Gründe für Kündigung waren : wir haben Verantwortung für die restlichen Kollegen . Der Betroffene ist kurz zur Bäckerei gefahren ohne sich abzumelden ,obwohl er Führungskraft ist.

T
Thomas63

17.03.2023 um 08:09 Uhr

Gründe für Kündigung waren : wir haben Verantwortung für die restlichen Kollegen . Der Betroffene ist kurz zur Bäckerei gefahren ohne sich abzumelden ,obwohl er Führungskraft ist.

Naja, da würden wir sicherlich nicht zustimmen und eher versuchen das Er mit einer Abmahnung davon kommt ausser er ist Serientäter. Als BR sollte man sich nicht als Sheriff aufspielen...man sollte auch denen helfen die mal schwach geworden sind.

Wir haben einmal vor Ewigkeit einer Kündigung zugestimmt weil ein MA andere Bedroht hat und Gegenstände durch die Halle geschmissen hat, ohne Rücksicht auf Verluste. Der MA hat allerdings immerwieder Hilfe vom Arzt oder sonstigen Hilfskräfte abgelehnt. Irgendwann hat die Firma gekündigt. Anhand der häufigkeit der Vorfälle wäre es nur eine Frage der Zeit gewesen bis jemand schwer verletzt oder getötet worden wäre.

S
seehas

17.03.2023 um 09:10 Uhr

Wenn ein Mitarbeiter mit Führungsverantwortung einen Arbeitszeitbetrug begeht, dann ist das keine Lappalie. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber ist nachhaltig gestört. Wir hätten sicherlich nachgehakt, ob als milderes Mittel bei einem Ersttäter eine Abmahnung in Frage kommt. Wenn es dazu schon eine Abmahnung gibt, dann sehe ich als Betriebsrat keinen Grund meine Zustimmung zu verweigern. Wir in unserem Gremium sehen unsere Aufgabe nicht darin Beschäftigte vor den Konsequenzen ihres Tuns zu schützen. Wir sehen unsere Aufgabe darin willkürliche Maßnahmen zu verhindern.

E
Erbsenzähler

17.03.2023 um 09:29 Uhr

@ Saft wie lange ist die Führungskraft da? Also ich würde eher bedenken äußern als Zustimmen. Bei einer langen Betriebszugehörigkeit würde ich sogar widersprechen wegen Verhältnismäßigkeit.

M
Muschelschubser

17.03.2023 um 11:06 Uhr

Wir lassen grundsätzlich die Frist verstreichen. Ich bin nun in meiner 5. Amtszeit, und da kann ich mich an keine Zustimmung zu einer Kündigung erinnern.

Entgegen des Kommentars von Moreno ist uns das tatsächlich mal von einem Arbeitsrechtler empfohlen worden, der übrigens einen sehr guten Ruf hat. Seiner Meinung nach kann es bei einer Zustimmung durch den Betriebsrat schon einen Unterschied in der Bewertung machen. Zum Beispiel dann, wenn sich eine Betriebsrat äußern soll, und seine Ausführungen im Widerspruch zum Betriebsrats-Beschluss stehen. Da kann die Bewertung schon auch mal über die banale Aussage "Fristablauf gilt als Zustimmung" hinausgehen. Es mag im Einzelfall auch mal vom Richter abhängen, wie tief er überhaupt hinterfragen will.

S
Saft

17.03.2023 um 17:27 Uhr

Mindestens 18 Jahre ist er da.

C
celestro

17.03.2023 um 17:32 Uhr

"Zum Beispiel dann, wenn sich eine Betriebsrat äußern soll, und seine Ausführungen im Widerspruch zum Betriebsrats-Beschluss stehen."

Das sollte eigentlich nicht möglich sein ... denn normalerweise ist der Beschluss ja das, was dem AG (bzw. Gericht) dann mitgeteilt wird.

H
hashtagnoname

18.03.2023 um 18:30 Uhr

Grundsätzlich : Die Kündigung ist ultima ratio (letztes Mittel). Bei Vertragspflichtverletzungen, die ihren Ursprung im Verhalten des Arbeitnehmers haben, ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer künftig sein Verhalten ändern und sich vertragsgemäß verhalten kann.

Es wäre eine Ermahnung oder schlimmstenfalls eine Abmahnung angebracht.

Ich habe in meinen 6 Jahren BR nur einer Kündigung zugestimmt. Grund war mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz (wir reden von 30Tage und mehr). Es wurde auch auf die Abmahnungen, welche per Post verschickt wurden, nicht reagiert.

N
netteannette

20.03.2023 um 11:29 Uhr

Wir halten es auch so wie die meisten der Vorredner hier: Wenn es keine Widerspruchsgründe gibt, lassen wir die Frist verstreichen. Wenn wir Bedenken haben, äußern wir diese schriftlich. Wir haben in den letzten ca. 15 Jahren ein einziges Mal einer Kündigung zugestimmt.

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