Rückkehr aus Elternzeit - veränderte AZ und Befristung möglich?
Hallo zusammen, bin Betriebsratsvorsitzender und habe bei mir in der beruflichen Praxis diesen Fall noch nicht gehabt. Es geht um meine Schwester, sie ist beim größten Biefzustellet beschäftigt. Hier der Fall: Sie möchte nach der Elternzeit wieder arbeiten. Sie hatte eine 20 std. Stelle im Briefverteilung. jetzt mochte der AG sie nur noch für 15 std. beschäftigen und ihr 20 std. bezahlen, aber nur für die nächsten 21 Monate. Bin jetzt auf der suche nach dem Gesetz in dem steht: "Sie hat anrecht auf einen ähnlichen Arbeitsplatz zu gleich bedingungen usw." Der Betriebsrat bei dem Briefzusteller hilft ihr nicht weiter. scheut wohl den konflikt mit dem AG. Leider hat sich meine schwester wärend der Elternzeit bei ihrer Gewerkschaft abgemeldet.
Community-Antworten (4)
03.11.2008 um 14:11 Uhr
Hallo Krümel,
nach deiner Darstellung sollte deine Schwester doch froh sein, wenn sie nur 15 Stunden arbeiten muß und 20 Stunden bezahlt kriegt. So hat sie mehr Zeit für ihr Kind.
Oder habe ich jetzt was falsch gelesen oder verstanden?
Rapper22
03.11.2008 um 14:58 Uhr
Schau mal da ...
03.11.2008 um 15:12 Uhr
@ Rapper 22
klar für 21 Monate ist das ok! Aber was ist danach??
03.11.2008 um 15:21 Uhr
@Krümel,
wenn sie einen Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden hat, dann muß der AG sie auch diese 20 Stunden arbeiten lassen und bezahlen. Sie hat Anspruch auf einen Arbeitsplatz gemäß ihren vertraglichen Bedingungen, es sei denn, der AG will den Vertrag seinerseits ändern. Das muß deine Schwester aber nicht hinnehmen oder akzeptieren. Sie kann also nach 21 Wochen auf diese 20 Stunden lt. Arbeitsvertrag bestehen. Sollte der AG trotzdem nur 15 Stunden wollen aber 20 Stunden bezahlen, dann ist dies sein unternehmerisches Risiko, also sein Bier. Deine Schwester sollte nur drauf achten, dass die 5 Stunden, die sie dann jetzt für 21 Wochen weniger arbeitet, nicht als Minusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto erscheinen. Hier kann Sie sich auf, ich glaube, § 615 BGB berufen.
Rapper22
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