Hallo zusammen,
bin Betriebsratsvorsitzender und habe bei mir in der beruflichen Praxis diesen Fall noch nicht gehabt.
Es geht um meine Schwester, sie ist beim größten Biefzustellet beschäftigt.
Hier der Fall:
Sie möchte nach der Elternzeit wieder arbeiten. Sie hatte eine 20 std. Stelle im Briefverteilung.
jetzt mochte der AG sie nur noch für 15 std. beschäftigen und ihr 20 std. bezahlen, aber nur für die nächsten 21 Monate.
Bin jetzt auf der suche nach dem Gesetz in dem steht: "Sie hat anrecht auf einen ähnlichen Arbeitsplatz zu gleich bedingungen usw." Der Betriebsrat bei dem Briefzusteller hilft ihr nicht weiter. scheut wohl den konflikt mit dem AG.
Leider hat sich meine schwester wärend der Elternzeit bei ihrer Gewerkschaft abgemeldet.