Kurzarbeit
Hallo, folgende Problematik:
Ein Arbeiter war am 17.10. bis 31.10. krank. vom 01.bis 16.10. hat er regular gearbeitet. Jetzt wurde er ab dem 17ten bis zum Ende des Monats Oktober auf Kurzarbeit gesetzt, obwohl andere Mitarbeiter höchstens 2 Tage im Monat oder überhaupt keine Kurzarbeit haben. Ist dies rechtlich und durften die BR-Mitglieder diesen Beschluss einfach so zustimmen.
Danke Manfred
Community-Antworten (2)
03.11.2020 um 22:47 Uhr
Hallo Manfred , gibt es es einen Betriebsrat? Habt Ihr ein Betriebsvereinbarung? Was ist in dieser geregelt? Das müsste man im Vorfeld wissen, um auf deine Frage zu antworten.
Gruß Linessi
04.11.2020 um 09:38 Uhr
Hallo,
da ihr wohl einen BR habt muss es auch eine BV zur Kurzarbeit geben. Darin solltet ihr geregelt haben wie und wann feststeht wer wann Kurzarbeit macht, Eine Änderung einfach so weil jemand krank wird ist m.M.n. nicht möglich.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif