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Kurzarbeit

SB
Stellv. BV
Jul 2022 bearbeitet

Liebe Kollegen & Kolleginnen,

wir haben derzeit eine Diskussion über die Anmeldung von Kurzarbeitergeld.

Wir waren bis einschließlich 30.05.2022 in KuG.

Jetzt haben wir wieder das Problem dass es Lieferprobleme gibt und wir nur in Spätschicht gearbeitet wird, da die Frühschicht zu Hause bleibt.

Der Arbeitgeber meinte dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind da einer unserer Kunden den Vertrag noch nicht verlängert hat und dieser dann am 31.12.2022 endet.

Sonst könnte das Amt dies vielleicht als Betrug sehen und das bereits gezahlte Geld insgesamt zurückfordert.

Bitte um euer Feedback und Lösung was wir hier tun können.

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Community-Antworten (3)

R
Relfe

07.07.2022 um 09:55 Uhr

Wenn der AG KUG nicht beantragen will ist das doch erstmal gut für euch. Dann muss er euch Vertragsgemäß beschäftigen oder er kommt in Annahmeverzug.

Wo siehst Du das Problem? stehen Kündigungen an?

SB
Stellv. BV

07.07.2022 um 15:24 Uhr

Angeblich besteht bei einem unserer Kunden die Vertragsunterzeichnung noch aus, da der Vertrag am 31.12.2022 endet, und wenn man jetzt Kurzarbeit beantragen würde, und die bekommen den Vertrag nicht verlängert, müssten man das Geld zurückzahlen und die Mitarbeiter kündigen, was ich nicht glaube, der Kunde hat jedes mal den Vertrag verlängert.

Ob Kündigungen anstehen weis ich nicht, bis jetzt haben wir keine Kenntnis darüber.

E
EDDFBR

07.07.2022 um 23:28 Uhr

"und wenn man jetzt Kurzarbeit beantragen würde, und die bekommen den Vertrag nicht verlängert, müssten man das Geld zurückzahlen und die Mitarbeiter kündigen,"

Das ist in dieser Verknüpfung Unfug. Kurzarbeit wird beantragt, wenn es einen Ausfall an Arbeit gibt. Da der Vertrag mit dem Kunden am 31.12.2022 endet (nach momentanem Stand) ist bis dahin wohl genug Arbeit da, oder? Oder gibt es Arbeitsausfall aufgrund fehlender Lieferungen???

In jedem Fall ist das ein Problem des Arbeitgebers. Wenn er nicht genug Arbeit hat (Zitat: "... und die Frühschicht zuhause bleibt") kann er Kurzarbeit beantragen. Tut er das nicht muss er euch voll entlohnen (was für euch ja finanziell sogar besser wäre).

WICHTIG: Er darf nicht einfach Leute zuhause lassen, und dann z.B. Minusstunden buchen. Ihr habt ein Recht darauf, voll zu arbeiten und dafür voll entlohnt zu werden.

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