Erstellt am 28.09.2022 um 17:28 Uhr von celestro
Ist mit Schülerin eine Auszubildende gemeint?
Dann lies mal bitte:
https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/ausbildung/ausbildung-in-zeiten-von-corona/kurzarbeit-fuer-auszubildende-und-ausbildende-4766306
und der frische Rentner ist mEn einfach ein völlig normaler AN und geht daher auch in Kurzarbeit.
Erstellt am 28.09.2022 um 18:06 Uhr von Catweazle
Der Rentner hat aber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Erstellt am 28.09.2022 um 20:53 Uhr von Relfe
Rentner zahlen keine Beiträge an das AA, daher haben sie auch keinen Anspruch auf Leistungen.
das gleiche gilt für Schüleraushilfen die als Minijobber angestellt sind
Erstellt am 28.09.2022 um 23:12 Uhr von celestro
Wenn der Rentner keine Leistungen erhält, geht er aber auch nicht in Kurzarbeit, oder?
Erstellt am 29.09.2022 um 07:17 Uhr von xyz68
Bei uns wurden die MA die nicht berechtigt waren in Kurzarbeit zu gehen, beschäftigt. Allerdings waren wir auch nicht zu 100% in Kurzarbeit.
Erstellt am 29.09.2022 um 08:14 Uhr von Relfe
"Wenn der Rentner keine Leistungen erhält, geht er aber auch nicht in Kurzarbeit, oder? "
und da beginnt für den BR das Problem:
der Rentner arbeitet voll weiter (billigere Arbeitskraft als ein AN wegen der geringeren Sozialabgaben) und die Nicht-Rentner müssen wegen zu wenig Arbeit in Kurzarbeit.
für mich war das immer ein Grund eine KA-BV nicht zuzustimmen, mMn dürfen Rentner den AN nicht Arbeit wegnehmen und den KA-Anteil erhöhen und denen damit Lohn und Sozialleistungen "kürzen". KA wirkt sich auch auf die spätere Rentenhöhe aus
Erstellt am 29.09.2022 um 14:23 Uhr von UdoWoe
Ich gehe aber davon aus, dass der Rentner nicht voll arbeitet. Wenn dieser mehr als 450€-Job hat, dann würde er aber auch in die KA fallen. Dies wissen wir aber nicht und wäre rein spekulativ. Zudem, wieviel Rentner sind es im Verhältnis zu den normalen MA.
Das Thema Auszubildende ist geklärt. Ist es ein Rentner in einer Firma von fünf MA? dann gebe ich Relfe recht. Sind es aber 8 Rentner in einer Firma von 2.000MA, dann wäre mir das egal. Es fehlen also Informationen um eine konkrete Aussage (sofern uns dies möglich wäre) bezüglich des Rentners zu geben.
Erstellt am 30.09.2022 um 11:44 Uhr von Relfe
"Ich gehe aber davon aus, dass der Rentner nicht voll arbeitet. Wenn dieser mehr als 450€-Job hat, dann würde er aber auch in die KA fallen. "
Rentner sind nicht arbeitslosenversichert, weil sie nicht arbeitslos werden können!
äh, nein, lese mal die KA-Bestimmungen?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8b-kurzarbeitergeld_ba015388.pdf
2.1 Ausgeschlossene Personengruppen
Kug wird Ihnen nicht gewährt, wenn Sie nicht arbeitslo-
senversicherungspflichtig als Arbeitnehmerin bzw. Ar-
beitnehmer beschäftigt sind. Beispiele hierfür sind:
• wenn Sie das für die Regelaltersrente im Sinne der
gesetzlichen Rentenversicherung erforderliche Le-
bensjahr vollendet haben, und zwar ab Beginn des
folgenden Monats;
• während der Zeit, für die Ihnen eine Rente wegen
voller Erwerbsminderung oder eine vergleichbare
Leistung eines ausländischen Leistungsträgers
zuerkannt ist;
• wenn Sie in einer geringfügigen Beschäftigung im
Sinne des § 8 SGB IV stehe