Hallo,

es gibt bei uns im Betrieb eine BV zum Thema Stellenausschreibung. Sie legt fest, dass Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden müssen, und dass interne Bewerber externen vorzuziehen sind. Soweit erst einmal die Ausgangslage.

Jetzt haben wir hier aber in gewisser Weise einen Sonderfall: Ausgeschrieben ist eine Stelle in Teilzeit mit der Option, dass diese auf Vollzeit ausgeweitet werden könnte. Ein Kollege, der bereits in Vollzeit arbeitet, wollte sich auf diese Stelle bewerben. Die Idee war, dass er 2 Tage die Woche auf der neuen Position, und 3 Tage die Woche auf der alten Position arbeiten würde, bis die neue Position auf Vollzeit ausgeweitet wäre. Beide Stellen sind inhaltlich ähnlich (IT 1st LvL Support), die neue Position ist aber deutlich besser vergütet (anderes Kundenprojekt - und bitte jetzt keine Diskussion über Lohngerechtigkeit, das ist noch eine andere Baustelle bei uns!). In der alten Position gab es bereits Kollegen, die in Teilzeit gearbeitet haben.

Die Bewerbung des Kollegen wurde intern abgebügelt mit 2 Argumenten: Personalmangel im alten Team, und "das neue Team würde hier intern einen Kollegen abwerben, das sei unkollegial". Der Kollege hat sich jetzt an uns gewandt, weil er sich benachteiligt fühlt.

Ich sehe hier Anzeichen, dass die BV zur Stellenausschreibung und Besetzung umgangen wurde. Trügt mich mein Gespür? Wie seht Ihr das?

Viele Grüße!