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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Benachteiligung bei möglicher Versetzung?

E
EDDFBR
Feb 2020 bearbeitet

Hallo,

es gibt bei uns im Betrieb eine BV zum Thema Stellenausschreibung. Sie legt fest, dass Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden müssen, und dass interne Bewerber externen vorzuziehen sind. Soweit erst einmal die Ausgangslage.

Jetzt haben wir hier aber in gewisser Weise einen Sonderfall: Ausgeschrieben ist eine Stelle in Teilzeit mit der Option, dass diese auf Vollzeit ausgeweitet werden könnte. Ein Kollege, der bereits in Vollzeit arbeitet, wollte sich auf diese Stelle bewerben. Die Idee war, dass er 2 Tage die Woche auf der neuen Position, und 3 Tage die Woche auf der alten Position arbeiten würde, bis die neue Position auf Vollzeit ausgeweitet wäre. Beide Stellen sind inhaltlich ähnlich (IT 1st LvL Support), die neue Position ist aber deutlich besser vergütet (anderes Kundenprojekt - und bitte jetzt keine Diskussion über Lohngerechtigkeit, das ist noch eine andere Baustelle bei uns!). In der alten Position gab es bereits Kollegen, die in Teilzeit gearbeitet haben.

Die Bewerbung des Kollegen wurde intern abgebügelt mit 2 Argumenten: Personalmangel im alten Team, und "das neue Team würde hier intern einen Kollegen abwerben, das sei unkollegial". Der Kollege hat sich jetzt an uns gewandt, weil er sich benachteiligt fühlt.

Ich sehe hier Anzeichen, dass die BV zur Stellenausschreibung und Besetzung umgangen wurde. Trügt mich mein Gespür? Wie seht Ihr das?

Viele Grüße!

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

12.02.2020 um 11:00 Uhr

Ja ich sehe hier auch eine Benachteilig des Kollegen - da anderes vergütet. Ich würde hier das Gespräch mit Personal suchen. Evtl. Lösungsansatz. MA versetzen 2 Tage neue Stelle - 3 Tage alte - wenn auf Vollzeit dann 5 Tage neu

Anstatt einen externen für die neue Stelle (besser dotiert) stellt man eine für die 3 Tage "alte" Stelle ein ebenfalls mit der Option falls der alte MA in Vollzeit geht - diese Stelle in Vollzeit umzuwandeln - Das kommt ja für den Externen aufs gleiche raus (nur weiß er halt bei der Bewerbung nicht, dass er die "alte Stelle" mit weniger Vergütung erhält.

D
DummerHund

12.02.2020 um 18:44 Uhr

@EDDFBR So wie der AG hier begründet hat, hätte er auch gleich sagen können: "Ich hatte die BV Interne Stellenausschreibung nur unterschrieben weil ich gerade nix anderes vor hatte"

Mit Verlaub gesagt, entweder verstößt der AG hier gegen die BV, oder aber es fehlen noch Infos aus dieser BV. Seine Begründung ist jedenfalls so keine Begründung.

G
ganther

13.02.2020 um 14:15 Uhr

"Ja ich sehe hier auch eine Benachteilig des Kollegen - da anderes vergütet"

das ist alles aber keine Benachteiligung im Sinne von § 99 BetrVG.

Der AG verstößt ggf. gegen die BV. Dafür sind es aber noch etwas wenig Infos. Was steht genau in der BV? Die von Dir angedeutete Stellenteilung (hier ein Bisschen und dort) wäre ja ein Entgegenkommen des AGs. Denn zunächst sind es zwei Stellen von unterschiedlicher Wertigkeit (andere Vergütung). Da muss der AG schon mitspielen. Er muss sich ja vielleicht sogar teilweise anders organisieren. Vielleicht gibt es hier ja unterschiedliche Führungskräfte. Da muss Eure BV schon was für hergeben, denn verpflichtet ist der AG in diesem Bereich sonst zu nichts

trotzdem kann man als BR ja den Ball aufnehmen und versuchen im Sinne des Kollegen eine Lösung herbeizuführen. Die Begründung des AGs bisher ist natürlich wohl kaum zielführend

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