Erstellt am 06.12.2012 um 00:07 Uhr von Snooker
Denke mal das der Cheffe da wohl recht hat, solange die Betriebsfeier kein pflicht ist.
Erstellt am 06.12.2012 um 06:56 Uhr von Lotte
Hallo Nordmann,
manchmal stellen sich AG komisch an. Gibt es denn - außer dem Gefühl des AG, genug gegeben zu haben - eine sachliche Erklärung, warum die Schicht am Samstag dringend besetzt sein muss?
Hier hilft wohl nur reden, reden, reden... rechtlich muss der AG nicht frei geben, wenn die Betriebsfeier, wie snooker schon schrieb, freiwillig ist.
Erstellt am 06.12.2012 um 06:56 Uhr von meckerziege
Das denke ich auch, ausserdem kann auch die Frühschicht teilnehmen. Sie kann ja früher gehen?! Niemand wird gezwungen teilzunehmen, denke ich - und schon gar nicht
bis zum Schluß zu bleiben.
Dieses " Problem" gibt es auch in anderen Firmen und man kann es nie allen recht machen.
Erstellt am 06.12.2012 um 08:00 Uhr von popey
Hallo,
wie meine vorredener schon geschrieben haben ist es keine Pflicht an der Weichnachtsfeier teilzuhnehmen, wenn aber die Mitarbeiter der Frühschicht daran teilnehmen möchten sollten sie schon wissen das sie am nächsten Tag zur Frühschicht anwesend sein müssen.
Bei uns im Betrieb findet auch eine Weichnachtsfeier statt wir haben mit dem GF vereinbart das Samstag die Früchschicht auch zu Hause bleibt und erst die Spätschicht am Samstag beginnt, mit der begründung das ja auch Alkohol ausgeschängt wird und man nicht kontrollieren kann ob die Mitarbeiter der Frühschicht sich richtig besaufen oder nicht. Die gefahr das Arbeitsunfälle passieren könnten wäre zu hoch. Eine Weichnachtsfeier dient ja auch dazu finde ich das das wir gefühl in der Firma gestärkt wird wann sitzt mann schon mit den Mitarbeitern in der Lohnbuchhaltung oder anderen Verwaltungstechnischen aufgaben zusammen und unterhält sich.
Wie gesagt hier hilft wirklich nur reden, reden, reden ....... um den GF zu überzeugen auch seinen Mitarbietern einmal im Jahr was zu gönnen, trägt nur dem Arbeitsklima bei in welche richtung auch immer.
Gruß
popey
Erstellt am 06.12.2012 um 09:40 Uhr von gironimo
Macht von Eurem Initiativrecht Gebrauch und fordert eine andere Regelung für die Frühschicht. Auch wenn es "nur" um gute Argumente und diplomatisches Geschick geht - der § 87 BetrVG macht Euch auch bei der Katerstimmung nach der Feier nicht rechtlos.
Erstellt am 06.12.2012 um 12:55 Uhr von GuidoW
Heisst das, dass die Spät und Nachtschicht bezahltes Frei für die Weihnachtsfeier bekommen, also keinen Urlaub oder Ü-Std. nehmen müssen?
Und die Frühschicht am Samstag, welche ja sicher auch am Freitag Frühschicht gearbeitet haben schauen in die Röhre, also bekommen quasi nichts bezahlt?
Da würde ich aber der Feier fern bleiben.