Vertrauensarbeitszeit.
Auszug aus der Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit
1. Geltungsbereich
Die Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den aufgeführten Org.-Einheiten (Anlage) am Standort XXXXX beschäftigt sind.
Ausgenommen sind grundsätzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig im Schichtbetrieb arbeiten.
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