Benachteiligung?
Ich habe einen Antrag auf Überstundenaufbau gestellt da ich nächstes Jahr 7 Wochen Freizeitausgleich nehmen möchte um vor der Einschulung meiner Tochter noch einmal lange wegzufliegen. Ich bin BR mitglied und wir haben gerade etwas Ärger mit dem AG und in nächster Zukunft steht ein Termin vor dem Arbeitsgericht an. Nun ist es so das bereits auf meiner Station(Krankenpflege) 2 Kollegen solch ein Aufbau gewährt wurde mit einmal ähnlichem Grund und einmal auf Grund von Ausbildung neben der Arbeit. Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner Stationsleitung das es wohl schlecht aussieht mit dem Antrag und das der vom AG bzw. von der PDL abgelehnt wird. Wir haben die Stunden ausgerechnet welche ich erarbeiten müsste. Sie bemängelte auch das ich die meisten Überstunden durch meine BR-Arbeit hätte und das sie davon ja dann auch nichts habe. (Kann ihr ja eigentlich erstmal egal sein. Aber geht das so einfach? Habe ich keine Handhabe? Ich kann ja nicht nachweisen das es wohl mit meiner BR-Arbeit zusammenhängt und sie gerade irgendwelche Machtspiele versuchen.
Community-Antworten (7)
23.05.2019 um 01:53 Uhr
wie ist es denn zu der Mehrarbeit durch BR-Arbeit gekommen?
23.05.2019 um 08:31 Uhr
Ich gehe davon aus, dass du nicht freigestellt bist und nur einen Teil deiner Arbeit mit BR Arbeit "erbringst". Warum soll denn dann bitte die BR Arbeit die Mehrarbeit sein. Der AG hat dich für BR Arbeit freizustellen. Wenn Du trotzdem noch mehr "normale" Arbeit leistest, ist das der Grund der Mehrarbeit. Das als Argumentation der AG Seite gegenüber.
In dieser Diskussion würde ich aber den BR einbeziehen, am besten den BRV. Der BRV sollte dazu die beiden von die genannten Fälle nehmen und den AG um eine Stellungnahme bitten, warum es dort funktioniert hat und in deinem Fall nicht möglich ist. Diese Stellungnahme müsst ihr dann im Gremium bewerten und ggf. auf eine Benachteiligung hinweisen.
23.05.2019 um 08:43 Uhr
Ich bin nicht freigestellt. Arbeite Teilzeit und einige Stunden kamen zustande das ich zu Weiterbildungen gefahren bin die schonmal länger als meine Wochenarbeitszeit gingen. Aus Not am Mann habe ich zb mal das Dienstwochenende danach gearbeitet weil die Wochenenden ja eh immer schwierig zu besetzen sind bei uns. Dann natürlich auch mal einspringen. Es hält sich aber die Waage woher die Stunden kommen.
23.05.2019 um 08:53 Uhr
Führe die Diskussion mit dem AG nicht selber, sondern gebe das an das Gremium, bzw. der BRV. Damit kommst Du etwas aus der Schusslinie und "andere" können die Diskussion mitunter "emotionsfreier" führen.
Viel Erfolg....
23.05.2019 um 09:03 Uhr
Diskutiere -wenn der AG wirklich ablehnen will- mit ihm den Begriff "Recht und Billigkeit" (§ 75 BetrVG) und § 78 BetrVG.
23.05.2019 um 09:06 Uhr
Das Problem ist das das Gespräch heute Mittag ist. Angedacht war das ich mit der PDL den Termin alleine habe, nun ist es so das meine Stationsleitung und auch ihre stellvertr. Dabei ist. Habe mir nun also unseren BRV-Stellvertr. mit ins Boot geholt das unser BRV im Urlaub ist.
23.05.2019 um 09:53 Uhr
Sehr gut. Sprecht Euch vorher gut ab. Am besten bringst Du Argumente unabhängig von der BR Tätigkeit und vor allem, ohne BR Wissen einzusetzen. Bei uns wird das den BRlern gerne negativ ausgelegt, da sie sich dadurch angeblich Vorteile einräumen. Der "Stelli" sollte aber die BR Karte ziehen und die Diskussion in diese Richtung lenken. Du solltest Dich dann möglichst zurücklehnen und schauen was passiert. Ich als BRV versuche auch immer, die Mitarbeiter oder BRler in solchen Gesprächen aus der Schusslinie zu bringen. Schreib Euch beide ein Protokoll mit und unterzeichnet das im Nachgang gegenseitig. Das könnt später4 mal wichtig werden. Falls die AG Seite rumzicken sollte, wegen BR Teilnahme, schau nach §81 Abs.4, §82 Abs.2, §83 Abs.1 und §84 Abs.1 und den Kommentierungen dazu. Diese Paragraphen hatte ich mir mal zu dem Thema Teilnahme des BR an "Personalgespräch" herausgesucht.
Nebenbei zeigt Ihr als BR mit so einem gemeinsamen Auftreten auch Einigkeit gegenüber der AG-Seite.
Viel Erfolg Euch beiden...
Nachtrag: Habe gerade gelesen, das auf AG Seite drei Personen vertreten sind. Ich würde Euch empfehlen, mit gleicher Stärke anzutreten (Du+EBRV+BRM). Wenn das Verhältnis zwischen AG und BR normal ist, ist das nicht unbedingt nötig, aber da bei Euch ja gerade ein Gerichtsverfahren anhängig ist, vermute ich, dass es nicht gerade besonders gut läuft....
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