Hallo, liebe Forumsteilnehmer.
bei uns im KH gilt der TVöD- VKA (= Vereinigung kommunaler Arbeitgeber).
In einem Rundschreiben des VKA teilt dieser mit, dass Wechselschicht- und Schichtzulage nur dann gewährt wird, wenn diese Arbeitsstunden auch tatsächlich geleistet worden sind (Bezug: BAG vom 7.2.1996, aaO).

Nun konnte ich unsere Personalabteilung mit Hilfe des "TVöD-Kompaktkommentars, rehm-Verlag, 3. Auflage, (Dr. Dassau/Wiesend-Rothbrust) "schwarz auf weiß" beweisen, dass dies bei Wechselschicht (S. 155) auch bei "Urlaub, Arbeitsunfähigkeit und sonstigen Arbeitsausfällen" der Anspruch auf Fortzahlung der Wechselschichtzulage weiter besteht.
Leider wird im nächsten Absatz dies nicht auch nochmals für die Schichtzulage definiert.
Deshalb "mauert" unser Personalleiter derzeit noch.
Für mich ist dies aber eindeutig!
Hat jemand von euch dazu einen Hinweis, wo ich dies für die Schichtzulage auch nachlesen und beweisen kann?

Vielen Dank im Voraus.
Maria