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Schichtzulagen

B
Bleibulle
Jan 2018 bearbeitet

Betrifft Schichtarbeit! Bei uns im Betrieb soll für die nächsten 4 - 6 Wochen nur in Normalschicht gearbeitet werden. wie verhält es sich mit der Schichtzulage? Kann diese bereits für diese Zeit gestrichen werden? Oder welche Fristen gibt es? Das es für nicht geleistete Nachtarbeit keine Nachtzulage gibt ist uns schon bewusst.

1.03102

Community-Antworten (2)

I
Immie

12.07.2010 um 22:08 Uhr

@Bleibulle Was möchte der BR denn aushandeln?

R
rkoch

13.07.2010 um 10:45 Uhr

@Bleibulle

Zunächst stellt sich die Frage: Woraus ergibt sich eigentlich der Anspruch auf "Schichtzulage". Einen gesetzlichen Anspruch gibt es ja nicht, also kann er nur aus TV, BV, betr. Übung, Arbeitsvertrag entstehen.

Soweit er aus TV entsteht verbietet §77 grundsätzlich eine betriebliche Regelung. Bei betr. Übung wäre ich vorsichtig, da eine betriebliche/arbeitsvertragliche Regelung diese u.U. außer Kraft setzt. Auch bei BV oder Arbeitsvertrag wäre ich vorsichtig, eine neue BV bzw. Arbeitsvertrag nicht so abzuschließen das sie die alte BV/Arbeitsvertrag außer Kraft setzt (wäre entsprechend zu formulieren).

Ansonsten:

Kann diese bereits für diese Zeit gestrichen werden? Oder welche Fristen gibt es?

Hängt von den geltenden Regeln ab -> da nachschauen, ggf. wie Immie gesagt hat, entsprechend neu Regeln aushandeln.

Andere Frage:

Wenn von Wechselschicht auf Normalarbeit (blödes Wort) gewechselt wird, sind i.d.R. zu viele AN an Bord, außer ihr habt ausreichend zusätzliche Arbeitsplätze zur Verfügung um die Spät-, Nachtschichtler in der Tag-/Spätschicht weiter zu beschäftigen. Wie habt Ihr Euch das gedacht?

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