Hallo!
Habe da ein Problem zudem ich leider keine ausreichende Literatur finde.
In unserer Firma kam das Gespräch auf ob bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die Schichtzuschläge bei der Berechnung mit einzubeziehen sind.
Meiner Meinung nach wird es genauso wie das Urlaubsentgelt berechnet, wo ja auch sämtliche Zulagen mit einfließen. Da ist der Gesetzestext allerdings für auch eindeutig.
Besteht die Möglichkeit, da es bis jetzt so gehandhabt wird, das nur das normale Gehalt ohne Zuschläge gezahlt wird, das rückwirkend einzufordern?