Erstellt am 10.10.2010 um 23:39 Uhr von Saxonia
Hallo, Hans -
zum einen gibt es die während des Urlaubs weiterlaufende Gehalts- oder Lohnzahlung. Dahinein muss ein Durchschnitt der Prämien und Schichtzulagen gerechnet werden. Zum anderen gibt es das meist tariflich vereinbarte Urlaubsgeld. Dessen Berechnungsgrundlage richtet sich nach den im Tarifvertrag geregelten Grundsätzen. Auf die Formulierungen dort oder auf die in den Arbeitsverträgen kommt es an.
Vielleicht teilst Du uns die genaue Formulierung mit? Dann können wir weiter überlegen. Steht da "Gehalt" bzw. "Lohn" oder "Tarifgehalt / -vergütung" als Grundlage für die Berechnung des Urlaubsgelds? Die Zuschläge können aufgrund der Formulierungen ausgenommen sein.
Erstellt am 11.10.2010 um 09:23 Uhr von hansh
Hallo ,es gibt kein TV und im Vertrag steht,Urlaubslohn 1 errechnet sich aus dem Durchschnitt der tatsächlich gearbeiteten Stunden der letzten drei Monate multtipliziert mit dem Stundenlohn,Urlaubslohn 2 ist zusätzliches Urlaubsgeld und und wird 50 Prozent vom Urlaubslohn 1 gezahlt.