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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Prämien und Schichtzulagen im Urlaub einrechnen

H
HansH
Jan 2018 bearbeitet

Eine Frage wenn Prämien und Schichtzulagen im Urlaubsgeld eingerechnet werden müssen , muss dann auch wie beim anderen Urlaubsgeld eine zusätzliche 50 Prozentige vergütung gezahlt werden ?

1.33402

Community-Antworten (2)

S
Saxonia

11.10.2010 um 01:39 Uhr

Hallo, Hans -

zum einen gibt es die während des Urlaubs weiterlaufende Gehalts- oder Lohnzahlung. Dahinein muss ein Durchschnitt der Prämien und Schichtzulagen gerechnet werden. Zum anderen gibt es das meist tariflich vereinbarte Urlaubsgeld. Dessen Berechnungsgrundlage richtet sich nach den im Tarifvertrag geregelten Grundsätzen. Auf die Formulierungen dort oder auf die in den Arbeitsverträgen kommt es an.

Vielleicht teilst Du uns die genaue Formulierung mit? Dann können wir weiter überlegen. Steht da "Gehalt" bzw. "Lohn" oder "Tarifgehalt / -vergütung" als Grundlage für die Berechnung des Urlaubsgelds? Die Zuschläge können aufgrund der Formulierungen ausgenommen sein.

H
HansH

11.10.2010 um 11:23 Uhr

Hallo ,es gibt kein TV und im Vertrag steht,Urlaubslohn 1 errechnet sich aus dem Durchschnitt der tatsächlich gearbeiteten Stunden der letzten drei Monate multtipliziert mit dem Stundenlohn,Urlaubslohn 2 ist zusätzliches Urlaubsgeld und und wird 50 Prozent vom Urlaubslohn 1 gezahlt.

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