In unserer Firma gibt es seit 1.1.09 Gleitzeit. Der AG möchte Überstunden grundsätzlich erst außerhalb des Gleitzeitrahmens gelten lassen. Sind wie früher Überstunden notwendig, soll zunächst der Gleitzeitrahmen ausgeschöpft werden. Erst danach gilt die Arbeitszeit als Überstunde mit entsprechenden Zuschlägen.
Bei uns gilt der TvöD.
Einserseits würde dadurch jedoch die freiwilligkeit bei Gleitzeit ausgehebelt, andererseits auch die gültigen Regelungen bezüglich Ü-Stunden und Zuschlägen. Jedoch ist es auch Sinn und Zweck von Gleitzeit, sich an die Arbeitszeitanforderungen anzupassen.
Der BR tendiert dazu, den Wunsch des AG anzunehmen. Wir sind uns aber nicht sichert, ob wir damit nicht gegen ein Gesetz verstoßen.