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Betriebsvereinbarung über Gleitzeit und Überstunden

B
Babybär
Jan 2018 bearbeitet

Schönen Tag, ich bräuchte dringend ein paar Tipps, um eine Betriebsvereinbarung zu erstellen.

Sachverhalt es besteht bei uns eine BV in der Erklärt ist das Mehrarbeitsstunden zu gleicher zeit Gleitzeitstunden sind. Somit weigert sich der Arbeitgeber diese geleisteten Stunden Zuschläge als Mehr/Überstunden zu zahlen. Unsere Mitarbeiter haben alle einen 35 Stundenvertrag arbeiten aber in der Regel schon Wöchentlich 37/38 Stunden. Hinzu kommen bei manchen Mitarbeitern noch weitere Überstunden bzw. laut Chef Gleitzeitstunden hinzu durch Personalmangel. Wir möchten jetzt eine BV erstellen in die Gleitzeitstunden weiterhin auf das Gleitzeitkonto gehen aber für die geleisteten Stunden über die über die Kernarbeitszeit hinaus geht (35 Stunden) Zuschläge bezahlt werden. Leider sind wir alle sehr neu und Unerfahren im Gremium um so eine BV zu erstellen. Viellecht kann mir da jemand ein paar Tipps geben. vielen liebe Dank im vorraus gruß Babybär

5.20202

Community-Antworten (2)

J
jippiaje

20.07.2007 um 14:59 Uhr

Hallo Babybär Da seit ihr als BR relativ frei, da jegliche Form von Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig ist. Wir haben eine Gleitzeitregelung, wo geleistete Stunden mit dem entsprechenden Faktor gerechnet werden. Beispiel: Mehrarbeit am Sonntag 25% Überstundenzuschlag und 50% Sonntagszuschlag ergibt: eine geleistete Stunde wird mit 1,75 multipliziert. Bedeutet: eine Stunde und 45 Minuten Freizeit für eine Arbeitsstunde.

H
Hupfendudel

20.07.2007 um 23:45 Uhr

@jippiaje Das halte ich aus lohnsteuerlicher Sicht für sehr bedenklich. Arbeitslohn ist ALLES, was man als Gegenleistung für geleistete Arbeit erhält - egal ob pekuniär oder eben als Zuschlag auf die Freizeit. Arbeitslohn ist grundsätzlich zu versteuern, so auch der 25%ige Überstundenzuschlag (der 50%ige Sonntagszuschlag ist hingegen steuerfrei).

Heiße Grüße aus der fernöstlichen Buchhaltung Hupfendudel

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