Guten Morgen.

In unserem Kleinbetrieb (unter 21 MA) hat der Betriebsrat (BR) vor Jahren eine Dienstvereinbarung über Gleitzeit mit dem AG vereinbart. In dieser Gleitzeitvereinbarung steht u.a., dass 8 Plus- bzw. Minusstunden mit in den Folgemonat übernommen werden dürfen.

2 Jahre später gab es eine Dienstanweisung seitens des AG (also ohne Einbezug des BR), in der u.a. diese Stunden auf 20 Plus- bzw. Minusstunden abgeändert wurden und diese dürfen innerhalb der nächsten 4 Monate ausgeglichen werden.

Nun gibt es ein Problem mit hohen Überstundenzahlen in unserem Kleinbetrieb.

Der BR hat nun eine Aufstellung aller Überstunden der MA angefordert.
Problem ist, dass der BR noch nie bei Überstunden seitens des AG involviert wurde, obwohl er ja gem. § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.

Nun meine Fragen:

1) Welche Regelung gilt nun? Die der Betriebsvereinbarung über die Gleitzeit oder die Dienstanweisung, die vom AG danach erstellt wurde?

2) Wie wird berechnet, ob die MA überhaupt Überstunden leisten, wenn sie ja (nach der letzteren Dienstvereibnarung) 20 Stunden Plus- bzw. Minus aufbauen dürfen und 4 Monate Zeit haben, diese abzubauen?

3) Muss der AG auch bei einer Gleitzeitregelung Überstunden der MA beim Betriebsrat anfordern bzw. genehmigen lassen?

Danke und schöne Grüße,
Pit