Hallo,
bei uns auf Station gibt es jedes Jahr wieder "Zirkus" mit der Urlaubsplanung. Der Urlaub kann dann, meistens aus arbeitstechnischen Gründen (wegen der bekannten Personalnot), nicht wie geplant genommen werden und es kommt so häufig zu Übertragungen ins kommende Jahr.
Unser PDL (angeblich auf Anweisung der Verwaltung) verlangt nun für kommendes Jahr eine verbindliche Urlaubsplanung. Jeder soll seinen Urlaub zu 100 % in die Urlaubsliste eintragen. In jedem Vierteljahr muss dabei 1/4 des Jahresurlaubs des gesamten Stationspersonals eingetragen werden. Es darf kein Urlaub länger als zwei Wochen dauern. Wird beantragt, dass der geplante Urlaub verschoben werden soll, so wird diesem Antrag nur entsprochen, wenn ein Tauschpartner zur Verfügung steht, der in dieser Zeit dann den Urlaub antritt.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist es rechtlich zulässig, dass von der Arbeitgeberseite verlangt wird, den Jahresurlaub zu 100 % zu verplanen (was ist, wenn etwas Unvorhersehbares passiert und ich unbedingt frei brauche, muss ich dann krank machen )?
2. Ist es zulässig vorzuschreiben, dass maximal zwei Wochen des Jahresurlaubs in einem Stück genommen werden dürfen (wenn ich eine Fernreise plane, die nur über drei Wochen Sinn macht, darf ich das als Krankenschwester nicht )?
3. Ich muss meinen Urlaub verschieben, weil mein Mann (er ist ebenfalls im Schichtdienst tätig) seinen geplanten Urlaub aus arbeitstechnischen Gründen nicht genehmigt bekommt (z.B. weil ein Kollege erkrankt ist). Ist es rechtlich zulässig, die Verschiebung nur zu genehmigen, wenn ein Tauschpartner vorhanden ist ?
Ich bedanke mich für Euere Hilfe und wünsche allen Mitgliedern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches neues Jahr