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Zirkus" mit der Urlaubsplanung

HM
Hirte Michael
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns auf Station gibt es jedes Jahr wieder "Zirkus" mit der Urlaubsplanung. Der Urlaub kann dann, meistens aus arbeitstechnischen Gründen (wegen der bekannten Personalnot), nicht wie geplant genommen werden und es kommt so häufig zu Übertragungen ins kommende Jahr. Unser PDL (angeblich auf Anweisung der Verwaltung) verlangt nun für kommendes Jahr eine verbindliche Urlaubsplanung. Jeder soll seinen Urlaub zu 100 % in die Urlaubsliste eintragen. In jedem Vierteljahr muss dabei 1/4 des Jahresurlaubs des gesamten Stationspersonals eingetragen werden. Es darf kein Urlaub länger als zwei Wochen dauern. Wird beantragt, dass der geplante Urlaub verschoben werden soll, so wird diesem Antrag nur entsprochen, wenn ein Tauschpartner zur Verfügung steht, der in dieser Zeit dann den Urlaub antritt. Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist es rechtlich zulässig, dass von der Arbeitgeberseite verlangt wird, den Jahresurlaub zu 100 % zu verplanen (was ist, wenn etwas Unvorhersehbares passiert und ich unbedingt frei brauche, muss ich dann krank machen )?
  2. Ist es zulässig vorzuschreiben, dass maximal zwei Wochen des Jahresurlaubs in einem Stück genommen werden dürfen (wenn ich eine Fernreise plane, die nur über drei Wochen Sinn macht, darf ich das als Krankenschwester nicht )?
  3. Ich muss meinen Urlaub verschieben, weil mein Mann (er ist ebenfalls im Schichtdienst tätig) seinen geplanten Urlaub aus arbeitstechnischen Gründen nicht genehmigt bekommt (z.B. weil ein Kollege erkrankt ist). Ist es rechtlich zulässig, die Verschiebung nur zu genehmigen, wenn ein Tauschpartner vorhanden ist ? Ich bedanke mich für Euere Hilfe und wünsche allen Mitgliedern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches neues Jahr
9.124012

Community-Antworten (12)

F
Fenja

28.12.2008 um 11:23 Uhr

@Waschbär Wenn ich die teilweise recht ungebildeten Kommentare hier so lese, .... da tut so ein Harz IV - Michael Hirt total gut... Leider ist das Thema nicht so "gut".Und Trauriger ist nicht nur die Tatsache das es "echt" ist sondern viel mehr das es Kasperköppe gibt die sich darüber Lustig machen.Waschbär ich habe keine Lust mehr auf das hier.Mach dein Partyvergnügen lieber wieder selber.Einige hier haben ja richtig einen Sprung in der {Kaffeetassen}- Schüssel.Soory ist nichts Persönliches.

W
Waschbär

28.12.2008 um 12:46 Uhr

@Fenja, nee, du mustt weiter machen, ich bin noch am verdauen von der Ganz, das ist ja ganz wichtig das die Ganz ganz richtig im Magen-Darmtrakt Verdaut wird.

das mit dem Scanner und dem Teelicht ja hätte ja auch klappen können, aber dafür habe ich nun den ersten Schwarz-Rauch Licht Scanner der Welt, leider hat das ding kein funktionalen sinn. egal Montag gehts erstmal zu Blöde markt da hohle ich mir einen Scanner mit 2 Mio Umdehungen,der Scannt dann hoffentlich auch Ver.di Vorlagen und Waschbärbäuche .-))

Der Hirte war das der mit der Mundharmonikar ? ... Ich fand ja das Paar besser die sich mit Sahne eingesprüht haben und sich das dann gegenseitig abgelekt hatten, die hatten Talent oder zumindest fast so flinke und ausdauernde Zungen wie Waschbären. So ich muss mich trollen, mein BRV und der Rest vom Fest sind mir auf der Spur die sind immer noch Sauer wegen der Ganz :-(

P
pirat

28.12.2008 um 12:49 Uhr

@Hirte Michael, IMHO...es geht nur wenn, das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 I Ziff. 5 BetrVG gewahrt wurde, eine diesbezügliche Einigung zwischen Ge­schäftsfüh­rung und Betriebsrat vorliegt, (Urlaubsrahmenplan wäre von Vorteil) dringende betriebliche Belange gegeben sind, die eine einseitige Urlaubsfest-legung durch den Arbeitgeber ausnahmsweise rechtfertigen, und eine Ab­wägung der beiderseitigen Interessen (AG/AN) vorgenommen wurde..

lies mal hier.. http://www.das-rechtsportal.de/recht/arbeit-recht/ratgeber/urlaub/02festlegung.htm

B
Bärbel1

28.12.2008 um 12:53 Uhr

@Hirte Michael,

Uarlaubsplan kann der AG fordern der BR ist dann aber in der Mitbestimmung. Ist vielleicht bei euch auch nicht schlecht. Das andere regelt das Bundesurlaubsgesetz hier besonders der "§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf

Doch soviel schon vorweg. Nur max. 2 Wochen Urlaub am Stück zu bewilligen ist mit dem Bundesurlaubsgesetz nicht vereinbar. Hier sollte euer BR ganz schnell aktiv werden.

Hier findest Du auch Informationen. Basiswissen zum Urlaubsanspruch. http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Basiswissen-zum-Urlaubsanspruch/8d317d01da/

L
Lotte

28.12.2008 um 14:57 Uhr

Hirte Michael, mir scheint Du bist mit dem "schönen Weihnachtsfest" etwas spät...oder waren das schon vorsorglich Wünsche für Weihnachten 2009? Im großen und ganzen wurde Deine Frage ja schon beantwortet, aber noch mal zur Vervollständigung:

  1. ja der AG kann verlangen, den Urlaub im Gesamten am Anfang des Jahres zu verplanen, wenn er dabei die Mitbestimmungsrechte des BR einhält, siehe pirat
  2. siehe Bärbel1
  3. letztendlich ist der Urlaub mit Aushängung des Urlaubsplans und Genehmigung durch den AG festgelegt. Die Modalitäten bei Verschiebungen sind dann Verhandlungssache.

Waschbär und F(V)ariationen, könnt Ihr mal bitte vom Weihnachtsbaum wieder runterkommen auf den Boden der Tatsachen, sonst gebe ich wieder Persil ins Badewasser!!!

C
carrie

28.12.2008 um 15:17 Uhr

@Lotte sonst gebe ich wieder Persil ins Badewasser!!!

gröhl

LF
La Fee

28.12.2008 um 15:30 Uhr

@Lotte also bitte. Persil ins Badewasser.Wer bitte gibt Waschmittel ins BADEWASSER?Und was willste damit ereichen?Das der waschbär nicht mehr auf dem Wasserlaufen könnte?weil die Tenside diew Oberflächenspannung auflösen?Soll er U-Boot Spielen?

p.s W.b sagt wenn du mit in die wanne kommst dann kannst du da rein machen was du möchtest, sogar Rosaschaumbad oder Kaffee ? (Verstehe ich nun nicht so aber wenn W.B meint.Ich bin ja nur seine Vertrettung)

@carrie, Waschbär sagt ich soll dir ein Knutschi senden..... Die Heiße Post ist angekommen (?????)

K
Kölner

28.12.2008 um 22:34 Uhr

@Bärbel1 'Doch soviel schon vorweg. Nur max. 2 Wochen Urlaub am Stück zu bewilligen ist mit dem Bundesurlaubsgesetz nicht vereinbar.' Das halte ich für ein Gerücht...

§ 7 Abs. 2 sagt etwas von 12 Werktagen. ...mal rechnen: 'Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag,' Macht zusammen: ?

B
Bärbel1

29.12.2008 um 01:14 Uhr

@Kölner

Deine Aufzählung ist in soweit richtig, dass es 12 Werktage sind. Doch wenn scho, dann bitte den § 7 auch ganz lesen und darstellen.

§ 7 Abs. 2

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

  1. Es muss dringende betriebliche Gründe geben, wenn der AG den Urlaub nicht im gesamten zusammenhängend gewähren möchte.

--> Damit kann der AG aber nicht den Grundsatz begründen, dass immer nur max. 2 Wochen Urlaub zusammenhängend beantragt werden kann.

• dringenden betrieblichen Belangen (z.B. unvorhergesehener Personalengpass, unerwarteter Auftragseingang, Hauptsaison)

  1. Im 2. Satz des Abs. 2 heißt es weiter: .....hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen,...

Also beachte, mindestens einmal mehr als 12 Werktage!!!

Weiter gilt immer auch der Grundsatz aus Abs. 1

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Auch hieraus ergibt sich ein Vorrang für die Beschäftigten, denn auch hier kann der AG nicht immer mit betrieblichen Gründen argumentieren.

Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtpunkten Vorrang verdienen (z.B. Schulferien bei schulpflichtigen Kindern, Abhängigkeit vom Urlaub des Partners, besondere Erholungsbedürftigkeit).

Da der BR aber hier mit im Boot ist, sollte er sich im Interesse der Beschäftigten dafür stark machen, dass

  1. nur 2/3 des Urlaubes zu beginn des Jahres festverplant werden müssen.
  2. das es mindestens 1x einen Urlaubszeitraum von mehr als 2 Wochen gibt, Ausnahme kann die Haupturlaubszeit sein. Hier kann man aber auch Lösungen finden. Z.B. In jedem 2. Jahr bei Familien mit Kindern mehr als 2 Wochen.
  3. Möglichst alle Beschäftigten im Jahreswechsel einmal einen langen Sommerurlaub auch in der Haupturlaubszeit.
I
Immie

29.12.2008 um 09:41 Uhr

@Bärbel1 "Doch wenn schon, dann bitte den § 7 auch ganz lesen" Da hast du Recht. ".....hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen,..." und weiter steht da... ...so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen... "Also beachte, mindestens einmal mehr als 12 Werktage!!!" Was willst du mit dieser Aussage denn jetzt sagen? " Nur max. 2 Wochen Urlaub am Stück zu bewilligen ist mit dem Bundesurlaubsgesetz nicht vereinbar. " Das stimmt doch dann nicht.

Und was noch viel wichtiger ist, lies mal §13 Abs S.3 BUrlG, da steht das die 12 Werktage abdingbar sind.

K
Kölner

29.12.2008 um 09:41 Uhr

@Bärbel1 Der Absolutheitsanspruch Deiner Aussage ist demnach nicht richtig! Danke für die Bestätigung. Achja... ...Urlaub wird gewährt!

B
Bärbel1

29.12.2008 um 11:28 Uhr

@Kölner

sorry, habe das Wörtchen "und" im § 7 Abs. 2 Satz 1 überlesen. Es gibt somit nur eine Aussage mit 12 Tagen. Aber dieses ist an zwingende betriebliche Gründe gebunden. Damit kann der AG aber nicht diese Grundsätzlichkeit im gesamten Jahr begründen.

Das weitere bleibt aber. Da der BR hier in der MB ist und er letztlich auch eine Einigungsstelle bemühen kann, bezweifele ich, dass der AG hier zu seinen Plänen grundsätzlich nur 2 Wochen Urlaub zu genehmigen und die 100% Planung einen Einigungsstellenvorsitzenden findet der dieses so mitträgt.

Das Ganze zeogt doch vielmehr auf Seiten des AG eine Personalstelle / PDL welche das Thema "Personaplanung/ Einsatz" nicht optimal behandeln kann oder sich den Job einfach machen möchte.

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