Morgen! Unser AG hat eine Arbeitnehmerin von einer 30Std-Woche auf 20Std-Woche heruntergesetzt. Da die Kollegin diese Massnahme nicht an den BR herangetragen hat, war es ihm unmöglich zu handeln, die Frist war verstrichen. (Der BR wurde vom AG nicht informiert!)
Nun verlangt der AG von dieser Kollegin, Mehrarbeit zu leisten. Die Kollegin sieht das nicht ein und arbeitet in der woche ca 22-23 Std. Laut ihrem alten AV kann sie zu Überstunden verpflichtet werden.
Durch die Änderungskündigung ist aber doch der alte AV hinfällig? AG meint, er hätte keine Änderungskündigung sondern einen Änderungsvertrag aufgesetzt. Dieser allerdings beschränkt sich nur auf die Wochenarbeitszeit, nicht auf Mehrarbeit oder sonstiges. Der BR vertritt die Auffassung, dass da kein Unterschied zur Änderungskündigung besteht. Laut Hörensagen hat er bereits eine MA eingestellt die den gleichen Aufgabenbereich hat und mehr Std die Woche arbeitet, allerdings in einer anderen Filiale. Auf dem Tisch des BR liegt jedoch nichts vor.
Wie kann der BR argumentieren? Ist es ratsam, der Einstellung der neuen Kollegin unter den gegebenen Umständen nicht zuzustimmen? Was können wir tun um der Kollegin doch noch zu helfen?

Vielen Dank :((