Kollegin ohne AV - was tun?
Hallo an alle
Ich habe heute von einer Arbeitskollegin erfahren, dass sie nie einen AV bekommen hat. Sie hatte ursprünglich Heimarbeit gemacht und wurde dann immer öfter gebeten doch zum Arbeitsplatz zu kommen. das tat sie auch, kurzum es schummelte sich so ein. Meine Frage jetzt zu dieser Person ( schon im fortgeschrittenen Alter) Sie arbeitet für 400.- € hat aber seit mindestens 10 Jahren keine Lohnerhöhung bekommen bzw. eine Stundenverringerung. Sie hat keinen bezahlten Urlaub und muss für Ausfallzeiten immer alle Stunden nacharbeiten. Nun meine Frage: Kann ich meiner Arbeitskollegin helfen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Sie weiß nicht, ob Sie Rechte hat und wenn ja welche. Bzw. Sie würde sich nicht trauen zur GL zu gehen, weil Sie angst hat. Kann ich irgendetwas für Sie tun? Und wenn ja wie? Könnt Ihr mir helfen?
Gruß Juppi
Community-Antworten (4)
23.01.2007 um 19:09 Uhr
Hallo Juppi,
da empfehle ich doch mal grundsätzlich das TzBFG. Im übrigen hat die Kollegin, zumindest aus meiner Sicht wenn auch nicht schriftlich einen Vertrag, und somit gelten auch für sie die § des TzBFG, ...es sei denn sie ist "Freiberuflich" tätig, oder eine sogenannte "Honorarkraft",.... ansonsten könnt ihr Eurem AG eventuell noch folgendes mitteilen: Ab Juli 2006 sind die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung gestiegen: zur Rentenversicherung auf 15 % und zur Krankenversicherung auf 13 %. Zusammen mit der unveränderten Steuer ergibt sich eine Belastung von 30 %, die Differenz zum normalen Arbeitgeberanteil liegt dann bereits bei rund 9 Prozentpunkten oder 36 Euro. Der Betrag klingt zwar bescheiden, aber er zeigt deutlicher als bisher: 400-Euro-Jobs sind für den Arbeitgeber teurer als versicherungspflichtige Beschäftigungen. Grund genug, über eine kleine Gehaltserhöhung nachzudenken. Der Arbeitgeber kann ein paar Euro sparen, der Arbeitnehmer hat in den meisten Fällen nur wenig Verlust beim Nettogehalt, kann dadurch aber zumindest sozial abgesichert werden, ansonsten gilt folgendes: Bei einer 400er Beschäftigung hat man folgende Ansprüche:
- Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag, auf Wunsch schriftl.
- bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen
- Erziehungsurlaub: bis zu 3 J.
- Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch
- Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden
- Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN
- Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV)
- selber gesorgt werden
- ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!!
- Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit,
- Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt
- Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden.
- Urlaub: vier Wochen pro Jahr
- Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä.
- bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer.
Bezüglich eines eventuell vorhandenen Tarifvertrages und ob der eine Rolle spielt, kann ich leider mangels Kenntnis keine Aussage treffen!......habt ihr einen BR oder bist Du selbst BR Mitglied,....?
24.01.2007 um 05:44 Uhr
Hallo Tequilla
Zum einen Danke für die umfassende Antwort hat mir sehr weitergeholfen. Zum zweiten ich bin BR jetzt ca ein 3/4 jahr aber ich weiß bis heute nicht woher ihr eure Quellen habt ,nur googeln kann nicht sein , habe ich auch schon oft probiert ( nicht immer erfolgreich). Da gibt dieses Forum hier schon wesentlich mehr her. kommt euer Wissen aus Büchern, oder ist es alles nur Erfahrung die mit der Zeit kommt. Auf jeden Fall ein großes Danke
gruß Juppi
24.01.2007 um 08:52 Uhr
@ Juppi ,
Wissen wird angeeignet über :
Seminare-man muß aber Aufnahmefähig und -bereit sein !!
Bücher -man muß aber damit umgehen können !!
Lebenserfahrung - man muß bereit sein , aus Fehlern und sonstiges zu lernen , auch wenn´s manchmal weh tut !!
Rat von anderen Menschen - man muß unterscheidenkönnen zwischen Gut und Böse !!
Medien -man muß Müll herausfiltern können !!
etc.
Und bedenke - Köln ist auch nicht an einen Tag gebaut worden !! ;-))
24.01.2007 um 18:59 Uhr
@ Bergmann
zum 1. Ich hatte leider erst ein Seminar, war aber bereit und Aufnahmefähig. (wurde aber logischerweise,nicht alles behandelt) zum 2. Ich habe eine Menge Bücher und kann mit diesen auch umgehen aber... ich soll die Bücher die wir auf Arbeit haben dort belassen damit andere auch mal reinsehen bzw. lesen können. zum 3. Lebenserfahrung : ja nehm ich, gib! bin bereit. Fehler kenn ich auch schon tut nicht wirklich weh, hilft aber beim Denken. zum 4. Deswegen wende ich mich ja an euch. Seid Ihr gut oder böse? :-)) zum 5. Medien? dazu fehlt mir leider die Zeit. habe noch ein bisschen Familie.
nicht nur Köln
Wie macht ihr das mit dem Fitting, Däubler ect.
Danke Juppi
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