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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung Kollegin

B
Birgitb
Jun 2023 bearbeitet

Hallo, einer Kollegin wurde am 02.03.15 ohne den BR anzuhören gekündigt. Am 06.03.legte die Kollegin Einspruch nach §3 KSchG bei uns ein. Da wir den Einspruch für begründet halten,wollen wir nun versuchen,eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Da unsere GF erst am Montag 16.03.15 wieder im Hause ist,fällt dies natürlich schwer. Meine Frage:gibt es für die Verständigung mit dem AG irgendwelche Fristen ?

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Community-Antworten (8)

M
Moreno

09.03.2015 um 20:56 Uhr

Die Kündigung ist ja sowieso unwirksam weil der Betriebsrat nicht angehört wurde! Die Kollegin sollte dringend innerhalb drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage machen. Das die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist wird der Arbeitgeber vorm Betriebsrat sowieso abstreiten.

M
martinez

10.03.2015 um 08:02 Uhr

Morgen,

Die Kollegin sollte nicht bei euch Einspruch einlegen, sondern mit einem Anwalt den richtigen weg bestreiten. dies muss innerhalb von 3 Wochen geschehen.

Wie schon gesagt ist die Kündigung eh unwirksam, also Chef hat vor Gericht keine Chance, da er den BR nicht angehört hat.

T
Topas

10.03.2015 um 08:29 Uhr

Alles klar, Birgitb (Nubbel?). Die Kollegin soll eine Bitte um einen Job-Gutschein an den Weihnachtsmann schreiben. Anschließend fassen sich der GF und der BRV an die Stirn und rufen drei Mal gen Mekka: Krawehl, krawehl! Und alles ist wieder gut.

P
pillepalleTR

10.03.2015 um 10:11 Uhr

"Wie schon gesagt ist die Kündigung eh unwirksam, also Chef hat vor Gericht keine Chance, da er den BR nicht angehört hat." Dazu ist es aber notwendig, dass das Ganze auch dort landet. Also: so schnell wie möglich der Kollegin raten (über einen Anwalt) Kündigungsschutzklage bei der zuständigen Stelle - und das ist nicht der BR!- einzureichen. Drei Wochen sind schnell vorüber.

"Da unsere GF erst am Montag 16.03.15 wieder im Hause ist,fällt dies natürlich schwer." Und eine Vertretung gibt es nicht? Prokurist, Personaler mit Handlungsvollmacht?

G
gironimo

10.03.2015 um 11:05 Uhr

DER BR TUT IN DIESER SACHE GAR NICHTS. Wenn doch, ebnet Ihr dem AG nur den Weg, seinen Fehler elegant zu reparieren. Er hört Euch an und kündigt erneut.

Also die Kollegin muss (wie hier schon beschrieben) zum Arbeitsgericht und die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen, weil der BR nicht gehört wurde (innerhalb der drei Wochen Frist).

Mag sein, dass das Ergebnis - nämlich das Ende des Arbeitsverhältnisses - das Gleiche ist - aber mit einiger Zeit verzögert. Die Kollegin kann also nur gewinnen.

V
Vanesa

29.06.2023 um 12:43 Uhr

Ich bin gekündigt von meine Kollegin am meine zweite Tag noch Probezeit sind 6 Monate mindestens Vollzeit mit unbefristeten Vertrag in Lager

K
Kehler

29.06.2023 um 13:38 Uhr

mach bitte einen eigenen Beitrag auf

M
Muschelschubser

29.06.2023 um 14:17 Uhr

"mach bitte einen eigenen Beitrag auf" --> gern mit konkreter Fragestellung. ;-)

Oder schau einfach mal hier hinein, vielleicht erübrigt sich dann ja schon alles weitere.

https://www.mystipendium.de/recht/kuendigung-in-der-probezeit

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