Sekretärin zur BR-Sitzung obwohl kein BR-Mitglied?
Hallo Ihr Lieben,
ist es statthaft, dass die Sekretärin des Betriebsrates an der BR-Sitzung teilnimmt, um die Protokollführung zu übernehmen, obwohl sie selber kein Mitglied des Betriebsrates ist? Ich bin der Meinung, dass sie da nichts zu suchen hat, da sie ja eben kein Mitglied des Gremiums ist, lasse mich aber gerne durch euch eines besseren belehren.
Vielen Dank für eure Antworten! Gruss Sandmann
Community-Antworten (8)
17.12.2008 um 07:22 Uhr
@sandmann § 34 BetrVG aus dem Kommentar: Die Hinzuziehung einer Schreibkraft ist zulässig (BAG, NZA 91,432; vgl. auch BAG, DB 91, 1523) Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit bestehen nicht, da dem BR nach § 40 Abs. 2 BetrVG vom AG auch für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen ist. Entsprechendes gilt für die Verschwiegenheit, da die Schreibkraft bereits aufgrund ihres AV zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (BAG a.a.O.; vgl. auch DKK - Wedde, Rn. 9f.)
17.12.2008 um 07:25 Uhr
Hallo Carrie,
brauchen wir dafür einen Beschluß?
Gruss Sandmann
17.12.2008 um 07:43 Uhr
@sandmann, IMHO......wenn sie die Protokollführung in Gänze übernimmt, wäre ein Beschluss schon ratsam....
17.12.2008 um 08:28 Uhr
@sandmann Pirat hat es auf den Punkt gebracht...
@Pirat Guten Morgen;-))
23.12.2008 um 14:58 Uhr
Kann ein BR (per Beschluss) eine Person (z.B. BR-Schreibkraft oder -Assistentin), die nicht BR-Mitglied ist, per Anweisung dazu verdonnern, an den BR-Sitzungen teilzunehmen und diese zu protokollieren?
Auch wenn diese nicht dazu bereit ist?
23.12.2008 um 15:56 Uhr
@ll, ich bleibe dabei, das ding ist zu schwammig. Die nicht Öffentlichkeit ist der Punkt.
23.12.2008 um 17:06 Uhr
waschbärle, dann bist Du aber strenger als die Richter. Sollen wir Dich lieber Knecht Ruprecht nennen? ;-)
23.12.2008 um 17:46 Uhr
och waschbär... wassn los???
wenn lt. fitting der SchwbVertr. sogar seinen gehörlosendolmetscher mitbringen darf, dann kann doch wohl der große Vorsitzende auch was zum schreiben anschlüren :)
@ lotte
ich such grade die stelle, wo mit einfachem beschluß waschbären einen mit der rute auf den popo bekommen... finde sie aber nicht :(
@ adama
wenn ein BR gremium anrecht auf eine vollzeitsekretärin/er hat, dann steht diese/r auch unter der weisungsbefugnis des BR. eine schreibkraft die aushilfsweise protokolliert ist quasi vom AG ausgeliehen und untersteht diesem.
und mal ganz davon ab. wenn du jemanden verdonnerst, der das nich will, musst du mit gegenschlägen rechnen. sie/er wäre dann aber sowas von einer/nem idealen/er informant/in (hach, das AGG) für deinen cheffe :)) ich wär auch gefrustet...
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