Erstellt am 17.12.2008 um 06:22 Uhr von carrie
@sandmann
§ 34 BetrVG aus dem Kommentar:
Die Hinzuziehung einer Schreibkraft ist zulässig (BAG, NZA 91,432; vgl. auch BAG, DB 91, 1523)
Bedenken wegen der Nichtöffentlichkeit bestehen nicht, da dem BR nach § 40 Abs. 2 BetrVG vom AG auch für Sitzungen Büropersonal zur Verfügung zu stellen ist.
Entsprechendes gilt für die Verschwiegenheit, da die Schreibkraft bereits aufgrund ihres AV zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (BAG a.a.O.; vgl. auch DKK - Wedde, Rn. 9f.)
Erstellt am 17.12.2008 um 06:25 Uhr von sandmann
Hallo Carrie,
brauchen wir dafür einen Beschluß?
Gruss
Sandmann
Erstellt am 17.12.2008 um 06:43 Uhr von pirat
@sandmann,
IMHO......wenn sie die Protokollführung in Gänze übernimmt, wäre ein Beschluss schon ratsam....
Erstellt am 17.12.2008 um 07:28 Uhr von carrie
@sandmann
Pirat hat es auf den Punkt gebracht...
@Pirat
Guten Morgen;-))
Erstellt am 23.12.2008 um 13:58 Uhr von Adama
Kann ein BR (per Beschluss) eine Person (z.B. BR-Schreibkraft oder -Assistentin), die nicht BR-Mitglied ist, per Anweisung dazu verdonnern, an den BR-Sitzungen teilzunehmen und diese zu protokollieren?
Auch wenn diese nicht dazu bereit ist?
Erstellt am 23.12.2008 um 14:56 Uhr von waschbär
@ll,
ich bleibe dabei, das ding ist zu schwammig. Die nicht Öffentlichkeit ist der Punkt.
Erstellt am 23.12.2008 um 16:06 Uhr von Lotte
waschbärle,
dann bist Du aber strenger als die Richter. Sollen wir Dich lieber Knecht Ruprecht nennen? ;-)
Erstellt am 23.12.2008 um 16:46 Uhr von packer
och waschbär... wassn los???
wenn lt. fitting der SchwbVertr. sogar seinen gehörlosendolmetscher mitbringen darf, dann kann doch wohl der große Vorsitzende auch was zum schreiben anschlüren :)
@ lotte
ich such grade die stelle, wo mit einfachem beschluß waschbären einen mit der rute auf den popo bekommen... finde sie aber nicht :(
@ adama
wenn ein BR gremium anrecht auf eine vollzeitsekretärin/er hat, dann steht diese/r auch unter der weisungsbefugnis des BR. eine schreibkraft die aushilfsweise protokolliert ist quasi vom AG ausgeliehen und untersteht diesem.
und mal ganz davon ab. wenn du jemanden verdonnerst, der das nich will, musst du mit gegenschlägen rechnen. sie/er wäre dann aber sowas von einer/nem idealen/er informant/in (hach, das AGG) für deinen cheffe :)) ich wär auch gefrustet...