Sekretärin des BR
Muss man die alte Sekretärin im BR ,im neuen Gremium übernehmen ? Die Sekretärin ist schon seid Jahren dabei und hetzt nun auf das neue Gremium , dass wir von nix ne Ahnung haben . Wir sind alle Nullen und in ihren Augen nur Dumme Mitglieder die von nix ne Ahnung haben , Das alte Gremium ist zum größten Teil in Rente gegangen. Sie möchte uns keine Changs geben und möchte am liebsten , dass der Vorsitzende abgewählt wird und neue Mitglieder entfernt werden. Schulungen traut sie uns nicht zu , das wäre verschwendete Zeit und ihrer Meinung nach nix bringen. Wie werden wir so eine Person los ?
Community-Antworten (14)
15.12.2022 um 22:05 Uhr
Ist es richtig das die Sekretärin nicht dem Betriebsrat angehört?
Und wollt ihr künftig eine Schriftführerin aus dem Gremium haben?
15.12.2022 um 22:25 Uhr
Ja es ist richtig !
15.12.2022 um 23:12 Uhr
Wie viele Mitglieder hat Euer Gremium ? Ist sie nur Sekretärin, oder auch BRMitglied ?
15.12.2022 um 23:31 Uhr
13 Mitglieder und die Sekretärin hat schon seid 35 Jahren den Job. Wie gesagt die alten sind alle weg und mit der jüngeren möchte sie nicht zusammen Arbeiten. Wir haben zwei Freistellungen und eine dritte die nicht besetzt ist , weil es keinen von den 13 gibt die mit ihr zusammenarbeiten wollen weil sie sich sehr aufspielt. Man kann mit ihr auch nicht reden. sie ekelt alle weg . zwei haben schon ihr Amt niedergelegt
15.12.2022 um 23:44 Uhr
Ihr könnt dem Arbeitgeber mitteilen, dass ihr keine Sekretärin benötigt. Ihr könnt aber auch einen Beschluss fassen und ihr Hausverbot für die BR-Räume erteilen.
16.12.2022 um 08:26 Uhr
Euch steht ein Mitbeuteilungsrecht zu, wie die Stelle der Sekretärin besetzt wird. Geht zu Euerm AG und der möge doch Eurer Sekretärin eine andere Arbeit zuweisen und die Stelle bei Euch anderweitig besetzten. Wenn diese Stelle aber exakt so im ihrem Arbeitsvertrag steht wird das schwierig.
16.12.2022 um 10:15 Uhr
@lolium Ein AG kann arbeitsvertraglich diesbezüglich gar nichts festschreiben.
16.12.2022 um 10:28 Uhr
Mich würde noch interessieren, ob sie wirklich in Vollzeit als BR-Sekretärin arbeitet, oder vorwiegend für eine andere Abteilung tätig ist. Daraus ergibt sich ja auch die disziplinarische Unterstellung. Ist sie vorwiegend jemand anderem unterstellt, dürfte es ja nicht so kompliziert sein zu erklären, dass die Dienste nicht mehr benötigt werden und die Arbeit komplett in der anderen Abteilung verrichtet werden kann. Und beim AG rennt man wahrscheinlich offene Türen ein, wenn der BR plötzlich mit einem Kostenfaktor weniger auskommt.
Ansonsten wäre noch interessant, wie groß Euer Gremium ist. Wir sind in einem 9er-Betriebsrat jahrelang gut damit gefahren, einen Schriftführer aus den eigenen Reihen zu wählen. Dieser war auch stets nach §38 BetrVG teil-freigestellt und hatte immer den Rücken für administrative BR-Tätigkeiten frei. Vielleicht wäre das bei Euch ja ebenfalls leistbar.
16.12.2022 um 10:53 Uhr
"Muss man die alte Sekretärin im BR ,im neuen Gremium übernehmen ?"
Ganz im Gegenteil. Der BR muss einen Beschluss fassen, das diese Person überhaupt die Sekretärin des BR sein soll.
Außerdem würde ich der Dame mal folgendes zur Kenntnis bringen:
"Die vorsätzliche Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist eine Straftat, die nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird."
16.12.2022 um 16:28 Uhr
"Die vorsätzliche Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist eine Straftat, die nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird."
Hier glaube ich kaum das das zutreffen würde, denn die Sekretärin gibt ja nach TE Darstellung Ihre Meinung und Ansicht wieder. Mehr nicht.
Irgendwann vor vergangener Zeit hatte ein BR ja mal einen Beschluss gefasst das der AG nach § 40 BetrVG die Kosten übernehmen soll für eine Sekretären. Wie man nun zu der Sekretären dann gekommen ist um die es hier geht, lasse ich jetzt mal offen da es ein anderes Thema und evtl. Baustelle ist. Ob dieser Beschluss auch über die Amtsperiode des damaligen BR Gültigkeit hätte lasse ich jetzt mal offen, da ich es nicht genau weiß. Gehe ich jetzt mal von dem Fall aus das der BR künftig eine Schriftführerin aus dem eigenen Gremium haben will, setzt er einfach auf der nächsten TO als ersten Punkt Beratung § 40 BetrVG Betriebsratspersonal. Als Punkt 2 Beschlussfassung § 40 BetrVG. Ergibt die Beschlussfassung dann das § 40 BetrVG zu Betriebsratspersonal nicht mehr benötigt wird teilt man dies dem AG mit (ich hab hier mit Absicht Betriebsratspersonal geschrieben da ja evtl. die Sekretärin die Einladungen tippt und abschickt) Ist der Beschluss gefasst und man Unterbricht die Sitzung kann man die Sekretärin bitten den Raum zu verlassen und setzt Anschließend die Sitzung fort. Bis man eine neue Schriftführerin gewählt hat und ein Stelli, kann und sollte der BRV das schreiben übernehmen.
16.12.2022 um 17:07 Uhr
Zitat Jörga : Sie möchte uns keine Changs geben und möchte am liebsten , dass der Vorsitzende abgewählt wird und neue Mitglieder entfernt werden. Schulungen traut sie uns nicht zu, das wäre verschwendete Zeit und ihrer Meinung nach nix bringen. Wie werden wir so eine Person los ?
Mit dieeser Person ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich. Also RAUS damit.
16.12.2022 um 18:41 Uhr
"Mit dieeser Person ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich. Also RAUS damit." Mit dem ersten Satz kann ich ja noch leben, aber der zweite Satz? Das ein BRM so über eine Mitarbeitende denkt, gibt MIR zu denken. So eine Sprache bin ich nur von AG gewohnt, denen BRMs Grenzen setzen sollten. Als BRM.....
16.12.2022 um 19:24 Uhr
@ganther Du hast aber wohl verstanden das er damit raus aus dem BR Büro meinte ?
18.12.2022 um 18:57 Uhr
durchaus... trotzdem eine unangemessene Sprache, die ich nur von AG gewöhnt bin und die wir zu recht dort anprangern
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