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Probezeitkündigung bei gleichzeitiger Befristung??

EJ
elmer j.fudd
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend,

unser AG hat einen Antrag auf Zustimmung zu einer Kündigung in Probezeit gestellt. Allerdings hat der betreffende Mitarbeiter bereits seinen zweiten befristeten Vertrag, d.h. eine Probezeit ist doch ohnehin unzulässig, oder? Im Vertrag des Mitarbeiters ist offensichtlich (wir prüfen dies gerade) eine 6-monatige Probzeit vereinbart, die wir aufgrund der Befristung für unzulässig halten. Es handelt sich von der Begründung her um eine verhaltensbedingte Kündigung mit dem Grund, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner Persönlichkeit nicht in den Betrieb passt. Dies wird nicht weiter ausgeführt, eine vorherige Abmahnung aufgrund eines Fehlverhaltens ist nicht erfolgt. Der Mitarbeiter hat an einer Schulungsveranstaltung eines unserer Auftraggeber aus terminlichen Gründen nicht vollständig teilnehmen können. Dies reicht doch als Kündigungsgrund nicht aus, oder? Für uns als Gremium ist klar, dass wir der Kündigung widersprechen, jedoch tun wir uns schwer mit den Möglichkeiten, die das BetrVG bietet. Für eine Anregung von Eurer Seite aus wären wir sehr dankbar. Gruß, Elmer.

4.80403

Community-Antworten (3)

C
carrie

08.12.2008 um 20:28 Uhr

@elmer j.fudd Hat der Kollege also schon einmal bei euch gearbeitet, oder ist er in der Probezeit schon mal verlängert worden? Blicke gerade nicht ganz durch. Davon abgesehen, kann man in der Probezeit kündigen, wie man lustig ist, dazu ist ja diese Zeit da.....man probiert den Mitarbeiter aus.

EJF
elmer j. fudd

08.12.2008 um 20:43 Uhr

Der arbeitet ohne Unterbrechung bei uns. Der 1. Vertrag war auf 1 Monat befristet, dann wurde er verlängert und hat seinen 2. befristeten Vertrag bekommen (5 Monate). Deshalb halten wir eine Probezeit auch für unzulässig. Selbst bei einer normalen verhaltensbedingten Kündigung ist der Grund nicht zulässig, wobei dabei natürlich andere Kündigungsfristen einzuhalten sind (laut Arbeitsvertrag 4 Wochen zum Monatsende), oder wie sehr ihr das? Sollte man überhaupt auf dergleichen Formfehler aufmerksam machen?

C
carrie

08.12.2008 um 20:57 Uhr

@elmer j. fudd Große Chancen habt ihr wohl nicht. Zum besseren Verständnis vielleicht hilft dir das weiter: http://www.nci-net.de/Archiv/Recht/Probezeit/Probezeit.html

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