Guten Abend,

unser AG hat einen Antrag auf Zustimmung zu einer Kündigung in Probezeit gestellt. Allerdings hat der betreffende Mitarbeiter bereits seinen zweiten befristeten Vertrag, d.h. eine Probezeit ist doch ohnehin unzulässig, oder?
Im Vertrag des Mitarbeiters ist offensichtlich (wir prüfen dies gerade) eine 6-monatige Probzeit vereinbart, die wir aufgrund der Befristung für unzulässig halten.
Es handelt sich von der Begründung her um eine verhaltensbedingte Kündigung mit dem Grund, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner Persönlichkeit nicht in den Betrieb passt. Dies wird nicht weiter ausgeführt, eine vorherige Abmahnung aufgrund eines Fehlverhaltens ist nicht erfolgt.
Der Mitarbeiter hat an einer Schulungsveranstaltung eines unserer Auftraggeber aus terminlichen Gründen nicht vollständig teilnehmen können. Dies reicht doch als Kündigungsgrund nicht aus, oder?
Für uns als Gremium ist klar, dass wir der Kündigung widersprechen, jedoch tun wir uns schwer mit den Möglichkeiten, die das BetrVG bietet.
Für eine Anregung von Eurer Seite aus wären wir sehr dankbar.
Gruß, Elmer.