Erstellt am 02.09.2013 um 16:55 Uhr von Charlys
Der befristete wird ja nicht entlassen. Sein ArbV läuft ganz einfach aus, das war es! Er kann sich ja auf dieneue Stelle bewerben, doch der AG muss ihn nicht einstellen. Welchen AN ein AG einstellt entscheidet der AG, er darf hierbei nur nicht gegen Gesetze verstoßen. Das nennt man unternehmerische Freiheit
Erstellt am 02.09.2013 um 17:06 Uhr von gironimo
Kommt darauf an, wie das mit den Neueinstellungen aussieht. Wenn Ihr Glück habt, habt Ihr bei der Neueinstellung einen Zustimmungsverweigerungsgrund aus dem § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG: " .... als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten, "
Der Betroffene selbst kann eigentlich recht wenig tun (wie Charlys schon schreibt). Ich würde ihm aber raten, sich trotzdem auf eine Festeinstellung bzw. Verlängerung zu bewerben.
Wenn Ihr den Kollegen unterstützen wollt, solltet Ihr außerdem den Druck wegen des Beurteilungssystems erhöhen.
Erstellt am 02.09.2013 um 18:00 Uhr von ziegenkäse
@gironimo
Stimmt. Nr. 3 können wir auch anbringen. Das werd ich morgen mal ausklamüsern. Zumal die "Neuen" einen Crash-Kurs machen müssten, um einsteigen zu können. Und den hat die Befristete ja schon mal als Vorlauf drin...
Danke, hast mir schon öfters gute Tipps gegeben. Beurteilungssystem ist in Arbeit.
@Charlys
Weiß ich ja. Deshalb frage ich ja nach Möglichkeiten, was man evtl. tun könnte. Schließlich wollen wir auch Arb-plätze erhalten.
Wenn ihr noch mehr Ideen habt, immer her damit.
Erstellt am 02.09.2013 um 18:12 Uhr von Hoppel
@ ziegenkäse
Naja, wenn 1 AN geht und dafür 3 AN kommen, fänd ich das als BR nicht unbedingt schlecht ...