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Befristung

T
Torsten341
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, ist es richtig, das, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, der Arbeitgeber mindestes 3 Monate vor Ablauf der Befristung den Mitarbeiter darüber Informieren muss das der Vertrag nicht verlängert wird? Mit freundlichen Grüßen Torsten

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Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

14.01.2009 um 17:57 Uhr

nee, woher hast du deine Erkenntnisse? Ein auf Zeit befristeter AV läuft am Ablaufdatum aus. Der Ag kann an dem Tag (dem auslaufenden) sogar sagen "wenn du willst, kannst du hier unterschreiben....."

B
BBB-BR

14.01.2009 um 19:34 Uhr

Es gibt schon eine 3-Monats-Frist, aber diese betrifft den AN. Er muss sich nämlich 3 Monate vor Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit melden, damit nach Vertragsende keine Sperrfrist eintritt.

P
Peanuts

14.01.2009 um 19:44 Uhr

Allerdings hat der AG die Pflicht, einen befristet Beschäftigten auf diese Mitteilungspflicht aufmerksam zu machen. Hat aber nichts damit zu tun, dass Auskunft über eine mögliche Vertragsverlängerung erteilt werden muss.

R
RAKO

15.01.2009 um 11:04 Uhr

Ergänzend:

Eine Pflicht zur Information über das auslaufen bzw. weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses kann sich natürlich trotzdem aus einzelvertraglichen Regelungen oder Tarifverträgen ergeben.

z.B. IG-Metall MTV Bay. §7 Ziff. 2 Absatz (II) Satz 2: "Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Zeit auf die Beendigung des Arbeitsvertrages hinzuweisen" und Anmerkung zu §7 Ziff. 2: "Wird das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Zeit hinaus vortgesetzt, gilt es als unbefristet. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die Mitteilung nach Absatz (II) Satz 2 unterlässt."

Wäre also zu prüfen, ob im konkreten Fall eine derartige Regelung anwendbar wäre.

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