Änderungskündigung?
In unserem Unternehmen soll einem Gruppenleiter, der schon 13 Jahre in der Firma ist, gekündigt werden. Seine Stelle, die er seit 8 Jahren besetzt, soll in Zukunft wegfallen. Der der überwiegende Anteil der Aufgaben ab dem 01.01.2009 soll durch einen Abteilungsleiter, der erst ab dem 01.01.2009 neu eingestellt wurde, als Part seiner Arbeit mit übernommen werden. Die Geschäftsleitung benutzt hier eine Änderungskündigung, wo dem betroffenen Gruppenleiter eine Stelle, die er bisher mit verantwortet hatte, angeboten werden soll. Das bedeutet für ihn eine Gehaltseinbuße von 2000 € brutto. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kollege dieses Angebot annehmen wird, wird auch von der Geschäftsleitung mündlich als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Der zu kündigende Gruppenleiter hatte sich selber vor 9 Monaten auf die damals schon laufende interne Ausschreibung der Abteilungsleiterstelle beworben, war aber damals wegen fehlender fachlicher und persönlicher Eignung abgelehnt worden. Gleichzeitig hat der betroffene Angestellte bereits 3 Abmahnungen. 2 aus 2004 8müßten aber glaube ich verjährt sein, wegen anschliessendem weiter loyalen Verhaltens der Person)und eine aus 2008 aktuell.
Community-Antworten (6)
08.12.2008 um 12:35 Uhr
hat denn eine Sozialauswahl stattgefunden? Nur weil die Stelle entfällt heißt es ja nicht dass es diesen Gruppenleiter trifft...
08.12.2008 um 12:37 Uhr
Nein es gab keine Sozialauswahl, weil es keine vergleichbare Stelle gab! Das ist eine individuelle Stelle!
08.12.2008 um 12:58 Uhr
gibt es wirklich keine Stelle auf die der MA nicht auf Grund seiner Vorbildung seiner Berufserfahrung etc nicht nach einer gewissen Einarbeitzung eingesetzt werden kann. Gerade bei Führungskräften läßt sich das häufig doch entsprechend abbilden.
Wenn es da nichts vergleichbares gibt wird es ggf. schwierig. Der AN müßte schon darstellen können das die Organisationsentscheidung getroffen wurde um seine Aufgaben aus sachfremeden Erwägungen wegzurationalisieren. Was amcht denn der Abteilungsleiter denn noch weiteres? Ist die fachliche und persönliche Eignung des betroffenen MA für die AL-Stelle nachzuweisen?
08.12.2008 um 14:13 Uhr
Nein es gibt keine andere vergleichbare Stelle, wo vor allem auch das Gehalt angepaßt gehalten werden könnte....auch mit Weiter- bzw Fortbildung nicht.
Der Einzige mit dem man die Aufgaben vergleichen könnte ist das Profil des neu eingestellten Abteilungsleiters. Dafür wollte man den jetzt zu kündigenden Gruppenleiter ja aber nach einer internen Bewerbung aus fehlender fachlicher und perönlicher Kompetenz nicht berücksichtigen. Deshalb soll eben dieser Neue nach einer entsprechenden Einarbeitungsphase diesen Job mit erfüllen.
08.12.2008 um 17:04 Uhr
wenn es angeblich nur der gleiche Job mit anderer Bezeichnung ist warum fehlen denn dann die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen?
11.12.2008 um 06:58 Uhr
Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen fehlen, weil das der ARbeitgeber so sieht. Der Arbeitgeber will diesen Gruppenleiter auf Teufel komm raus loswerden und versucht jetzt mit diesem Angebot und der reduzierten Gehaltssituation den Mitarbeiter zum Aufgeben zu bringen. Gleichzeitig ist aber der neue Abteilungsleiter, der jetzt ja eine ergänzte Stellenbeschreibung erhält jetzt unter ganz anderen Spielregeln eingestellt, als er bei der Vertragsunterzeichnung war. Seine Stellenbeschreibung wurde schon geändert, bevor er überhaupt angefangen bzw. eingearbeitet ist. Das ist auch für den BR eine Herausforderung, denn wir haben damals der Einstellung ja auch unter der damaligen Stellenbeschreibung und den damaligen Rahmenbedingungen zugestimmt. die stimmen jetzt aber auch nicht mehr! Die Frage, die sich hier stellt, ist ob das statthaft ist oder nicht und was man als BR da noch machen kann. Widersprechen werden wir auf alle Fälle. Muss bei einer bihser fehlenden Sozialauswahl eigentlich eine Auswahl zwischen dem derzeitigen Stelleninhaber und dem neu einzustellenden Mitarbeiter gemacht werden?
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