In unserem Unternehmen soll einem Gruppenleiter, der schon 13 Jahre in der Firma ist, gekündigt werden. Seine Stelle, die er seit 8 Jahren besetzt, soll in Zukunft wegfallen. Der der überwiegende Anteil der Aufgaben ab dem 01.01.2009 soll durch einen Abteilungsleiter, der erst ab dem 01.01.2009 neu eingestellt wurde, als Part seiner Arbeit mit übernommen werden. Die Geschäftsleitung benutzt hier eine Änderungskündigung, wo dem betroffenen Gruppenleiter eine Stelle, die er bisher mit verantwortet hatte, angeboten werden soll. Das bedeutet für ihn eine Gehaltseinbuße von 2000 € brutto. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kollege dieses Angebot annehmen wird, wird auch von der Geschäftsleitung mündlich als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Der zu kündigende Gruppenleiter hatte sich selber vor 9 Monaten auf die damals schon laufende interne Ausschreibung der Abteilungsleiterstelle beworben, war aber damals wegen fehlender fachlicher und persönlicher Eignung abgelehnt worden. Gleichzeitig hat der betroffene Angestellte bereits 3 Abmahnungen. 2 aus 2004 8müßten aber glaube ich verjährt sein, wegen anschliessendem weiter loyalen Verhaltens der Person)und eine aus 2008 aktuell.