Erstellt am 08.12.2008 um 11:35 Uhr von ganther
hat denn eine Sozialauswahl stattgefunden? Nur weil die Stelle entfällt heißt es ja nicht dass es diesen Gruppenleiter trifft...
Erstellt am 08.12.2008 um 11:37 Uhr von Fuzzie
Nein es gab keine Sozialauswahl, weil es keine vergleichbare Stelle gab! Das ist eine individuelle Stelle!
Erstellt am 08.12.2008 um 11:58 Uhr von ganther
gibt es wirklich keine Stelle auf die der MA nicht auf Grund seiner Vorbildung seiner Berufserfahrung etc nicht nach einer gewissen Einarbeitzung eingesetzt werden kann. Gerade bei Führungskräften läßt sich das häufig doch entsprechend abbilden.
Wenn es da nichts vergleichbares gibt wird es ggf. schwierig. Der AN müßte schon darstellen können das die Organisationsentscheidung getroffen wurde um seine Aufgaben aus sachfremeden Erwägungen wegzurationalisieren. Was amcht denn der Abteilungsleiter denn noch weiteres? Ist die fachliche und persönliche Eignung des betroffenen MA für die AL-Stelle nachzuweisen?
Erstellt am 08.12.2008 um 13:13 Uhr von Fuzzie
Nein es gibt keine andere vergleichbare Stelle, wo vor allem auch das Gehalt angepaßt gehalten werden könnte....auch mit Weiter- bzw Fortbildung nicht.
Der Einzige mit dem man die Aufgaben vergleichen könnte ist das Profil des neu eingestellten Abteilungsleiters. Dafür wollte man den jetzt zu kündigenden Gruppenleiter ja aber nach einer internen Bewerbung aus fehlender fachlicher und perönlicher Kompetenz nicht berücksichtigen. Deshalb soll eben dieser Neue nach einer entsprechenden Einarbeitungsphase diesen Job mit erfüllen.
Erstellt am 08.12.2008 um 16:04 Uhr von ganther
wenn es angeblich nur der gleiche Job mit anderer Bezeichnung ist warum fehlen denn dann die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen?
Erstellt am 11.12.2008 um 05:58 Uhr von Fuzzie
Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen fehlen, weil das der ARbeitgeber so sieht. Der Arbeitgeber will diesen Gruppenleiter auf Teufel komm raus loswerden und versucht jetzt mit diesem Angebot und der reduzierten Gehaltssituation den Mitarbeiter zum Aufgeben zu bringen. Gleichzeitig ist aber der neue Abteilungsleiter, der jetzt ja eine ergänzte Stellenbeschreibung erhält jetzt unter ganz anderen Spielregeln eingestellt, als er bei der Vertragsunterzeichnung war. Seine Stellenbeschreibung wurde schon geändert, bevor er überhaupt angefangen bzw. eingearbeitet ist. Das ist auch für den BR eine Herausforderung, denn wir haben damals der Einstellung ja auch unter der damaligen Stellenbeschreibung und den damaligen Rahmenbedingungen zugestimmt. die stimmen jetzt aber auch nicht mehr! Die Frage, die sich hier stellt, ist ob das statthaft ist oder nicht und was man als BR da noch machen kann. Widersprechen werden wir auf alle Fälle. Muss bei einer bihser fehlenden Sozialauswahl eigentlich eine Auswahl zwischen dem derzeitigen Stelleninhaber und dem neu einzustellenden Mitarbeiter gemacht werden?