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Urlaubsgeld zurück zahlen wegen Kündigung?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Eine Kollegin hat im August 2008 zum Ende des Jahres gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung war sie noch Mitarbeiterin eines unserer Tochterunternehmen. Dieses Tochterunternehmen ist zu September 2008 mit uns fusioniert. Nun hat sie mit der November-Abrechnung kein Weihnachtsgeld erhalten und das im Juli gezahlte Urlaubsgeld soll sie zurück bezahlen. Ihr Arbeitsvertrag sagt folgendes:

Als Sonderzahlung werden gewährt: a. Eine Urlaubsvergütung von 50 % eines Bruttomonatsgehalts. b. Eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von 50 % eines Bruttomonatsgehaltes.

Die Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die auch nach wiederholter Zahlung für die Zukunft kein Anspruch erwächst.

Soweit das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr über besteht bzw. soweit es ruht, wird die Sonderzahlung nur zeitanteilig gewährt (für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung 1/12 der Sonderzahlung).

Jeglicher - also auch anteiliger - Anspruch auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. des jeweiligen Jahres gekündigt ist. Eine Aufhebungsvereinbarung steht einer Kündigung gleich. Der Anspruch auf die Sonderzahlung entfällt zudem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über den 31.03. des der Auszahlung folgenden Kalenderjahres hinaus fortbesteht. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall berechtigt, die eventuell zu viel bezahlte Sonderzahlung zurückzuverlangen.

Es gab in dem Tochterunternehmen (ohne Betriebsrat) keine Betriebsvereinbarungen. Bei uns (also ehem. Mutter) wird nach IGM-Tarif bezahlt.

Ich denke, auf das Weihnachtsgeld hat sie tatsächlich keinen Anspruch. Aber wie sieht es mit dem Urlaubsgeld aus? Muss sie es tatsächlich zurück zahlen, da ja das Arbeitsverhältnis am 30.11. gekündigt war.

4.90304

Community-Antworten (4)

K
Kölner

05.12.2008 um 12:32 Uhr

@see-see Nach der Regelung würde ich sagen, dass sie auch auf das Urlaubsgeld keinen Anspruch hat...

S
see-see

05.12.2008 um 12:36 Uhr

Es findet also allein der Arbeitsvertrag mit dem ehem. Tochterunternehmen Anwendung und nicht die ggf. günstigeren kollektiv geregelten Bedingungen des Unternehmens, mit dem fusioniert wurde? (Die Arbeitsverträge wurden bislang nicht umgestrickt...)

K
Kölner

05.12.2008 um 12:44 Uhr

@see-see Ich sehe das tatsächlich so! Zumal sie es individualrechtlich genauso in ihrem AV geregelt bekommen hat. Aber vielleicht ist jemand anderer Meinung...

S
see-see

05.12.2008 um 12:52 Uhr

Naja, 613a BGB..... Bin mir eben nicht sicher. Unser Betrieb (ehem. Mutter) ist nicht im Arbeitgeberverband, trotzdem werden die Arbeitsverhältnisse (bislang noch) gem. IG-Metall-TV behandelt. Der ehem. Tochter-Betrieb war auch nicht tariflich gebunden.

Wenn der Fall nur individualrechtlich zu behandeln ist: dann sehe ich es genau wie du.

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