Hallo. Eine Kollegin hat im August 2008 zum Ende des Jahres gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung war sie noch Mitarbeiterin eines unserer Tochterunternehmen. Dieses Tochterunternehmen ist zu September 2008 mit uns fusioniert. Nun hat sie mit der November-Abrechnung kein Weihnachtsgeld erhalten und das im Juli gezahlte Urlaubsgeld soll sie zurück bezahlen. Ihr Arbeitsvertrag sagt folgendes:

Als Sonderzahlung werden gewährt:
a. Eine Urlaubsvergütung von 50 % eines Bruttomonatsgehalts.
b. Eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von 50 % eines Bruttomonatsgehaltes.

Die Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die auch nach wiederholter Zahlung für die Zukunft kein Anspruch erwächst.

Soweit das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr über besteht bzw. soweit es ruht, wird die Sonderzahlung nur zeitanteilig gewährt (für jeden vollen Kalendermonat der Beschäftigung 1/12 der Sonderzahlung).

Jeglicher - also auch anteiliger - Anspruch auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. des jeweiligen Jahres gekündigt ist. Eine Aufhebungsvereinbarung steht einer Kündigung gleich. Der Anspruch auf die Sonderzahlung entfällt zudem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über den 31.03. des der Auszahlung folgenden Kalenderjahres hinaus fortbesteht. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall berechtigt, die eventuell zu viel bezahlte Sonderzahlung zurückzuverlangen.

Es gab in dem Tochterunternehmen (ohne Betriebsrat) keine Betriebsvereinbarungen. Bei uns (also ehem. Mutter) wird nach IGM-Tarif bezahlt.

Ich denke, auf das Weihnachtsgeld hat sie tatsächlich keinen Anspruch. Aber wie sieht es mit dem Urlaubsgeld aus? Muss sie es tatsächlich zurück zahlen, da ja das Arbeitsverhältnis am 30.11. gekündigt war.