Kündigung zurück ziehen - wie lange, welche Fristen?
Hallo, ich habe hier eine frage an euch alle ! wir haben ein problem ... ein MA hatte gekündigt nun möchte er diese kündigung zurückziehen !
geht das noch oder welche frist muss dieser beachten
ich wäre euch sehr dankbar über jede antwort von euch !
Community-Antworten (7)
13.02.2007 um 20:56 Uhr
@Rolandmertes, der Zug ist abgefahren! Keine Chance, wenn der AG nicht mitspielt....
13.02.2007 um 20:59 Uhr
@Rolandmertes Das nennt man dann Willenserklärung! Hat der Kollege denn § 623 BGB beachtet? - Das ist m.E. aber auch die einzige Lücke...
13.02.2007 um 22:43 Uhr
Habe eben erfahren! wichtig der MA wurde frei gestellt das bedeutet - er hat sich im einvernehmen mit der firma geeinigt das diese den MA 3 monate weiter bezahlen , dieser muss aber nicht dafür arbeiten !
wie sieht es in dem falle aus ?
ps das arbeitsverhältnis besteht noch !
13.02.2007 um 22:49 Uhr
@Rolandmertens, das Arbeitsverhältnis besteht trotzdem bis zum Ende der Kündigungsfrist!
13.02.2007 um 23:05 Uhr
Wenn der AG für die nächsten 3 Monate (widerruflich/unwiderruflich?) auf die Erbringung einer Arbeitsleistung verzichtet, ist die Kündigung doch trotzdem ausgesprochen und bis zum Beendigungszeitpunkt besteht ein Arbeitsverhältnis.
Aus der Freistellung eine einvernehmliche Einigung abzuleiten, halte ich für gewagt! Da mag und wird es ganz andere Gründe geben.
18.02.2007 um 21:11 Uhr
Recht - I nf o 0 00- 200 0 /0
Androhung einer Kündigung - Kann zur Anfechtung führen
Wenn der Arbeitgeber mit einer ündigung droht, kann es sich dabei um eine widerrechtliche Drohung handeln. Nämlich dann, wenn für eine ündigung keine vernünftigen Gründe vorliegen.
in Aufhebungsvertrag, der von einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin unter einem derartigen Druck unterschrieben worden ist, kann deshalb angefochten werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. Dezember 2001 – 2 AZR 396/00
18.02.2007 um 21:23 Uhr
hasibär,
dass in diesem Fall der ARBEITNEHMER gekündigt hat und diese dann rückgängig machen wollte, ist Dir aber nicht entgangen, oder?
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