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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsgeld - Rückforderung AG bei Kündigung AN?

E
Eifelpower
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte,

wer kann uns sagen ob man Urlaubs - oder Weihnachtsgeldzahlungen bei Kündigung teilweise zurückzahlen muss, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen ?

Es geht um den Tarifvertrag Einzelhandel !!!

In unserem aktuellen Fall möchte ein Mitarbeiter in nächster Zeit kündigen,und hat jetzt Bedenken das der Arbeitgeber das letztes Jahr bezahlte Urlaub und Weihnachtsgeld zurückfordern kann. Vielen Dank für Eure Hilfe und bis bald.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

05.02.2007 um 15:34 Uhr

@eifelpower Das kommt auf den TV an...

L
Lotte

05.02.2007 um 15:38 Uhr

eifelpower, bei mangelndem TV, hilft manchmal auch der Blick in den AV

J
Jube

05.02.2007 um 15:43 Uhr

Je nach TV/AV kann es sein, dass der AG bei einer Kündigung bis zum 31.03. das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückfordern kann.

I
ITler

05.02.2007 um 15:50 Uhr

Hallo eifelpower,

das kommt darauf an, wie das Weihnachts-/ Uralubsgeld im AV bezeichnet ist. Ob als Gratifikation oder als 13. Monatsgehalt. Bei einer Gratifikation muss zurückgezahlt werden. Wenn im AV keine Einschränkungen hinterlegt sind muss das 13. Gehalt nicht zurückgezahlt werden.

Grüsse itler

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