Urlaubsgeld - Rückforderung AG bei Kündigung AN?
Hallo liebe Betriebsräte,
wer kann uns sagen ob man Urlaubs - oder Weihnachtsgeldzahlungen bei Kündigung teilweise zurückzahlen muss, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen ?
Es geht um den Tarifvertrag Einzelhandel !!!
In unserem aktuellen Fall möchte ein Mitarbeiter in nächster Zeit kündigen,und hat jetzt Bedenken das der Arbeitgeber das letztes Jahr bezahlte Urlaub und Weihnachtsgeld zurückfordern kann. Vielen Dank für Eure Hilfe und bis bald.
Community-Antworten (4)
05.02.2007 um 15:34 Uhr
@eifelpower Das kommt auf den TV an...
05.02.2007 um 15:38 Uhr
eifelpower, bei mangelndem TV, hilft manchmal auch der Blick in den AV
05.02.2007 um 15:43 Uhr
Je nach TV/AV kann es sein, dass der AG bei einer Kündigung bis zum 31.03. das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückfordern kann.
05.02.2007 um 15:50 Uhr
Hallo eifelpower,
das kommt darauf an, wie das Weihnachts-/ Uralubsgeld im AV bezeichnet ist. Ob als Gratifikation oder als 13. Monatsgehalt. Bei einer Gratifikation muss zurückgezahlt werden. Wenn im AV keine Einschränkungen hinterlegt sind muss das 13. Gehalt nicht zurückgezahlt werden.
Grüsse itler
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